Vernachlässigung und Misshandlungen von Pflegekindern erschüttern immer wieder die Öffentlichkeit. Zuletzt starben die elfjährige Chantal und die dreijährige Zoe aufgrund völlig überlasteter Jugendamtsmitarbeiter und ungeeigneter, überforderter Pflegefamilien. Die Justizministerin forderte, es müsse vor Ort "schonungslos aufgeklärt werden, welche Fehler und Versäumnisse es gab".
Die Ursachen zu bekämpfen ist der Justizministerin allerdings noch wichtiger, als die Untersuchung von Einzelfällen. Sie machte auf das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) aufmerksam, dessen Regelungen am 5. Juli 2012 in Kraft treten. Durch Prävention und Intervention soll es das Sicherheitsnetz für Kinder undurchlässiger machen und Tragödien, wie die von Chantal und Zoe in Zukunft verhindern. Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete die Gesetzesnovelle als eine "entscheidende Verbesserung".
Eines der eklatantesten "strukturellen Probleme" sei die "unerträgliche Arbeitsbelastung bei den Jugendämtern", so Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Amtsvormund betreute bislang häufig 100 bis 200 Kinder. Das Kinderschutzgesetz sieht vor, dass ein staatlicher Vormund maximal 50 Mündel betreut und mindestens einmal im Monat einen Hausbesuch macht. Ein Netzwerk aus Jugendämtern, Ärzten, Schulen, Hebammen und Polizei soll darüber hinaus verhindern, dass Kinder durch die Maschen fallen und erst in den Schlagzeilen wieder auftauchen. MEHR ZUM THEMA:
Die Ursachen zu bekämpfen ist der Justizministerin allerdings noch wichtiger, als die Untersuchung von Einzelfällen. Sie machte auf das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) aufmerksam, dessen Regelungen am 5. Juli 2012 in Kraft treten. Durch Prävention und Intervention soll es das Sicherheitsnetz für Kinder undurchlässiger machen und Tragödien, wie die von Chantal und Zoe in Zukunft verhindern. Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete die Gesetzesnovelle als eine "entscheidende Verbesserung".
Ein Vormund für über 100 Kinder
Eines der eklatantesten "strukturellen Probleme" sei die "unerträgliche Arbeitsbelastung bei den Jugendämtern", so Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Amtsvormund betreute bislang häufig 100 bis 200 Kinder. Das Kinderschutzgesetz sieht vor, dass ein staatlicher Vormund maximal 50 Mündel betreut und mindestens einmal im Monat einen Hausbesuch macht. Ein Netzwerk aus Jugendämtern, Ärzten, Schulen, Hebammen und Polizei soll darüber hinaus verhindern, dass Kinder durch die Maschen fallen und erst in den Schlagzeilen wieder auftauchen. MEHR ZUM THEMA:
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Ein großer Erfolg für Kinder
Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz auf den Seiten des Familienministeriums
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) Der
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