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    Cannabis-Arznei darf verschrieben werden

    Cannabis darf künftig in Arzneien verwendet werden: Medikamentenkapseln

    (17.08.2010) Das Leiden schwerstkranker Menschen darf künftig mit Cannabis-Arzneimitteln gelindert werden. Nach Angaben der FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach hat sich die Koalition auf eine Änderung des Betäubungsmittelrechts geeinigt. Damit können cannabishaltige Arzneimittel in Deutschland hergestellt und als Therapieoption verschrieben werden.

Lange haben Initiativen für Cannabis als Medizin gekämpft - jetzt sieht auch die Regierung die positive medizinische Wirkung des Rauschmittels Cannabis, das aus der Hanfpflanze gewonnen wird, für erwiesen an. Bislang konnten gerade einmal 40 chronisch kranke Patienten den Wirkstoff aus der Apotheke beziehen. Als Medikament soll es die Symptome von beispielsweise Krebs und Multipler Sklerose lindern. Eine Änderung des Betäubungsmittelrechts soll Cannabis als Arznei jetzt legalisieren.

Ulrike Flach
Ulrike Flach
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach, kündigte am Montag eine entsprechende Inititative der Koalition an, die dafür Sorge trägt, "dass in Deutschland cannabishaltige Arzneimittel hergestellt und als Therapieoption verschrieben werden können."

Die Änderungen bringen laut Flach eine bessere Versorgung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit Schmerzmitteln. Zukünftig sollen Heime, Hospize und Palliativ-Care-Teams Notfallvorräte für nicht mehr benötigte, patientenindividuell verschriebene Betäubungsmittel anlegen dürfen.

Damit stünden schwerstkranken Menschen jederzeit schmerzlindernde Mittel zur Verfügung, erklärte Flach. Die Änderung ermöglicht auch eine freiere Entscheidung zwischen einer Pflege zu Hause, in einem Hospiz oder einer stationären Versorgung im Krankenhaus.

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