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    30.12.2011: Was sich 2012 ändert

    Liberael Politik wirkt

    (30.12.2011) Das neue Jahr bringt einige Änderungen mit sich. Und mit der FDP starten Sie gut ins neue Jahr 2012. Denn: Liberale Politik wirkt. So sorgt die schwarz-gelbe Regierung für sinkende Steuern. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf 1000 Euro angehoben. Der Rentenbeitragssatz sinkt und ein neues Gesetz verbessert die medizinische Versorgung auf dem Land.

Steuersenkungen und Steuervereinfachungen



Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.000 Euro (vorher 920 Euro). Dies gilt bereits rückwirkend für 2011. Die Anhebung des Pauschbetrags führt dazu, dass über eine halbe Million Arbeitnehmer keine Belege mehr einreichen müssen. Insgesamt ist somit für rund 22 Millionen Arbeitnehmer - etwa 60 Prozent aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer - kein Einzelnachweis der Werbungskosten in der Steuererklärung mehr erforderlich.

Aufwendungen für die eigene erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sind weiterhin Sonderausgaben. Der Höchstbetrag für Sonderausgaben steigt zum 1. Januar 2012 auf 6.000 Euro (bisher 4.000 Euro). Eine Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist in der Regel nicht möglich. Fortbildungskosten (nach dem Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums) sind als Werbungskosten absetzbar. Das gilt auch für ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses.

Die Berechnung der Entfernungspauschale wird einfacher. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr für jeden Tag einzeln belegt werden. Ein Nachweis ist nur nötig, wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr. Die Entfernungspauschale beträgt für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer.

Eltern können Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen - egal, ob die Kinder aus beruflichen oder privaten Gründen betreut werden. Somit können alle Mütter und Väter ihre Betreuungskosten mit der Steuererklärung 2012 geltend machen. Gleichzeitig wird sie einfacher, weil eine von drei Seiten der "Anlage Kind" wegfällt. Insgesamt lassen sich Kinderbetreuungskosten von maximal 4.000 Euro im Jahr absetzen.

Die Einkommensüberprüfung für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren. Das erspart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwändige Nachweise. Sie bekommen auch dann weiter Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums etwas hinzuverdient. Bisher mussten die Eltern nachweisen, dass der Zuverdienst ihrer Kinder nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr betrug.

Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt um 0,3 Prozent auf 19,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dadurch um insgesamt 2,6 Milliarden Euro entlastet.

Die Bundesagentur für Arbeit kann ohne Schulden in das Jahr 2012 starten. Grund hierfür ist neben der erfreulichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch die Erstattung von Auslagen, die nunmehr endgültig aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert werden.

Arbeitslosengeld II steigt zum 1. Januar 2012 auf 374 Euro.

Die Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird von 16 auf 45 % angehoben. Damit stehen den Kommunen 2012 rund 1,216 Mrd. Euro mehr zur Verfügung.


Beruf und Pflege vereinbaren



Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft.

Die Familienpflegezeit soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern. Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.

Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt - so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers "abgearbeitet" ist.

Änderungen bei Gesundheit und Pflege



Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung schafft neue Anreize für Ärzte, sich in medizinisch schlecht versorgten Gebieten niederzulassen. Dort entfällt z.B. die Residenzpflicht. Das heißt, die Ärzte müssen nicht mehr dort wohnen, wo sie arbeiten. Die Abrechnungen können dabei von der üblichen Mengenbegrenzung ausgenommen werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Ärzte wird verbessert. Sie können sich wegen Geburt, Kindererziehung sowie Pflege Angehöriger länger vertreten lassen.

Das Versorgungsstrukturgesetz sieht weitere allgemeine Verbesserungen für gesetzlich Versicherte vor, dazu zählen u. a.:
• Die Leistungen der Krankenkassen werden deutlich ausgeweitet. Dies gilt insbesondere für chronisch und schwer Kranke.
Wartezeiten bei Fachärzten sinken.
• Fachärztliche Leistungen können künftig auch Krankenhausärzte erbringen.
• Gesetzlich Versicherte werden zukünftig über ärztliche Leistungen und die Kosten informiert.
• Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt bundesweit die Notdienstnummer 116117.
• Bis Ende 2012 sollen mindestens 70 Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
• Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen können auch zu Hause zahnärztlich betreut werden.
• Wenn einer Krankenkasse die Insolvenz droht, können Versicherte leichter zu einer anderen Kasse wechseln. Niemand bleibt ohne gesetzliche Krankenversicherung.

Kinderschutz verbessert



Das neue Bundeskinderschutzgesetz regelt Hilfe für junge Eltern in schwierigen Lebenslagen - vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Zudem können sie künftig auch den Rat einer geschulten Familienhebamme nutzen.Für die Kinder- und Jugendhilfe werden verbindliche Standards Pflicht. Beim Kinderschutz arbeiten künftig Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Ärzte und Polizei in Netzwerken zusammen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.2012 stellt der Bund 30 Millionen Euro, 45 Millionen für 2013 und ab 2014 dauerhaft 51 Millionen zur Verfügung. Damit können zehn Prozent aller Familien mit Neugeborenen betreut werden.

Mehr Markt und Wettbewerb bei den Erneuerbaren Energien



Die Anreize für die Direktvermarktung von erneuerbarem Strom werden gegenüber der Festpreis-Einspeisung attraktiver.

Angesichts des weiter starken Ausbaus von Solaranlagen sinkt die Vergütung für Solarstrom zum 01.01.2012 um 16 %. Das ist im Interesse der Verbraucher, die diese Vergütungen mit ihrem Strompreis bezahlen. Damit ist die Photovoltaik erstmals auch nicht mehr die teuerste der erneuerbaren Energien.

Mit der Entkopplung von Gülle und nachwachsenden Rohstoffen bei der Vergütung von Biogas-Anlagen, besseren Anreizen zur Reststoff-Verwertung und Obergrenzen für den Mais-Einsatz sind Fehlanreize im ländlichen Raum endlich beseitigt.

Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage werden auf den industriellen Mittelstand ausgeweitet. Das stärkt diese Unternehmen im Wettbewerb mit Großkonzernen. MEHR ZUM THEMA:

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