Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung Behinderungen für einen flächendeckenden Wettbewerb beseitigen. Sie setzt damit einen weiteren Punkt des Koalitionsvertrags um. Künftig sollen sich neue Anbieter leichter Netzkapazitäten sichern, welche die etablierten Wettbewerber bereits langfristig gebucht haben.
Die Verordnung beruht auf drei wesentliche Neuerungen: So soll der Zugang zu den Ferngasnetzen geändert werden. Bald sollen nur noch 65 Prozent der Kapazitäten langfristig buchbar sein. Zudem sollen Kapazitäten künftig versteigert werden. Und die Zahl der Marktgebiete, in denen ein Gastransport ohne technische Neuerungen möglich ist, soll von sechs auf zwei verringert werden.
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle erhofft sich von der Neuregelung positive Auswirkungen auf den Preis für die Verbraucher. "Die hohen Gaspreise zeigen einmal mehr: Wir tun gut daran, durch offene Märkte und einen transparenten Ablauf der Prozesse für mehr Wettbewerb zu sorgen."




