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    09.06.2011: Steuervereinfachungsgesetz auf dem Weg gebracht

    Volker Wissing (09.06.2011) Der Bundestag hat das Steuervereinfachungsgesetz 2011 der Koalition verabschiedet. „Der erste große Schritt zur Steuervereinfachung ist getan“, freute sich FDP-Finanzexperte Volker Wissing. Aber damit nicht genug: Die FDP-Fraktion wird noch nachlegen. Daniel Volk, Mitglied der FDP-Fraktion im Finanzausschuss, kündigte in einer Rede im Parlament für das kommende Jahr weitere Vereinfachungen an.
Die Regierungsfraktionen haben sich darauf geeinigt, die Steuerentlastung möglichst schnell auf den Weg zu bringen. Eine wichtige Erleichterung ist dabei die Erhöhung der Werbungskostenpauschale („Arbeitnehmerpauschbetrag“) von 920 auf 1.000 Euro. Zukünftig können Arbeitnehmer Werbungskosten bis zu 1.000 Euro geltend machen, ohne sie einzeln durch Belege nachweisen zu müssen.

Die Arbeitnehmer werden damit um einen Betrag in Höhe von 300 Millionen Euro entlastet. Auch die Familien können sich freuen: Die Verbesserungen bei den Kinderbetreuungskosten sowie beim Kindergeld und dem Kinderfreibetrag belaufen sich auf ein Gesamtvolumen von rund 260 Millionen Euro.

Steuervereinfachung kommt



Der Gesetzentwurf der Koalition ist ein wichtiger Schritt in Richtung Steuervereinfachung. Insbesondere Familien werden entlastet: Der grundlegend verbesserte Abzug von Kinderbetreuungskosten und der Wegfall des Einkünftenachweises beim Bezug von Kindergeld für Kinder in Berufsausbildung sind spürbare Vereinfachungen. Mehrere Seiten Steuerformulare müssen nicht mehr ausgefüllt werden.

„Während SPD, Linke und Grüne vor allem darum wetteifern, welche Steuern sie erhöhen wollen, bringen CDU/CSU und FDP eine Steuervereinfachung auf den Weg, welche die Bürger sowie die Wirtschaft gleichzeitig finanziell entlastet“, lobt FDP-Fraktionsvize Volker Wissing. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion weist auch auf den Umstand hin, dass das Steuervereinfachungsgesetz die Steuererklärung für die Unternehmen erleichtert, womit diese von Bürokratiekosten mit einem Gesamtvolumen von vier Milliarden Euro entlastet werden.

Arbeitnehmer werden entlastet



Gleichzeitig sorgt die christlich-liberale Koalition mit der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1.000 Euro dafür, dass die typischen Belastungen eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushaltes widergespiegelt werden.

Auch bei der Abgeltungsteuer gibt es Fortschritte, da Kapitaleinkünfte bei der Anrechnung von Spenden und der Berechnung außergewöhnlicher Belastungen keine Rolle mehr spielen. Die betroffenen Bürger müssen ihre Zinsen nicht mehr dem Finanzamt melden. Die Koalition hält außerdem weiter an der Möglichkeit fest, seine Steuererklärung nur alle zwei Jahre abgeben zu müssen.

Der Opposition gehen die Vereinfachungen aber nicht weit genug. Es wurde im Parlament bemängelt, dass der Daniel Volk
Daniel Volk
Steuerzahler durch Maßnahmen, wie den Arbeitnehmerpauschbetrag, kaum merklich entlastet werde.

Hierzu stellte Daiel Volk klar, dass es einen gewaltigen Unterschied gebe zwischen Steuervereinfachung und Steuersenkung. Bei ihrer krampfhaften Suche nach einem Grund das Gesetz abzulehnen, sei der Opposition dieser entscheidende Umstand wohl abhanden gekommen, so der Finanzpolitiker. In den vergangenen zehn Jahren habe die SPD weder den Willen noch die Kraft aufgebracht, wirkliche Steuererleichterungen für die Arbeitgeber auf den Weg zu bringen – im Zweifel sei es eher verkompliziert worden.

Übersicht der Steuervereinfachungen

  • ARBEITNEHMER-PAUSCHBETRAG: Werbungskosten bis zu 1.000 Euro können pauschal von der Steuer abgesetzt werden.

  • KINDERBETREUUNG: Künftig zählen Betreuungskosten zu „Sonderausgaben“ und müssen nicht kompliziert nachgewiesen werden.

  • KINDERGELD: Eltern erwachsener Kinder erhalten ab 2012 auch dann noch Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient.

  • PENDLERPAUSCHALE: Künftig wird der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet.

  • ABGELTUNGSTEUER: Wer außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss Kapitalerträge künftig nicht mehr angeben.

  • VERANLAGUNGSARTEN: Künftig würde es nur noch vier Arten statt sieben für die Steuerveranlagung von Ehepaaren geben.

  • GEBÜHREN: Für Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, werden keine Gebühren mehr erhoben.

  • ZWEI-JAHRES-STEUERERKLÄRUNG: Es reicht, wenn die Steuererklärung nur alle zwei Jahre eingereicht wird.

  • ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION: Vorausgefüllte Steuererklärung können im Internet abgerufen und dann bearbeitet werden. 2012 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt.
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