
Max Stadler Im Streit über die Sicherungsverwahrung stellen sich die Liberalen gegen die Pläne von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). „Die Rechtsauffassung, der Bund könne mit einer neuen Form der zwangsweisen Unterbringung auch die Altfälle erfassen, halte ich für unzutreffend“, sagte Max Stadler dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Der liberale Justizstaatssekretär warnte davor, „jetzt wieder den gleichen Fehler zu begehen und ein Gesetz mit Verfallsdatum zu machen, das später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert würde“.
Auch FDP-Chef Guido Westerwelle appellierte in der „Bild am Sonntag“, kein Gesetz zu beschließen, „das an den Gerichten sofort scheitert“. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe recht, wenn sie darauf dränge, praktische Sicherheit für die Bevölkerung herzustellen, gleichzeitig aber auf die Rechtslage hinweise. „Man muss beides im Blick halten“, so Westerwelle.
Koordination zwischen Innen- und Justizministerium
Während die FDP bei den gefährlichen Straftätern, die derzeit wegen eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes aus der Haft entlassen werden müssen, für eine Fußfessel plädiert, spricht sich der Koalitionspartner für eine Form der Sicherungsunterbringung aus. Diese könne

Guido Westerwelle der nachträglichen Sicherungsverwahrung, wie sie im Dezember von den Straßburger Richtern abgemahnt wurde, nach Ansicht der Liberalen zu nah kommen.
Westerwelle geht davon aus, „dass diese Vorschläge zunächst zwischen den beiden zuständigen Ressorts – Innen und Justiz – besprochen wurden“. Der Vizekanzler und Außenminister hegt keinen Zweifel an der Dringlichkeit des Themas: „Kein vernünftiger Mensch will, dass Gewalt- und Triebtäter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Aber es muss eben nach den Regeln des Rechtsstaates erfolgen.“ MEHR ZUM THEMA:




