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    Bundesregierung beschließt „Nazi-Datei“

    Neonazi-Datei auf den Weg gebracht (18.01.2012) Das Bundeskabinett hat als Konsequenz aus der Zwickauer Terrorzelle die sogenannte Neonazi-Datei auf den Weg gebracht. Innenminister Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) haben sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, um künftig tausende gewaltbereite Rechtsextremisten in einer zentralen Datei erfassen zu können. Die Datei werde keine "Gesinnungsdatei" sein, sagte die Liberale im ''rbb-inforadio''.
Zehn Wochen nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle hat die Bundesregierung ein neues Instrument für den Kampf gegen rechte Gewalt auf den Weg gebracht. Auf Drängen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde unter anderem der Kreis jener Neonazis begrenzt, die künftig in der gemeinsamen Datei von Polizei, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst erfasst werden sollen.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Sie betonte im "rbb-inforadio", es handele sich dabei nicht um eine Gesinnungsdatei. Erfasst würden lediglich Neonazis mit einem eindeutigen Gewaltbezug. Eine rechtsextreme Gesinnung oder bloße NPD-Mitgliedschaft reiche nicht aus.

Mit dem Innenministerium habe sie sich jetzt in einem "wirklich guten Kompromiss" darauf geeinigt, "die Agitatoren zu erfassen, aber nicht jeden, der sich vielleicht einmal im Kopf alles Mögliche vorstellen kann" - dies analog zur Antiterror-Datei, wo "auch nicht mit dem Begriff der Gewaltbereitschaft gearbeitet" werde.

Umbau der Sicherheitsarchitektur bleibt notwendig



Die Systematik des Gesetzentwurfes mache es jedoch möglich, dass Grunddaten für alle "Mitarbeiter in Behörden, die mit Gefahrenabwehr und Bekämpfung von Straftätern und Straftaten zu tun haben, abrufbar" seien. "Erschüttert" sei sie in diesem Zusammenhang gewesen, dass es bisher eine Datei "Haftbefehl mit rechtsextremistischem Hintergrund" nicht gegeben habe. "Ganz wichtig sei jetz auch die "Verzahnung zwischen Bund und Ländern" in Sachen Untersuchungs-Ausschuss.

Sie unterstrich, dass der Umbau der Sicherheitsarchitektur notwendig sei. "Er bleibt für die FDP ganz oben auf der Agenda." Nach der "beispiellosen Pannenserie" müsse der Verfassungsschutz in Bund und Ländern besser organisiert werden. Die Aufklärung im Untersuchungsausschuss und die Arbeit der Bund-Länder-Kommission müssten die Weichen für grundlegende organisatorische Verbesserungen stellen.

Piltz: Eine rechtlich vernünftige Lösung



Gisela Piltz FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz lobte: "Damit macht die Bundesregierung deutlich, dass Rechtsextreme in unserem Land strikt verfolgt werden." Die Bundesregierung zeige mit dem Gesetzentwurf, dass trotz der Bedenken gegen eine Vermischung von nachrichtendienstlichen und polizeilichen Daten eine rechtlich vernünftige Lösung gefunden werden konnte, mit der alle Beteiligten werden arbeiten können.

"Ohne Gesinnungsdatei zu sein, wird die neue Datei für die Ermittler auf Fakten basierende Daten von rechten Gewalttätern und ihren Helfern bereithalten." Es müsse aber auch klar sein, dass eine Datei kein Allheilmittel sei, um Ermittlungspannen oder Ermittlungen in die falsche Richtung einen Riegel vorzuschieben. "Hier besteht weiterhin Aufklärungsbedarf, um in Zukunft schnell und effektiv gegen Rechtsextreme vorgehen zu können."

Wolff kritisiert Informationsboykott der Länder bei Rechtsterror-Aufklärung



Hartfrid Wolff Auch Hartfrid Wolff, Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, hofft auf Verbesserung in Sachen Bund-Länder-Zusammenarbeit. Er griff in der "Leipziger Volkszeitung" die Länderinnenminister scharf an: Sollten deies bei ihrem Informationsboykott gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) in Sachen Akteneinsicht zur rechtsterroristischen Mordserie in Deutschland bleiben, muss seiner Ansicht nach über bundesgesetzliche Konsequenzen zur Eingrenzung des Föderalismus nachgedacht werden.

"Die Haltung der Länderinnenminister ist Wasser auf die Mühlen einer wachsenden Skepsis in Deutschland gegenüber einem Föderalismus, der sich überwiegend durch Behörden-egoistische Blockadepolitik statt durch Gestaltungskraft präsentiert." Wenn die Länder mit dem Bund "nicht kooperieren, muss der Bundestag seine Kompetenzen stärker ausschöpfen", sagte Wolff. "Der Bundestag muss bei weiterem Aufklärungsboykott durch die Länder die Informationspflichten der Landesbehörden ausweiten und das sehr länderfreundliche derzeitige Bundesverfassungsschutz-Gesetz überarbeiten."

Datenschützer Schaar sieht Einwände ausgeräumt



Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hegt keine massiven Einwände mehr gegen die Neonazi-Datei. "Ich bin erleichtert, dass vielen meiner Kritikpunkte Rechnung getragen wurde", sagte Schaar der "Süddeutschen Zeitung" mit Blick auf den neuen Gesetzentwurf. Schaar hatte die ursprünglich deutlich weitergehenden Speicherpläne des CSU-geführten Bundesinnenministerium gerügt. So wurden die Speicherfristen nicht verlängert, für gemeinsame Projektrecherchen von Polizei und Geheimdiensten gelten striktere Regeln.

"Die Schranken und Schwellen sind höher geworden", sagte Schaar. Er machte aber zugleich klar, dass er Sorge vor weiteren großangelegten staatlichen Datensammlungen hat. "Im Grundsatz beurteile ich die Tendenz zu immer neuen gemeinsamen Dateien unterschiedlicher Behörden weiterhin kritisch", sagte der Bundesbeauftragte.

BKA-Präsident froh über den Kompromiss



BKA-Präsident Ziercke zeigte sich in einem ARD-Morgenmagazin-Interview "froh" über den vereinbarten Kompromiss über eine Neonazi-Datei, die "das Herzstück" der operativen Arbeit des neuen Abwehrzentrums sei. Es solle "ein breites Bild" entstehen, indem "die Gefährlichkeit, dass Rädelsführer, dass Unterstützer, Logistiker aus der Szene erfasst" werde, wobei es aber "keine Gesinnungsdatei" sei. Es gebe aber "pro Tag zwei bis drei Gewalttaten aus dem rechtsextremistischen Spektrum", was "eine Schande" sei, die dieser Staat sich "nicht bieten lässt"

Hintergrund



Laut dem Gesetzentwurf soll die Datei mehrere tausend Personen aus dem rechtsextremen Milieu umfassen, bei denen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen und in Verbindung damit zur Gewalt aufrufen, die Anwendung von rechtsextremistisch begründeter Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeit vorsätzlich hervorrufen". Mit dieser Formulierung sollen auch Hinterleute rechtsextremer Gewalt erfasst werden, wenn sie einen aktiven Beitrag zu Straftaten leisten.

Damit hat sich das Justizministerium gegenüber dem Innenministerium in den Verhandlungen in allen Punkten durchgesetzt. Zum Beispiel habe das Innenministerium alle Forderungen fallen gelassen, die auf eine Ausweitung der Speicherfristen herausgelaufen wären oder auf die Ausdehnung der geheimdienstlichen Nazis-Datei oder auf die Erweiterung der Anti-Terror-Gesetze.

Die „Neonazi-Datei“ soll als Indexdatei geführt werden. Das bedeutet, bei der Suche nach Personen werden lediglich Grunddaten wie Geburtsname, Geburts- und Wohnort mitgeteilt sowie Angaben dazu, warum die Person in die Datei aufgenommen wurde. Details zu den Personen erhalten Ermittler nur auf Anfrage. MEHR ZUM THEMA:

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