Ab 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. In der "Thüringer Allgemeinen" hat Institutsdirektor Rauschenbach die Bundesregierung aufgefordert, ihre Ausbaupläne nachzubessern. Er will eine Aufstockung der Krippenplätze über die 35-Prozent-Quote hinaus.
Die FDP werde sich weiter dafür stark machen, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Festlegung einheitlicher Eckpunkte der frühkindlichen Bildung voranzutreiben. Nur so kann deutschlandweit ein hoher Betreuungsstandard erreicht werden", erklärt Miriam Gruß.
Sie verweist darauf, dass es in unterschiedlichen Teilen Deutschlands auch weiterhin unterschiedliche Bedarfsansprüche geben werde. Aber umso wichtiger sei es daher, dass sich die Kommunen individuell auf den ab 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige vorbereiten.
"Das Kinderförderungsgesetz, in dem der Rechtsanspruch verankert ist, wurde bereits im Herbst 2008 verabschiedet und vorher mit allen Beteiligten ausführlich besprochen. Die Klagen einiger Kommunen, der Ausbau sei nicht finanzierbar, sind für mich deshalb nicht nachvollziehbar - zumal für Prestigeobjekte wie große Sportstätten stets genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stehen scheinen", so Gruß.
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