Im Bundestag stand ein ganzes Gesetzespaket zur Energiewende zur Abstimmung. In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes sehen die Koalitionsfraktionen vor, die Nutzung der Kernenergie zum "frühestmöglichen Zeitpunkt“ zu beenden. Dafür bedarf es zahlreicher Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und der Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. Mehr Informationen zu den einzelnen Anträgen finden Sie auf bundestag.de.
Das Bundeskabinett hatte bereits zuvor das Gesetzespaket zum Ausstieg aus der Kernenergie gebilligt. Die Gesetze sehen die stufenweise Abschaltung aller Kernkraftwerke bis 2022 vor. Um eine Stromlücke zu vermeiden, werden die Stromleitungen ausgebaut, die aus Windkraft produzierten Strom aus dem Norden in den Süden transportieren. Zudem sollen energiesparende Maßnahmen bei Gebäuden gefördert werden. In der Opposition und bei den Bundesländern zeichnet sich Zustimmung für die Regierungsbeschlüsse ab.
Das Verhandlungsergebnis der Koalition folgt im Großen und Ganzen den Empfehlungen der Ethik-Kommission, die auf Initiative der FDP eingesetzt wurde. Diese hält einen Ausstieg in einem Jahrzehnt für möglich.
Abschlussbericht der Ethik-Kommission "Sichere Energieversorgung"
Die Koalition sieht einen Ausstieg in drei Stufen vor. Die sieben, im Zuge des Moratoriums stillgelegten Kernkraftwerke, und das Kernkraftwerk Krümmel gehen endgültig vom Netz. Bis 2021 folgen sechs weitere Werke. Ende 2022 ist auch für die modernsten drei Kernkraftwerke Schluss.
Eine Klausel, die einen späteren Ausstieg möglich machen könnte, wird es ausdrücklich nicht
geben.
Jährliche Fortschrittsberichte begleiten den stufenweisen Ausstieg. Sie geben Auskunft darüber, wie weit der Netzausbau und die Energieversorgung aus regenerativen und fossilen Energieträgern vorankommt.
Zur Sicherung der Netzstabilität in den nächsten beiden Wintern soll eines der älteren Kernkraftwerke auf Standby in Kaltreserve gehalten werden, um eine Versorgungslücke zu vermeiden. Diese Kaltreserve bedeutet nicht, dass von heute auf morgen ein Kernkraftwerk hochgefahren werden kann. Wenn aber nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine Versorgungslücke absehbar entstehen wird, kann begrenzt auf diesen Zeitraum das
Kernkraftwerk genutzt werden. Diese Forderung geht auf die FDP zurück.
Um den Ausstieg zu erreichen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, bedarf es eines konsequenten Ausbaus der Netze und Energieproduktion. Dazu erarbeitet die Regierung
ein Netzausbau- und ein Planungsbeschleunigungsgesetz. Der Bundesrat hat dieses bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz am Freitag verabschiedet.
- Netzausbau: Schritt zur Energiewende mit Vernunft
Die FDP hat zudem den Erhalt der Brennelementesteuer erreicht. Dies ist haushaltspolitisch geboten, um die Finanzierung der Altlasten bei der Asse zu gewährleisten, die Schuldenbremse einzuhalten und mögliche Spielräume für eine steuerliche Entlastung der Bürger nicht zu gefährden.
Damit Energie bezahlbar bleibt, sollen Kostensenkungspotentiale ausgeschöpft werden, die sich beispielsweise bei der Photovoltaik ergeben. Darüber hinaus hat die FDP durchgesetzt, dass die Kompensationsmöglichkeiten auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden. Zudem wird die steuerliche Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen verbessert. Wiederum eine Forderung der FDP.
Nicht zuletzt kümmert sich die Koalition um die Lagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle. Neben der ergebnisoffenen Weitererkundung von Gorleben werden auch alternative Standorte nicht ausgeschlossen. MEHR ZUM THEMA:
Das Bundeskabinett hatte bereits zuvor das Gesetzespaket zum Ausstieg aus der Kernenergie gebilligt. Die Gesetze sehen die stufenweise Abschaltung aller Kernkraftwerke bis 2022 vor. Um eine Stromlücke zu vermeiden, werden die Stromleitungen ausgebaut, die aus Windkraft produzierten Strom aus dem Norden in den Süden transportieren. Zudem sollen energiesparende Maßnahmen bei Gebäuden gefördert werden. In der Opposition und bei den Bundesländern zeichnet sich Zustimmung für die Regierungsbeschlüsse ab.
Das Verhandlungsergebnis der Koalition folgt im Großen und Ganzen den Empfehlungen der Ethik-Kommission, die auf Initiative der FDP eingesetzt wurde. Diese hält einen Ausstieg in einem Jahrzehnt für möglich.
Abschlussbericht der Ethik-Kommission "Sichere Energieversorgung"
Die wichtigsten Punkte des Atomausstiegs:
Die Koalition sieht einen Ausstieg in drei Stufen vor. Die sieben, im Zuge des Moratoriums stillgelegten Kernkraftwerke, und das Kernkraftwerk Krümmel gehen endgültig vom Netz. Bis 2021 folgen sechs weitere Werke. Ende 2022 ist auch für die modernsten drei Kernkraftwerke Schluss.
Eine Klausel, die einen späteren Ausstieg möglich machen könnte, wird es ausdrücklich nicht
geben.
Jährliche Fortschrittsberichte begleiten den stufenweisen Ausstieg. Sie geben Auskunft darüber, wie weit der Netzausbau und die Energieversorgung aus regenerativen und fossilen Energieträgern vorankommt.
Zur Sicherung der Netzstabilität in den nächsten beiden Wintern soll eines der älteren Kernkraftwerke auf Standby in Kaltreserve gehalten werden, um eine Versorgungslücke zu vermeiden. Diese Kaltreserve bedeutet nicht, dass von heute auf morgen ein Kernkraftwerk hochgefahren werden kann. Wenn aber nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine Versorgungslücke absehbar entstehen wird, kann begrenzt auf diesen Zeitraum das
Kernkraftwerk genutzt werden. Diese Forderung geht auf die FDP zurück.
Um den Ausstieg zu erreichen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, bedarf es eines konsequenten Ausbaus der Netze und Energieproduktion. Dazu erarbeitet die Regierung
ein Netzausbau- und ein Planungsbeschleunigungsgesetz. Der Bundesrat hat dieses bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz am Freitag verabschiedet.
- Netzausbau: Schritt zur Energiewende mit Vernunft
Die FDP hat zudem den Erhalt der Brennelementesteuer erreicht. Dies ist haushaltspolitisch geboten, um die Finanzierung der Altlasten bei der Asse zu gewährleisten, die Schuldenbremse einzuhalten und mögliche Spielräume für eine steuerliche Entlastung der Bürger nicht zu gefährden.
Damit Energie bezahlbar bleibt, sollen Kostensenkungspotentiale ausgeschöpft werden, die sich beispielsweise bei der Photovoltaik ergeben. Darüber hinaus hat die FDP durchgesetzt, dass die Kompensationsmöglichkeiten auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden. Zudem wird die steuerliche Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen verbessert. Wiederum eine Forderung der FDP.
Nicht zuletzt kümmert sich die Koalition um die Lagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle. Neben der ergebnisoffenen Weitererkundung von Gorleben werden auch alternative Standorte nicht ausgeschlossen. MEHR ZUM THEMA:
Video: Christian Lindner zum Atomausstieg
Dossier der FDP-Fraktion zur Energiewende
Christian Lindner im ''Deutschlandfunk''
Rainer Brüderle im ''ZDF-Morgenmagazin'' (Video)
2022 soll das letzte KKW vom Netz gehen (Video, FDP-Fraktion)
FDP bringt Rationalität in die Energiewende
Rainer Brüderle im ''Hamburger Abendblatt''
FAQs zum Energiekonzept





