Am Freitag wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises im Bundesgesetzblatt verkündet. Für die Liberalen, die das Bürokratie-Monster ELENA von Anfang an kritisiert hatten, ist dies ein großer Tag.
„Gut, dass es uns gelungen ist, ELENA noch vor Jahresende endgültig aufzuheben“, kommentierte Wirtschaftsminister Rösler. Jetzt gelte es, aus den bislang gesammelten Erfahrungen zu lernen und künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. „Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss jedoch vermieden werden“, stellte der Liberale klar.
Im Zuge des ELENA-Verfahrens mussten die Arbeitgeber sensible Arbeitnehmerdaten zur Gehaltsabrechnung, die früher nur auf Papier erfasst wurden, an eine zentrale Speicherstelle weitergeben, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Betroffen waren rund 3,2 Millionen Arbeitgeber, die jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über ihre Mitarbeiter elektronisch erfassen mussten. Die Daten wurden auch von Behörden bei der Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld genutzt. Wegen erheblicher Datenschutzbedenken unterstützten zuletzt 20.000 Menschen eine Verfassungsbeschwerde. Sie befürchteten wegen der gespeicherten Daten eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.
Die FDP im Deutschen Bundestag hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass das Verfahren erhebliche Belastungen für Wirtschaft, Bürger und Kommunen bringe. So verlangte etwa FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle in seiner Funktion als Wirtschaftsminister schon vor über einem Jahr, dass ELENA auf seine Praxistauglichkeit hin zu überprüfen sei. Brüderle kritisierte unter anderem, dass insbesondere die Datenübermittlung im Monatsrhythmus einen für kleinere und mittlere Unternehmen unverhältnismäßigen Aufwand darstelle. FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hatte mehrfach betont, dass die zentrale Speicherung von Daten massive Gefahren für den Daten- und Persönlichkeitsschutz bringe.
„Gut, dass es uns gelungen ist, ELENA noch vor Jahresende endgültig aufzuheben“, kommentierte Wirtschaftsminister Rösler. Jetzt gelte es, aus den bislang gesammelten Erfahrungen zu lernen und künftig ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten zu entwickeln. „Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren muss jedoch vermieden werden“, stellte der Liberale klar.
Hintergrund:
Im Zuge des ELENA-Verfahrens mussten die Arbeitgeber sensible Arbeitnehmerdaten zur Gehaltsabrechnung, die früher nur auf Papier erfasst wurden, an eine zentrale Speicherstelle weitergeben, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Betroffen waren rund 3,2 Millionen Arbeitgeber, die jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über ihre Mitarbeiter elektronisch erfassen mussten. Die Daten wurden auch von Behörden bei der Bearbeitung von Anträgen auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld genutzt. Wegen erheblicher Datenschutzbedenken unterstützten zuletzt 20.000 Menschen eine Verfassungsbeschwerde. Sie befürchteten wegen der gespeicherten Daten eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte.
Das Ende von Elena ist ein Erfolg der Liberalen
Die FDP im Deutschen Bundestag hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass das Verfahren erhebliche Belastungen für Wirtschaft, Bürger und Kommunen bringe. So verlangte etwa FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle in seiner Funktion als Wirtschaftsminister schon vor über einem Jahr, dass ELENA auf seine Praxistauglichkeit hin zu überprüfen sei. Brüderle kritisierte unter anderem, dass insbesondere die Datenübermittlung im Monatsrhythmus einen für kleinere und mittlere Unternehmen unverhältnismäßigen Aufwand darstelle. FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hatte mehrfach betont, dass die zentrale Speicherung von Daten massive Gefahren für den Daten- und Persönlichkeitsschutz bringe.




