Nach dem die Opposition das Gesetz in der Länderkammer lange Zeit blockiert hatte, hat die von Schwarz-Gelb initiierte TKG-Novelle den Vermittlungsausschuss passiert. Damit habe der Bundesrat "den Weg frei gemacht für mehr Verbraucherschutz" und dem "Geschäftsmodell Telefonabzocke" die Grundlage entzogen, zeigte sich FDP-Politiker Schweickert erfreut.
Der verbraucherpolitische Sprecher der Liberalen im Bundestag verwies auf weitere Änderungen, die den Telefonkunden mit dem neuen Gesetz zugutekommen. So ist bei der Nutzung von Vorwahlen anderer Anbieter (Call-By-Call) ist in Zukunft eine Preisansage vor Gesprächsbeginn vorgeschrieben. Beim Anbieterwechsel ist den Kunden eine Unterbrechung der Verbindung von höchstens einem Tag zuzumuten. Beim Wechsel des Mobilfunkvertrages besteht das Recht, die bisherige Nummer mitzunehmen (Portierung).
Der Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsanbieter bleibt dank des Gesetzes dynamisch, erklärte die FDP-Sprecherin für den Mittelstand, Claudia Bögel. Mit der Neuregelung konnten "bis zu 10.000 Arbeitsplätze gesichert und über 90 Milliarden Euro Ausbaukosten, die letztlich der Bürger gezahlt hätte, verhindert werden", so Bögel.
Die Novelle erleichtert darüber hinaus den Ausbau hochleistungsfähiger Leitungsnetze für den Internet-Zugang. Davon profitieren Investoren und auf Kundenseite Unternehmen insbesondere in ländlichen Regionen, für die der Breitband-Zugang ein wichtiger Wettbewerbsfaktor ist. Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die regionalen Standortbedingungen von Unternehmen stärker zu berücksichtigen und ihre Regulierungsstrategien auf Anfrage gegenüber Investoren offenzulegen. Beim Netzausbau können bestehende Infrastrukturen von Energie und Entsorgung mit genutzt werden. MEHR ZUM THEMA:
Telefonmarkt: Schluss mit dem Geschäftsmodell Abzocke
Der verbraucherpolitische Sprecher der Liberalen im Bundestag verwies auf weitere Änderungen, die den Telefonkunden mit dem neuen Gesetz zugutekommen. So ist bei der Nutzung von Vorwahlen anderer Anbieter (Call-By-Call) ist in Zukunft eine Preisansage vor Gesprächsbeginn vorgeschrieben. Beim Anbieterwechsel ist den Kunden eine Unterbrechung der Verbindung von höchstens einem Tag zuzumuten. Beim Wechsel des Mobilfunkvertrages besteht das Recht, die bisherige Nummer mitzunehmen (Portierung).
Telekommunikation und Netzausbau: Anreize für Wettbewerb und Investitionen
Der Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsanbieter bleibt dank des Gesetzes dynamisch, erklärte die FDP-Sprecherin für den Mittelstand, Claudia Bögel. Mit der Neuregelung konnten "bis zu 10.000 Arbeitsplätze gesichert und über 90 Milliarden Euro Ausbaukosten, die letztlich der Bürger gezahlt hätte, verhindert werden", so Bögel.
Die Novelle erleichtert darüber hinaus den Ausbau hochleistungsfähiger Leitungsnetze für den Internet-Zugang. Davon profitieren Investoren und auf Kundenseite Unternehmen insbesondere in ländlichen Regionen, für die der Breitband-Zugang ein wichtiger Wettbewerbsfaktor ist. Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, bei ihren Entscheidungen die regionalen Standortbedingungen von Unternehmen stärker zu berücksichtigen und ihre Regulierungsstrategien auf Anfrage gegenüber Investoren offenzulegen. Beim Netzausbau können bestehende Infrastrukturen von Energie und Entsorgung mit genutzt werden. MEHR ZUM THEMA:




