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    Gesetzesentwurf der Justizministerin stärkt die Pressefreiheit

    Mehr Schutz für Journalisten und ihre Informanten Mehr Schutz für Journalisten und ihre Informanten

    (06.04.2010) Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der künftig die Rechte von Journalisten und deren Informanten besser schützen wird. Der Entwurf sei "wahre Politik für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger". "Sie können künftig darauf vertrauen, sich ihre Meinung aufgrund einer freien und unbeeinflussten Berichterstattung bilden zu können", erklärte die Liberale in der "Welt am Sonntag".

Vergangene Woche war auf Vorschlag der Bundesjustizministerin bereits das Gesetz für einen besseren Mandantenschutz durch das Bundeskabinett beschlossen worden. Dieses schützt Rechtsanwälte und ihre Mandanten künftig umfassender vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen. Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" wird damit das zweite wichtige Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte auf den Weg gebracht.

Leutheusser-Schnarrenberger: Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat stärken

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
"Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Die christlich-liberale Koalition verfolgt damit konsequent ihr Ziel "durch eine Neuausrichtung der Rechtspolitik und durch rechtsstaatliche Korrekturen das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen".

Der Entwurf schaffe die nötigen Rahmenbedingungen, indem wir das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schließen und die Regelungen zur Beschlagnahme verschärfen", so die Justizministerin. Laut Paragraf 353b des Strafgesetzbuches drohte bislang Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ein hinzugefügter Absatz wird künftig die Anwendung der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausschließen. "Danach macht sich kein Journalist mehr strafbar, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentlicht," führte die Liberale aus. Zudem werden Beschlagnahmungen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert. MEHR ZUM THEMA:

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