Vergangene Woche war auf Vorschlag der Bundesjustizministerin bereits das Gesetz für einen besseren Mandantenschutz durch das Bundeskabinett beschlossen worden. Dieses schützt Rechtsanwälte und ihre Mandanten künftig umfassender vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen. Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" wird damit das zweite wichtige Projekt zur Stärkung der Bürgerrechte auf den Weg gebracht.
Leutheusser-Schnarrenberger: Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat stärken

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger "Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Die christlich-liberale Koalition verfolgt damit konsequent ihr Ziel "durch eine Neuausrichtung der Rechtspolitik und durch rechtsstaatliche Korrekturen das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen".
Der Entwurf schaffe die nötigen Rahmenbedingungen, indem wir das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schließen und die Regelungen zur Beschlagnahme verschärfen", so die Justizministerin. Laut Paragraf 353b des Strafgesetzbuches drohte bislang Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ein hinzugefügter Absatz wird künftig die Anwendung der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausschließen. "Danach macht sich kein Journalist mehr strafbar, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentlicht," führte die Liberale aus. Zudem werden Beschlagnahmungen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert. MEHR ZUM THEMA:
Leutheusser-Schnarrenberger: Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat stärken

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger "Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken, frei und ungehindert nachkommen können", betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Die christlich-liberale Koalition verfolgt damit konsequent ihr Ziel "durch eine Neuausrichtung der Rechtspolitik und durch rechtsstaatliche Korrekturen das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen".
Der Entwurf schaffe die nötigen Rahmenbedingungen, indem wir das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat schließen und die Regelungen zur Beschlagnahme verschärfen", so die Justizministerin. Laut Paragraf 353b des Strafgesetzbuches drohte bislang Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ein hinzugefügter Absatz wird künftig die Anwendung der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausschließen. "Danach macht sich kein Journalist mehr strafbar, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentlicht," führte die Liberale aus. Zudem werden Beschlagnahmungen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert. MEHR ZUM THEMA:




