Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung die Gesetze zum Vorgehen gegen Terrorismus massiv ausgebaut. Im Jahr 2002 wurde das Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBEG) verabschiedet, das erstmalig Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst Zugriff auf personenbezogene Daten in erheblichem Umfang gewährte.
2007 wurde dieses Gesetz als Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) verlängert, einige Befugnisse ausgebaut und eine Befristung bis zum Januar 2012 vorgesehen. Die unterschiedlichen Sichtweisen auf diese Gesetzgebung haben in den vergangenen Wochen zu intensiven Beratungen zwischen den Koalitionspartnern geführt. Leutheusser-Schnarrenberger plädierte dafür, den Großteil der Gesetze auslaufen zu lassen, Innenminister Friedrich hingegen wollte die Mehrzahl beibehalten. Strittig war auch, ob die Gesetze im Falle einer Verlängerung erneut befristet und ob sie regelmäßig auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden sollten.
Am Dienstag konnten Bundesinnenminister Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger einen Kompromiss finden: "Erstmals wird die Sicherheitsgesetzgebung der letzten zehn Jahre einer kritischen Gesamtbilanz unterzogen, die in konkrete Handlungsempfehlungen münden soll. Gesetzesverschärfungen wird es ebenso wenig geben wie eine Entfristung der Regelungen des TBEG. Stattdessen werden einige Regelungen komplett auslaufen, die verbleibenden auf vier Jahre befristet werden und insgesamt rechtstaatliche Hürden eingezogen, indem unter anderem die Anforderungen und die Kontrollen erhöht werden", fasste FDP-Generalsekretär Christian Lindner die Ergebnisse zusammen.
Der schwarz-gelben Koalition sei es gelungen, "die Sicherheitsinteressen des Landes mit dem Schutz der Grundrechte der Bürger zu versöhnen. In einem hochsensiblen Bereich hat die Koalition differenziert entschieden und die Grundrechte gestärkt."
Die FDP hat sich mit ihrer Forderung durchgetzt, eine unabhängige Regierungskommission einzusetzen, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich insgesamt kritisch betrachten soll. Die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, lobte die Einigung. Sie zeige, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung die verabredete Trendwende in der Innen- und Rechtspolitik umsetzt: "Statt immer neuer Gesetzesverschärfungen und immer weitreichenderer Eingriffe in die Grundrechte steht die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit im Vordergrund." Der erzielte Kompromiss zeige dies deutlich auf und trage eine liberale Handschrift. "Statt eines reinen Weiter-so gibt es eine differenzierte und ausbalancierte Sachentscheidung, die Sicherheit und Freiheit gleichermaßen Rechnung trägt".
Leutheusser-Schnarrenberger betonte zudem, dass für die Liberalen auch die Stärkung des Grundrechtsschutzes im Mittelpunkt stand. In Zukunft wird die exekutive und parlamentarische Kontrolle im besonders sensiblen Bereich der Nachrichtendienste gestärkt. So wird die Anordnungsbefugnis nicht mehr bei dem handelnden Dienst selbst liegen, sondern generell auf das Innenministerium verlagert. Zugleich wird die parlamentarische Kontrolle entweder durch die G 10-Kommission oder das parlamentarische Kontrollgremium auch auf die befristeten Maßnahmen ausgedehnt.
Auch in einem weiteren Punkt haben sich die Liberalen durchsetzen können: Regelungen, die sich im Ergebnis als verzichtbar erwiesen haben, werden ersatzlos auslaufen. Die Justizministerin unterstrich zudem, dass die Koalition einer Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze eine Absage erteilt hat. "Weder Vorratsdaten noch Zugriff auf Bankschließfächer noch die Schaffung von Ordnungswidrigkeiten zur Durchsetzung des Auskunftsbegehrens der Dienste sind im Kompromiss enthalten." MEHR ZUM THEMA:
2007 wurde dieses Gesetz als Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) verlängert, einige Befugnisse ausgebaut und eine Befristung bis zum Januar 2012 vorgesehen. Die unterschiedlichen Sichtweisen auf diese Gesetzgebung haben in den vergangenen Wochen zu intensiven Beratungen zwischen den Koalitionspartnern geführt. Leutheusser-Schnarrenberger plädierte dafür, den Großteil der Gesetze auslaufen zu lassen, Innenminister Friedrich hingegen wollte die Mehrzahl beibehalten. Strittig war auch, ob die Gesetze im Falle einer Verlängerung erneut befristet und ob sie regelmäßig auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden sollten.
Trend zu immer weiteren und tieferen Eingriffsbefugnissen umgekehrt
Am Dienstag konnten Bundesinnenminister Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger einen Kompromiss finden: "Erstmals wird die Sicherheitsgesetzgebung der letzten zehn Jahre einer kritischen Gesamtbilanz unterzogen, die in konkrete Handlungsempfehlungen münden soll. Gesetzesverschärfungen wird es ebenso wenig geben wie eine Entfristung der Regelungen des TBEG. Stattdessen werden einige Regelungen komplett auslaufen, die verbleibenden auf vier Jahre befristet werden und insgesamt rechtstaatliche Hürden eingezogen, indem unter anderem die Anforderungen und die Kontrollen erhöht werden", fasste FDP-Generalsekretär Christian Lindner die Ergebnisse zusammen.Der schwarz-gelben Koalition sei es gelungen, "die Sicherheitsinteressen des Landes mit dem Schutz der Grundrechte der Bürger zu versöhnen. In einem hochsensiblen Bereich hat die Koalition differenziert entschieden und die Grundrechte gestärkt."
Die FDP hat sich mit ihrer Forderung durchgetzt, eine unabhängige Regierungskommission einzusetzen, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich insgesamt kritisch betrachten soll. Die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, lobte die Einigung. Sie zeige, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung die verabredete Trendwende in der Innen- und Rechtspolitik umsetzt: "Statt immer neuer Gesetzesverschärfungen und immer weitreichenderer Eingriffe in die Grundrechte steht die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit im Vordergrund." Der erzielte Kompromiss zeige dies deutlich auf und trage eine liberale Handschrift. "Statt eines reinen Weiter-so gibt es eine differenzierte und ausbalancierte Sachentscheidung, die Sicherheit und Freiheit gleichermaßen Rechnung trägt". Stärkung der exekutiven und parlamentarischen Kontrolle
Leutheusser-Schnarrenberger betonte zudem, dass für die Liberalen auch die Stärkung des Grundrechtsschutzes im Mittelpunkt stand. In Zukunft wird die exekutive und parlamentarische Kontrolle im besonders sensiblen Bereich der Nachrichtendienste gestärkt. So wird die Anordnungsbefugnis nicht mehr bei dem handelnden Dienst selbst liegen, sondern generell auf das Innenministerium verlagert. Zugleich wird die parlamentarische Kontrolle entweder durch die G 10-Kommission oder das parlamentarische Kontrollgremium auch auf die befristeten Maßnahmen ausgedehnt.
Einige Regelungen werden ersatzlos auslaufen
Auch in einem weiteren Punkt haben sich die Liberalen durchsetzen können: Regelungen, die sich im Ergebnis als verzichtbar erwiesen haben, werden ersatzlos auslaufen. Die Justizministerin unterstrich zudem, dass die Koalition einer Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze eine Absage erteilt hat. "Weder Vorratsdaten noch Zugriff auf Bankschließfächer noch die Schaffung von Ordnungswidrigkeiten zur Durchsetzung des Auskunftsbegehrens der Dienste sind im Kompromiss enthalten." MEHR ZUM THEMA:




