Mit der neuen Regelung dürfen Beschäftigte am Arbeitsplatz künftig nicht mehr heimlich durch Videokameras bespitzelt werden. Arbeitgeber sollen zwar auch in Zukunft Mitarbeiter kontrollieren dürfen, doch zugleich soll es erschwert werden, Daten ohne Wissen der Beschäftigten zu sammeln.
Die Diskussion über eine Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes war unter anderem durch eine Reihe von Skandalen beim Lebensmitteldiscounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom angestoßen worden.
Endlich wird Rechtssicherheit geschaffen

Gisela Piltz "Das Versprechen des Koalitionsvertrages, für eine Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz zu sorgen, wird heute eingelöst", kommentierte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion die Entscheidung. Der verabschiedete Gesetzentwurf habe "historischen Charakter". Die mittlerweile seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit beim Datenschutz am Arbeitsplatz werde damit beendet. Oberste Leitlinie des Entwurfes sei, die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen. Arbeitgeber hätten künftig nur noch Anspruch auf Informationen, die tatsächlich erforderlich sind.
Grundrecht auf auf informationelle Selbstbestimmung wird gestärkt
Der Gesetzentwurf gebe eine klare Leitlinie vor, wonach bei der Abwägung widerstreitender Interessen dem Datenschutz der Vorrang gebühre, sagte Piltz. "Daher ist die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern als unverhältnismäßige Maßnahme generell verboten. Die berechtigten Interessen der Arbeitgeber wie die allgemeine Leistungskontrolle oder auch die Korruptionsbekämpfung dürfen nicht zu einer Aushöhlung der Grundrechte der Arbeitnehmer führen, sondern sind an klare Voraussetzungen geknüpft", erläutert die liberale Innenpolitikerin. Der Gesetzentwurf sorge dafür, dass Arbeitnehmer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, äußerte sich gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" ebenfalls zufrieden über die jetzt erzielte Einigung und sprach von einem Erfolg der Liberalen. MEHR ZUM THEMA:
Die Diskussion über eine Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes war unter anderem durch eine Reihe von Skandalen beim Lebensmitteldiscounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom angestoßen worden.
Endlich wird Rechtssicherheit geschaffen

Gisela Piltz "Das Versprechen des Koalitionsvertrages, für eine Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz zu sorgen, wird heute eingelöst", kommentierte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion die Entscheidung. Der verabschiedete Gesetzentwurf habe "historischen Charakter". Die mittlerweile seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit beim Datenschutz am Arbeitsplatz werde damit beendet. Oberste Leitlinie des Entwurfes sei, die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen. Arbeitgeber hätten künftig nur noch Anspruch auf Informationen, die tatsächlich erforderlich sind.
Grundrecht auf auf informationelle Selbstbestimmung wird gestärkt
Der Gesetzentwurf gebe eine klare Leitlinie vor, wonach bei der Abwägung widerstreitender Interessen dem Datenschutz der Vorrang gebühre, sagte Piltz. "Daher ist die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern als unverhältnismäßige Maßnahme generell verboten. Die berechtigten Interessen der Arbeitgeber wie die allgemeine Leistungskontrolle oder auch die Korruptionsbekämpfung dürfen nicht zu einer Aushöhlung der Grundrechte der Arbeitnehmer führen, sondern sind an klare Voraussetzungen geknüpft", erläutert die liberale Innenpolitikerin. Der Gesetzentwurf sorge dafür, dass Arbeitnehmer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, äußerte sich gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" ebenfalls zufrieden über die jetzt erzielte Einigung und sprach von einem Erfolg der Liberalen. MEHR ZUM THEMA:





Kommentare
Weiße Salbe am Arbeitsplatz
Wir müssen uns manchmal fragen was wirklich wichtig ist. Was ist das höhere Gut? Mein Bild oder mein Informationsprofil? Mich plagt der Eindruck, es ist entweder noch nicht wirklich eingesickert welche Aussagen mit Profildaten über einen Menschen gemacht werden können. Oder, und das wäre dann allerdings der GAU: Es ist sehr wohl bis zur Legislative durchgedrungen daß ein Qualitativer Unterschied zwischen dem Recht auf das eigene Bild und dem Recht auf infomationelle Selbstbestimmung besteht. Die Realität hat unser Grundgesetz an mehreren Stellen rechts überholt und der Gesetzgeber weigert sich beharrlich diese Realitäten korrekt abzubilden. Ich möchte hier zwei Beispiele bemühen. 1. Heute stehen im öffentlichen Raum millionen von Kameras herum und photographieren uns wo wir gehen und stehen. Dabei tauchen Zweifel auf, ob GG Art. 2 Abs. 1 hinreichend gewürdigt wird. Und diese Frage darf an die Exekutive selbst gerichtet werden. Informationelle Selbstbestimmung ist hingegen etwas anderes. Das Bild ist nur ein Fragment. Wenn große und gut organisierte Arbeitgeber jedoch eine interne Rasterfahndung laufen lassen eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten Informationen über die Arbeitnehmer auszuforschen. Es scheint, die Qualität der Möglichkeiten des Profiling wird allgemein nicht erkannt. 2. GG Art. 6 Abs. 1 Damals konnten sich die Väter des Grundgesetzes wohl nicht vorstellen, daß eine Ehe ohne Familie (Kinder) einmal ein normaler Zustand würde, daß wir einmal über Demographie, Pillenknick etc diskutieren würden. Wenn ich mir heute ein DINK Ehepaar anschaue (DINK - Double Income No Kids) sehe ich aus der damaligen Perspektive keinen qualitativen Unterschied zu einem homosexuellen Paar. Die Frage ist also: Werten wir die homosexuelle Partnerschaft auf oder die kinderlose Partnerschaft ab. Und was macht der Gesetzgeber? Er verteilt weiße Salbe anstatt die Kernfragen zu stellen und die zugrundeliegenden Probleme zu lösen. Das Grundgesetz ist kein sakraler Gegenstand. Wenn sich die Gesellschaft und die Lebensbedingung so grundlegend geändert haben, daß sie durch die entsprechenden Artikel des GG nicht mehr gefaßt werden können, dann dürfen wir uns fragen, was wir ändern müssen. Nicht mal ein aufrechter Konservativer würde hier sagen, daß wir die Realitäten zurückentwickeln müßten.