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    Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA

     

    (21.02.2012) Die Liberalen begrüßen die intensive öffentliche Debatte um das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Handfeste Argumente bieten "FAKTEN Aktuell" und das neue Flugblatt mit Fragen und Antworten.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist zurzeit in aller Munde. Viele Menschen in Deutschland sind angesichts der komplexen Materie und der heftigen Proteste der Internetgemeinde verunsichert. Schwarz-Gelb hat auf Drängen der FDP die Unterzeichnung des ACTA-Abkommens vertagt. Wir wollen Ihnen die zentralen Fragen um ACTA beantworten und unsere Position erläutern.

Was ist ACTA?



ACTA ist ein freiwilliges internationales Antipiratie-Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten mit Australien, Japan, Kanada, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Schweiz, Singapur, Südkorea und den USA. Es wurde von 2007 bis 2010 verhandelt, wobei die deutsche Bundesregierung zu keiner Zeit Verhandlungspartner war. Lediglich nationale Beobachter der EU- Mitgliedsstaaten waren in den Verhandlungen zugelassen. Diese konnten aber nicht mitverhandeln.

Was ist das Ziel von ACTA?



ACTA soll den Kampf gegen Produkt- und Markenfälschungen und den Diebstahl geistigen Eigentums und Urheberrechtsverletzungen international im realen Leben und im digitalen Umfeld stärken. So soll z. B. der Fälschung von Medikamenten ein Riegel vorgeschoben werden.

Schränkt ACTA die Bürgerrechte in Deutschland ein?



Für Deutschland besteht durch ACTA in der jetzt vorliegenden Fassung keinerlei Bedarf für eine neue Gesetzgebung. Alle im ACTA-Abkommen vorgesehenen Bestimmungen für die Rechte des geistigen Eigentums (dazu gehören Patent-, Marken- und Urheberrechte) bestehen in Deutschland bereits – teils seit Jahren. Vielmehr schafft ACTA einen internationalen Mindeststandard. Alle Mitgliedsstaaten der EU liegen bereits oberhalb dieses Mindeststandards. Gesetzesverschärfungen müssen daher nur für Staaten außerhalb der EU durchgeführt werden.

Warum gibt es Widerstände in der Netzgemeinde



Die Widerstände richten sich gegen frühere Vertragsentwürfe von ACTA, in denen mögliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheiten, wie z. B. verpflichtende Internetzugangssperren, enthalten
waren. Im Zuge der Verhandlungen über jüngste Vertragsentwürfe konnte die FDP im Europaparlament alle möglichen Einschränkungen
bürgerlicher Freiheiten aus dem Vertragsentwurf entfernen. Auch haben wir die intransparenten Verhandlungen kritisiert.

Warum hat Deutschland die Zeichnung verschoben?



Auf Initiative der FDP wurde die Zeichnung Deutschlands für das ACTA-Abkommen verschoben: Die intransparenten Verhandlungen der EU-Kommission und der Abkommenspartner und die dadurch geschaffenen Kommunikationsdefizite waren für die FDP inakzeptabel.

was forderte die FDP?



Die FDP fordert, dass die ACTA-Verhandlungen offengelegt werden. Darüber hinaus muss sich das Europäische Parlament intensiv mit ACTA befassen und das Abkommen prüfen. Inhaltlich wird es mit der FDP keine Sperrung von Internetzugängen oder Netzsperren anderer Art geben. Eine umfassende Überwachung der Kommunikation im Netz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen durch Internetzugangsprovider steht ebenfalls mit der FDP nicht zur Debatte. Auch ein Warnmodell mit Sanktionen („three-strikes“ = Sperren des Internetzugangs bei dreimaligem Copyrightverstoß) kommt für die FDP nicht in Frage. MEHR ZUM THEMA:

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