„Unabhängig von Bin Ladens Tod müssen wir uns ganz grundsätzlich die Frage stellen, wie wir mit den Eingriffsbefugnissen der Sicherheitsdienste umgehen, die nicht der klassischen Gefahrenabwehr dienen und so tiefgreifend sind, dass die Große Koalition sie aus gutem Grunde befristet und mit einem ganz strengen Evaluierungsauftrag versehen hat“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der „Nürnberger Zeitung“.
Im „Südwestrundfunk“ (SWR) zeigte sich die Justizministerin überzeugt davon, dass Teile des umstrittenen Anti-Terror-Gesetzes auch in Zukunft „mit Sicherheit gebraucht“ würden. Welche Befugnisse dazu zählten, hänge davon ab, „wie oft sie angewandt“ worden seien. Brauchbare Regeln müssten aber noch daraufhin überprüft werden, ob dabei den Bürgern künftig mehr Rechtsschutz gegen Eingriffe der Nachrichtendienste gewährt werden könne. Bei allen Teilen des Gesetzes, die „über Jahre hinweg“ gar nicht gebraucht worden seien, stelle sich dagegen die Frage, ob sie notwendig seien, wo sie doch Grundrechte berührten.

Christian Lindner Die Bedrohungslage in Deutschland habe sich durch den Tod des Top-Terroristen Bin Laden nicht geändert, beruhigte Leutheusser-Schnarrenberger. „Wachsamkeit ja, aber kein Grund zu großer Besorgnis.“ „Angst ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber“, sagte auch FDP-Generalsekretär Christian Lindner.
Anfang der Woche hatte Lindner betont, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht beendet sei. „Wir sind in der Pflicht, unsere Freiheit zu verteidigen. Aber wir sollten unsere Freiheit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.“ Deshalb werde die Koalition die Wirksamkeit der Sicherheitspolitik in Deutschland verbessern, „ohne dabei Freiheits- und Bürgerrechte unverhältnismäßig zu verletzten“. Für dieses Ziel habe die Koalition eben auch eine sorgfältige Prüfung der so genannten Anti-Terror-Gesetze verabredet.
Lindner forderte die Union auf, „auch das Schwarze-Peter-Spiel bei der Vorratsdatenspeicherung zu beenden“. Äußerungen von Niedersachsens Innenminister Schünemann bezeichnete Lindner als „ungehörig und unchristlich“. „Wir lassen uns nicht unter Druck setzen und werden ohne Aufregung diese Debatte führen.“ Die FDP habe einen Kompromiss vorgeschlagen, der die Sicherheitsbedürfnisse aufnimmt und die Freiheitsrechte wahrt. „Deshalb dürfen nun auch konservative Sicherheitspolitiker die Schützengräben verlassen.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, sprach sich ebenfalls für eine gründliche Prüfung jeder einzelnen Befugnis der Geheimdienste im Rahmen der Anti-Terror-Politik aus. „Wenn wir bei der Analyse der aktuellen Sicherheitslage nach dem Tod Bin Ladens zu dem Schluss kommen, dass wir die Gesetze weiter brauchen, ist auch eine befristete Verlängerung eine Option“, sagte der Liberale der „Financial Times Deutschland“. An der Bedingung, dass es keine pauschale Verlängerung geben dürfe, hält Ahrendt weiter fest.
Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erklärte: „Es ist keine Option, einfach pauschal das Datum der Befristung zu ändern. Auch wenn eine befristete Weitergeltung für manche Normen denkbar ist, ersetzt dies nicht, dass jede einzelne Norm genau überprüft wird.“ MEHR ZUM THEMA:
Befristete Maßnahmen des Anti-Terror-Gesetzes sorgfältig prüfen
Im „Südwestrundfunk“ (SWR) zeigte sich die Justizministerin überzeugt davon, dass Teile des umstrittenen Anti-Terror-Gesetzes auch in Zukunft „mit Sicherheit gebraucht“ würden. Welche Befugnisse dazu zählten, hänge davon ab, „wie oft sie angewandt“ worden seien. Brauchbare Regeln müssten aber noch daraufhin überprüft werden, ob dabei den Bürgern künftig mehr Rechtsschutz gegen Eingriffe der Nachrichtendienste gewährt werden könne. Bei allen Teilen des Gesetzes, die „über Jahre hinweg“ gar nicht gebraucht worden seien, stelle sich dagegen die Frage, ob sie notwendig seien, wo sie doch Grundrechte berührten.

Christian Lindner Die Bedrohungslage in Deutschland habe sich durch den Tod des Top-Terroristen Bin Laden nicht geändert, beruhigte Leutheusser-Schnarrenberger. „Wachsamkeit ja, aber kein Grund zu großer Besorgnis.“ „Angst ist bekanntlich ein schlechter Ratgeber“, sagte auch FDP-Generalsekretär Christian Lindner.
Anfang der Woche hatte Lindner betont, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht beendet sei. „Wir sind in der Pflicht, unsere Freiheit zu verteidigen. Aber wir sollten unsere Freiheit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.“ Deshalb werde die Koalition die Wirksamkeit der Sicherheitspolitik in Deutschland verbessern, „ohne dabei Freiheits- und Bürgerrechte unverhältnismäßig zu verletzten“. Für dieses Ziel habe die Koalition eben auch eine sorgfältige Prüfung der so genannten Anti-Terror-Gesetze verabredet.
Vorratsdatenspeicherung: Union sollte Schützengraben verlassen
Lindner forderte die Union auf, „auch das Schwarze-Peter-Spiel bei der Vorratsdatenspeicherung zu beenden“. Äußerungen von Niedersachsens Innenminister Schünemann bezeichnete Lindner als „ungehörig und unchristlich“. „Wir lassen uns nicht unter Druck setzen und werden ohne Aufregung diese Debatte führen.“ Die FDP habe einen Kompromiss vorgeschlagen, der die Sicherheitsbedürfnisse aufnimmt und die Freiheitsrechte wahrt. „Deshalb dürfen nun auch konservative Sicherheitspolitiker die Schützengräben verlassen.“
Keine pauschale Verlängerung der Gesetze
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, sprach sich ebenfalls für eine gründliche Prüfung jeder einzelnen Befugnis der Geheimdienste im Rahmen der Anti-Terror-Politik aus. „Wenn wir bei der Analyse der aktuellen Sicherheitslage nach dem Tod Bin Ladens zu dem Schluss kommen, dass wir die Gesetze weiter brauchen, ist auch eine befristete Verlängerung eine Option“, sagte der Liberale der „Financial Times Deutschland“. An der Bedingung, dass es keine pauschale Verlängerung geben dürfe, hält Ahrendt weiter fest.
Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, erklärte: „Es ist keine Option, einfach pauschal das Datum der Befristung zu ändern. Auch wenn eine befristete Weitergeltung für manche Normen denkbar ist, ersetzt dies nicht, dass jede einzelne Norm genau überprüft wird.“ MEHR ZUM THEMA:




