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  • FDP-Fraktion | Finanzmarktstabilisierung

    Gerüstet gegen künftige Bankenkrisen

    Banken gegen künftige Finanzkrisen rüsten Banken gegen künftige Finanzkrisen rüsten (26.01.2012) Der Bundestag hat dem schwarz-gelben Gesetzentwurf zugestimmt, der Banken gegen künftige Finanzkrisen rüsten soll. Im Kern geht es um die Stärkung der Eigenkapitalanlage von Banken. Björn Sänger, Mitglied der FDP-Fraktion im Ausschuss Wirtschaft und Finanzen, lobte die marktberuhigende Wirkung dieses Präventivgesetzes. FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar forderte mit Blick auf die Schuldenkrise, die Regelung auf EU-Ebene auszuweiten.
Toncar stellte gegenüber der Opposition klar, dass es sich bei dem Regelwerk nicht um ein Rettungsgesetz für Pleitebanken handele. Für einen solchen Fall greife das Bankenrestrukturierungsgesetz, mit dem systemrelevante Banken, deren Geschäftsmodell sich als falsch erwiesen habe, nicht durch Steuergelder künstlich am Leben erhalten werden, sondern geordnet vom Markt genommen werden.

Banken sorgen für eigene Airbags



Florian Toncar
Florian Toncar
Mit dem Gesetzentwurf werden die Ende 2010 ausgelaufenen Instrumente des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) erneut vollständig nutzbar gemacht. Die Eigenkapitalanlage der Kreditinstitute sei als Sicherheitspuffer für unvorhersehbare Finanzkrisen geschaffen worden, um „Banken mit Airbags auszurüsten“, erklärte Toncar.

Bis zum 30. Juni haben insgesamt sechs Banken den Auftrag, sich „aus eigenen Mitteln“ gegen den Krisenfall abzusichern. „Die Unternehmen sind also erst einmal selbst gefragt“, führte Toncar aus. Dies sei aus seiner Sicht selbstverständlich, da „Unternehmen, die private Gewinne erwirtschaften, auch selbst etwas für ein Polster tun müssen“.

Ein Präventivgesetz für Ernstfälle



Der FDP-Finanzpolitiker Björn Sänger zeigte sich zuversichtlich, dass die sechs Banken die Aufgabe alleine stemmen können. „Aber der vorsichtige Kaufmann baut eben vor“, so der Liberale. Es handele sich bei dem Gesetz vor allem um eine Präventivmaßnahme für künftige Ernstfälle. Damit rüste sich die Bundesregierung für alle Eventualitäten.

Unterstützung an strenge Verpflichtungen geknüpft



Was die Unterstützung durch den Hilfsfonds angehe, so stellte Toncar klar, dass dieser keine „Hängematte“, sondern mit Gegenleistungen und Kosten verbunden sei. „Wir sind streng, wenn es um Steuergelder geht“, unterstrich Toncar, der für die FDP-Fraktion im Finanzausschuss tätig ist. Wer auf den Fonds zurückgreifen wolle, verpflichte sich dazu, ein stabiles Geschäftsmodell für die Zukunft vorzustellen, nicht tragfähige Faktoren abzubauen und vor allem die Versorgung der Realwirtschaft – beispielsweise durch Kundenkredite – zu gewährleisten.

Dabei werde auch durch das Gesetz abgesichert, dass „höhere Summen des Fonds durch das Parlament freigegeben werden müssen“, so Toncar. „Das Parlament ist in einer stärkeren Rolle als es das bisher gewesen ist.“

Keine Manager-Boni aus dem Fonds zahlen



Björn Sänger
Björn Sänger
Björn Sänger, ebenfalls Mitglied im Wirtschafts- und Finanzausschuss, fügte hinzu, dass selbstverständlich im Gesetz festgeschrieben sei, dass die Hilfsgelder nicht für Boni-Auszahlungen verwendet werden dürfen. Auch werde vor der Gewährung von Finanzhilfen ausgiebig geprüft, ob nicht eher das Bankenrestrukturierungsgesetz angewandt werden sollte.

Stabile Märkte fördern Vertrauen der Kunden



Sänger ging abschließend auf das Argument der anderen – nicht unterstützten - Marktteilnehmer ein, dass der staatliche Eingriff Wettbewerbsverzerrung nach sich ziehe. „Finanzmarktstabilisierung hat auch etwas mit dem Vertrauen der Kunden insgesamt in den Finanzmarkt zu tun. Insofern helfen diese Maßnahmen auch den Wettbewerbern, die sich gegen die eine oder andere Maßnahme beklagen.“ MEHR ZUM THEMA:

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