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    Kampf gegen Kinderpornographie: Prävention im Vordergrund

    (17.03.2010) Was tun im Kampf gegen die Kinderpornographie? Mit dieser Frage beschäftigte sich die FDP-Fraktion am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warb im restlos gefüllten Fraktionssaal für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit und bessere Präventionsmaßnahmen.
Unter Federführung der FDP-Abgeordneten Miriam Gruß, Gisela Piltz und Christian Ahrendt fand am Mittwoch in Berlin eine öffentliche Anhörung zum Thema "Lösungen und Wege im Kampf gegen die Kinderpornographie" statt.

Die aktuellen Fälle von Kindesmissbrauch haben eine lange überfällige Debatte entfacht. Während in der öffentlichen Diskussion reflexartig nach höheren längeren Strafen gerufen wird, will die FDP-Fraktion die Prävention in den Mittelpunkt stellen. Kindesmissbrauch dürfe nicht nur im Hinblick auf die Täter diskutiert werden, sondern müsse die Situation der Opfer stärker berücksichtigen, so Ahrendt, Gruß und Piltz.

Die zentrale Frage sei, wie es Tätern jahrzehntelang gelingen kann, unentdeckt zu bleiben, und schlimmstenfalls weitere Verbrechen zu begehen. Nach Ansicht der Liberalen müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Männer mit pädophilen Neigungen zu Tätern und bereits straffällige Pädophile rückfällig werden.

Das Projekt „Kein Täter werden“ des Instituts für Sexualwissenschaft an der Berliner Charitè habe Modellcharakter und sollte bundesweit ausgedehnt werden, so die Organisatoren. Auf der anderen Seite müsse es aber auch ein Projekt „Kein Opfer werden“ geben, das als anonyme Anlaufstelle Hilfe und Beratung bietet, wo das soziale Netzwerk versagt – gerade wenn der Täter in dieses eingebunden ist. Drittens fordert die FDP-Fraktion, alles zu tun, um Sexualstraftäter durch psychotherapeutische Behandlung an weiteren Taten zu hindern.

Leutheusser-Schnarrenberger: Vorbeugung ist besser als Ausweitung repressiver Maßnahmen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ging in ihrer Rede auf die umstrittenen Internetsperren ein. Diese seien "der falsche Ansatz, weil sie das Problem nicht wirklich lösen, und weil mit ihnen enorme Kollateralschäden verbunden wären". Deswegen gelte jetzt der Grundsatz der Koalition "Löschen statt Sperren".

Um präventiv gegen Kinderpornographie vorzugehen, setzt die Ministerin auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeibehörden und die Verbesserung der Einrichtungen der Selbstregulierung der IT-Branche.
Mit Blick auf die jüngsten Enthüllungen von Missbrauchsfällen unterstrich die Ministerin die Bedeutung von Entschädigungen. "Der Anspruch der Opfer auf eine Entschädigung ist aber nicht weniger wichtig als der Strafverfolgungsanspruch des Staates. Deshalb sollten wir prüfen, ob wir hier im Zivilrecht etwas ändern müssen. Beim materiellen Strafrecht sehe ich dagegen derzeit keine Schutzlücken. Hier ist der Rechtsstaat gut aufgestellt."

In Sachen Prävention sei es am wichtigsten, "potentielle Täter von möglichen Opfern fernzuhalten." "Deshalb ist die primäre Prävention so wichtig und auf diesem Feld leistet die Berliner Charité mit Herrn Professor Beier hervorragende Arbeit." Vorbeugung sei "der bessere Schutz unserer Kinder als die ständige Ausweitung repressiver Maßnahmen", so die Ministerin.

Ahrendt: Therapieangebot der Charité hat Modellcharakter

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, hob in der ''Berliner Zeitung'' das Institut für Sexualwissenschaft der Berliner Charité hervor, an dem sich Männer mit pädophilen Neigungen anonym beraten lassen können. Dieses Projekt müsse bundesweit auf alle Universitätskliniken ausgeweitet werden, forderte Ahrendt. Dies sei sinnvoller als Strafverschärfungen. "Wenn Missbrauchsfälle passieren, dann rufen viele nach höheren Strafen, aber intensivere und erfolgversprechendere Maßnahmen werden außer Acht gelassen", so Ahrendt.

Weiter sprach sich Ahrendt dafür aus, gegen Sexualstraftäter früher Therapien zu verhängen. "Wenn man davon ausgeht, dass die zu Bewährungsstrafen Verurteilten erneut Taten begehen, dann darf die Einweisung in psychiatrische Kliniken als Maßregel nicht erst bei Haftstrafen ohne Bewährung erfolgen", sagte Ahrendt dem Blatt. MEHR ZUM THEMA:

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