Das so genannte Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990 in Kraft. In zwei Zusatzprotokollen wird die Beteiligung Minderjähriger an bewaffneten Konflikten sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie geächtet. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention bislang nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten unterschrieben, so dass eine Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche verhängt werden kann.
"Kinder und junge Menschen sind die Lebensperspektive unserer Gesellschaft", erklärt FDP-Fraktionsvize Miriam Gruß anlässlich des 20. Geburtstages der UN-Kinderrechtskonvention. Es sei der in der Koalitionsvereinbarung erklärte Wille der Bundesregierung, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, so Gruß weiter.
"Darüber hinaus werden wir uns aktiv für eine Stärkung der Schutz-, Förder- und Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen", kündigte Gruß an.




