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    Die FDP will mehr Rechte für ledige Väter

    Vater mit Kind

    (26.07.2010) Die schwarz-gelbe Regierung will das Sorgerecht für Väter stärken. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt derzeit ein entsprechendes Eckpunktepapier erarbeiten. Demnach sollen unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben. „Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen“, sagte FDP-Politiker Stephan Thomae der „Passauer Neuen Presse“. „Unser Ziel ist ein modernes Sorgerecht“, erklärte die Justizministerin.

Es soll eine Regelung für unverheiratete Paare geben, bei der „auch die Väter die Chance haben, das Sorgerecht auszuüben“, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Die Justizministerin will ein „modernes Sorgerecht“, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtige. Dreh- und Angelpunkt der Überlegung Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
sei „das Wohl der betroffenen Kinder“.

„Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden“, erklärte Stephan Thomae, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der „Passauer Neuen Presse“. Die Fraktion plädiere für eine Widerspruchslösung. Danach würden unverheiratete Eltern von Beginn an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, sofern die Mutter dem nicht widerspreche und beim Familiengericht Recht bekomme. Im Herbst soll es einen entsprechenden Gesetzentwurf geben.

Christian Ahrendt
Christian Ahrendt
Klare Vorgaben aus Europa

In Streitfällen müsse das Gericht „im Sinne des Kindeswohls entscheiden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, in der „Passauer Neuen Presse“. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im vergangenen Jahr klare Vorgaben für eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren gemacht.

Im Dezember 2009 hatte in Straßburg ein nichtverheirateter Vater geklagt, weil er jahrelang vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Der Gerichtshof entschied, dass die ungleiche Behandlung von nichtehelichen Vätern gegenüber verheirateten Vätern und Müttern eine Diskriminierung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle. „Was wir nun brauchen, ist eine einfache und der modernen Beziehungsform angepasste Regelung“, so Ahrendt.

Stephan Thomae
Stephan Thomae
Zustimmung aus der Union

„Die Koalition steht zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen“, betonte Thomae. So unterstützt die Union die von der FDP-Fraktion anvisierte Widerspruchslösung. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ute Granold sagte der „Passauer Neuen Presse“, dass grundsätzlich nichts dagegen spreche. „Aber wir müssen auch ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt.“ Nach der Sommerpause soll gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden. MEHR ZUM THEMA:

Kommentare

Sorgerecht ledige Väter, 2 Jahre danach

Hallo , bezugnehmend auf Ihren interessanten Beitrag zum Thema Sorgerecht für ledige Väter möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die nach wie vor gängige Gerichtspraxis lenken. Der beigefügte Presseartikel belegt auch den jüngsten Fall von Sorgerechtsverweigerung für ledige Väter der den gängigen, grenzenlosen Amtsmissbrauch zu Lasten der Menschenrechte darlegt. Dieser Fall zeigt auf, - wie wahrnehmungsbehinderte OLG-Richter offene Erpressung des Vaters als erzieherische Maßnahme versuchen einzusetzen. - Wie dilettantische Amtsrichter, die gerne zu Lasten des Kindesvaters ihre prozessuale Fürsorgepflicht verletzen und offen mit Kindesmutterverteidigern kollaborieren, die auch im Verfahren vor Straftaten gegen den Kindesvaters nicht zurückschrecken und sich nebenbei mehr als Psychologen denn als Juristen profilieren möchten, um dem Kindesvater sein Recht auf gemeinsame Sorge um sein Kind zu verweigern. - Wie Anwälte der Kindesmutter vor Gericht vollendete Straftaten, wie z.B. von der Anwaltskammer gerügtem und mit Vertretungsverbot belegten Parteiverrat zu Lasten des Kindesvaters begehen. - Wie auf dem Land OLG-Richter, Amtsrichter, Jugendamt und Kindesmuttervertreter zu Lasten des Kindesvaters klüngeln. - Wie die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin Vorgesetzte und Richter nachweislich zu Gunsten der Kindesmutter belügt. - Wie vom OLG eine, als einzige vom Väternotruf abgelehnte, parteiische Verfahrenspflegerin ohne jegliche familienrechtliche Qualifikation, zu Lasten des Kindesvaters eingesetzt wird. - Wie durch Richter jedes Recht gebeugt wird, die sachlichen und rechtlichen Vorträge des Kindesvaters unberücksichtigt bleiben, nur um den Rechtszustand vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 03.12.2009 beizubehalten und die Weisung des Bundesverfassungsgerichtes v. 21.07.2010 nicht befolgen zu müssen indem z.B. erbetene Gutachten in Kenntnis einer gegenteiligen Empfehlung verweigert werden. Unter dem nachfolgenden Link lesen sie den Presseartikel, den ich Ihnen auch gerne als PDF beifüge. http://de.nachrichten.yahoo.com/sorgerecht-keine-besserung-f%C3%BCr-ledige-v%C3%A4ter-sicht-000000707.html Gerne informiere ich Sie auch über Aktenzeichen und weitere Details wie Beschlüsse und Schriftsätze zu diesem skandalösen Fall der Menschenrechtsverletzungen. Bitte teilen Sie mir kurzfristig auch IHRE Meinung zu diesen untragbaren Zuständen bei deutschen Familiengerichten, jetzt, 2 Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, mit. Beste Grüße Michael Kranick
Von: Michael Kranick | 28.12.2011 - 18:47

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