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    14.10.2011: Durchbruch beim Rechtsschutz in Deutschland

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (14.10.2011) Die Bürger in Deutschland können sich künftig besser gegen überlange Gerichtsverfahren wehren. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem Gesetz aus dem Hause von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu. "Jetzt werden die Versprechen eingelöst, die Grundgesetz und Menschenrechtskonvention seit langem geben. Jeder hat Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit – diesen Satz haben wir mit Leben gefüllt", freut sich die Justizministerin.
Das Gesetz sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Entschädigungssumme von 1200 Euro vor. Voraussetzung für eine Entschädigungsklage ist, dass der Betroffene die Verfahrensdauer zuvor beim jeweiligen Gericht offiziell gerügt hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verlangt seit Jahren einen besseren Schutz vor überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch das internationale Gericht geht es um Verzögerungen bei der Justiz.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte das positive Votum des Bundesrates zu ihrem Gesetz: "Der Durchbruch beim Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren stärkt den Rechtsschutz in Deutschland. Das neue Gesetz verhindert überlange Prozesse und bietet eine Entschädigung, wenn es doch zu lange dauert."

Bürger werden künftig bei überlangen Prozessen entschädigt



In den letzten zehn Jahren sei immer wieder ergebnislos über den Rechtsschutz bei überlangen Verfahren diskutiert worden, so FDP-Parteivize Leutheusser-Schnarrenberger. Vor ihrer Amtszeit gab es mehrere Anläufe von einzelnen Ländern, aus der Anwaltschaft und von ihrer Amtsvorgängerin, die alle ohne Erfolg blieben. Die Bundesjustizministerin hat daher unmittelbar nach Amtsantritt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich in zwei Stufen gegen überlange Gerichtsverfahren und strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu wehren.

Die zwei Stufen des Vorschlags verhindern, dass die Justiz unnötig belastet wird. Betroffene müssen immer erst auf die drohende Verzögerung hinweisen, damit das Verfahren möglichst doch noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Erst wenn die Rüge erfolglos bleibt und es wirklich zu lange dauert, gibt es auf der zweiten Stufe eine angemessene Entschädigung.

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