Portal Liberal
der FDP, FDP-Fraktion und der Stiftung für die Freiheit

Navigation

Inhalt

  • FDP | FDP-Fraktion | Einzeletat Justiz

    Die Freiheit verträgt keine weiteren Sperrgitter

    Debatte zum Justiz-Etat

    (25.11.2010) Die Liberalen lehnen Gesetzesverschärfungen im Namen der Terrorbekämpfung ab. Das stellten sowohl FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt als auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag klar. „Die Freiheit verträgt keine weiteren Sperrgitter“, sagte Ahrendt. Die Ministerin will dem Koalitionspartner mit „anlassbezogener Datenspeicherung statt massenweiser Datensammlung“ entgegenkommen.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, verlieh in seiner Rede dem „Beklommenheitsgefühl“ Ausdruck, das die hohen Sicherheitsvorkehrungen angesichts der aktuellen Terrorwarnungen erzeugen. Sonst „eines der offensten Parlamente der Welt“, ist der Deutsche Bundestag dieser Tagen von Sperrgittern umstellt und von Polizisten mit Schnellfeuerwaffen gesichert.

Ein ähnliches „Beklommenheitsgefühl“ stelle sich allerdings ein, wenn man die Vorschläge zur Inneren Sicherheit hört, die in den letzten Tagen gemacht wurden, so der Liberale. Der Terrorismus sei „eine fühlbare Bedrohung geworden, eine wirkliche Gefahr und Herausforderung für den freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat“, aber nach „vielen Jahren ausgewogener Sicherheitsgesetzgebung“ gebe es keine Defizite mehr, stellte Ahrendt klar. „Ich muss deutlich sagen, dass Freiheit keine weiteren Sperrgitter verträgt!“


Rede von Christian Ahrendt am 25.11.2010

Auch die Pressefreiheit dürfe nicht im Namen der Terrorismusbekämpfung eingeschränkt werden, betonte Ahrendt. Er appellierte jedoch an die Medien, die richtigen Abwägungen zu treffen, wenn es um Informationen geht, deren Veröffentlichung Ermittlungen gefährden könnte.

Neben der Sicherheitsgesetzgebung sei die Koalition auch in anderen Feldern auf dem richtigen Weg, so Ahrendt. Als Beispiele nannte er das Restrukturierungsgesetz, mit dem der „Primat der Politik über die Finanzmärkte zurückgewonnen“ werde, aber auch die Reform des Insolvenzrechtes, die den Sanierungsgedanken in den Vordergrund stellt. „Wir setzen klare Signale in Richtung einer konservativ-liberalen Rechtspolitik, die gut ist, und die zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, auch die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren.“

Anlassbezogene Datenspeicherung statt massenweiser Datensammlung

Eine Forderung, die angesichts der aktuellen Sicherheitslage immer wieder laut wird, ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die das Bundesverfassungsgericht im März ausgesetzt hatte. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht jedoch wie die Verfassungsrichter keinen Sinn in anlassloser Datenspeicherung. Es gebe derzeit sehr wohl Bestandsdaten, auf die man zugreifen kann. „Dafür ist keine sechsmonatige Speicherfrist notwendig“, stellte die Liberale klar.

Die Ministerin räumte aber auch ein, dass es zwischen FDP und Union grundsätzliche Unterschiede in der Abwägung von Freiheit und Sicherheit gebe. Die FDP-Fraktion habe daher ein Kompromissangebot zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt: „Anlassbezogene Datenspeicherung statt massenweiser Datensammlung“. Darüber werde man jetzt „konstruktiv miteinander reden“, kündigte Leutheusser-Schnarrenberger an.


Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 25.11.2010

Eines der größten rechtspolitischen Vorhaben der Koalition – sowohl vom Umfang als auch inhaltlichen Anspruch her – sei die Neuausrichtung der Sicherheitsverfahrung, erklärte die Liberale. In diesem Bereich habe es „vielerlei Gesetzgebung in den letzten zwölf Jahren“ gegeben, so dass das System inzwischen „unübersichtlich und in sich nicht widerspruchsfrei“ sei. Dieses System jetzt neu auszurichten, sei eine „gewaltige Leistung“. Hierbei geht es nach Ansicht der Juristin darum, eine Übersicht über die Taten zu schaffen, die Anlass zur Sicherheitsverwahrung bieten und eine „verantwortbare Reduzierung“ vorzunehmen.

Eine ähnlich schwierige Frage ist die Neuordnung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch. Hier sieht die Ministerin besonders bei den „sehr kurzen“ Fristen im Zivilrecht Handlungsbedarf, doch auch strafrechtlich müssten die Fristen geprüft werden. Die Liberale hofft, auch in diesem Bereich am Ende mit „Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit“ am Ende „zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen“. MEHR ZUM THEMA:

Neue Wachstums-Kampagne

Freiheit bewegt - www.freiheit-bewegt.de

Video: Internationale Politik der Stiftung

Koalitionsvertrag

Newsletter der Stiftung bestellen!

Liberal Vierteljahresheft bestellen