Koalition und SPD haben sich auf einen Kompromiss zur Hartz IV-Reform geeinigt. Bundestag und Bundesrat ließen die Einigung passieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Februar vergangenen Jahres eine Neuberechnung des Arbeitslosengeldes II verlangt.
Für die Hartz IV-Empfänger bedeutet das Verhandlungsergebnis vor allem, dass die von der Koalition errechnete Erhöhung der Regelsätze nun endlich beschlossen wurde und rückwirkend zum 01.01.2011 ausgezahlt wird. Der Regelsatz steigt zunächst um monatlich fünf auf 364 Euro.Ab Januar 2012 wird der Regelsatz um 3 Euro angepasst. Diese Anpassung wird sich, wie von Anfang an vorgesehen, nach der Preis- und Lohnentwicklung 2010 und 2011 richten. Hartz IV-Empfänger, die ehrenamtlich tätig sind, können zudem Aufwandsentschädigungen von bis 175 Euro im Monat behalten. Bisher wurden diese auf den Regelsatz angerechnet.
FDP-Generalsekretär Christian Lindner lobte die Reform im „Deutschlandfunk“. Scharfe Kritik übte er jedoch an den Grünen. Es sei bedauerlich, dass diese sich "aus der Verantwortung gestohlen haben". Die hätten lediglich versucht, sich gesichtswahrend rauszumogeln. Lindner hält den Grünen vor, einen Hartz IV-Regelsatz verlangt zu haben, der von keiner Statistik gedeckt gewesen sei.
Video: Birgit Homburger im Parlament (25.02.2011)
Video: Birgit Homburger (21.02.2011)
O-Ton Birgit Homburger (21.02.2011)
Christian Lindner im ''Deutschlandfunk'' (21.02.2011)
Der Kompromiss muss am Ende finanzierbar sein
Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger kritisierte im Parlament SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig. Diese habe sich mit den Ergebnissen „vollkommen unzufrieden“ gezeigt und dokumentiere damit, „dass es die Koalition gewesen ist, die den Kurs der Verfassungskonformität durchgesetzt hat".

Birgit Homburger und Heinrich Kolb
Mit dem neuen Bildungspaket können jetzt rund 2,5 Millionen Kinder aus Hartz IV-Familien Zuschüsse zum Schulessen und für Nachhilfe in Anspruch nehmen. Als Ausgleich zur Finanzierung des Bildungspaketes durch die Kommunen übernimmt der Bund schrittweise die Grundsicherung im Alter. Ab 2014 trägt der Bund hierfür die vollen Kosten, die aktuell mit 3,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen.
Fakten AKTUELL der FDP-Fraktion (23.02.2011)
Bestandteile des Bildungspakets
Dank der klaren Haltung der FDP bleibt es für 2011 bei der Regelsatzerhöhung um fünf Euro, die transparent und verfassungsfest berechnet ist. 2012 wird es – wie im Gesetz bereits vorgesehen – eine Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung geben. Nach der Einigung wird bei dieser Anpassung jetzt neben 2011 auch 2010 einbezogen.
Der neue Regelsatz
Besonders die SPD hatte die Verhandlungen mit sachfremden Forderungen erschwert. Ein allgemeiner Mindestlohn oder Sozialarbeiter an Schulen haben mit dem ursprünglichen Gesetzesvorhaben nichts zu tun. Sie sind allein aus Profilierungsgründen und im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlkämpfe von der SPD in die Verhandlungen eingebracht worden.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich in den Verhandlungen immer wieder kompromissbereit gezeigt. So wurde im Laufe der Verhandlungen das Bildungspaket für Kinder um mehr als 200 Millionen Euro aufgestockt und die Organisation in die Hände der Kommunen gelegt. Der ursprüngliche Plan, die Umsetzung mit 1300 Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zu organisieren, wurde fallen gelassen.
Mit vielen guten Angeboten an die Opposition wurde versucht, die Verhandlungen zu einem positiven Ende zu führen. Diese sind unter anderem eine größere finanzielle Unterstützung der Kommunen und Mindestlöhne in drei Branchen. Die SPD hatte auf diese Angebote stets mit neuen Forderungen reagiert.
Eine Einigung gab es auch beim Thema Zeitarbeit. Für die 900.000 Leih- und Zeitarbeiter gilt ab 1. Mai 2011 eine Lohnuntergrenze - unabhängig davon, ob sie „verliehen“ sind oder sich im „verleihfreiem“ Wartestand befinden. Für die Wach- und Sicherheitsbranche sowie im Bereich der Aus- und Weiterbildung wird eine Lohnuntergrenze eingeführt. Das Thema Equal Pay in der Zeitarbeit wurde zurück an die Tarifpartner gegeben.
Nachdem die Hartz IV-Verhandlungen in der Nacht zum Mittwoch, den 9. Februar gescheitert waren, stimmte der Vermittlungsausschuss am selben Tag den Plänen der schwarz-gelben Koalition zu.
Video-Statement von Christian Lindner (09.02.2011)
Am 10. Februar fand dann die namentliche Abstimmung über das Vermittlungsergebnis im Bundestag statt. Dabei votierten die liberalen Abgeordneten ohne Gegenstimme oder Enthaltung für die Beschlussempfehlung.
Der Abstimmung folgte eine einstündige Debatte zu der Lage von Arbeitslosengeld-II-Empfängern und deren Kindern.
Die Länderkammer stimmte dann während ihrer Sitzung am 11. Februar nicht über das bisherige Ermittlungsergebnis ab, sondern rief erneut den Vermittlungsausschuss an für die Suche nach einem Kompromiss zur Hartz IV-Novelle der schwarz-gelben Koalition.
Ein Spitzentreffen am 20. Februar bringt den Durchbruch. Vertreter von Koalition und SPD einigen sich auf den Kompromiss. Die Grünen steigen zuvor aus den Verhandlungen aus.
Aus Sicht der Bundesregierung hat man sowohl inhaltlich als auch unter finanziellen Gesichtspunkten sehr weitreichende Angebote gemacht. So lagen die vollständige Übernahme der Sach- und Verwaltungskosten für das noch einmal ausgeweitete Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund im Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich auf dem Tisch. In einem Drei-Stufen-Modell soll zudem die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgen. Dies entspricht einem Volumen von rund 12,3 Milliarden Euro.
Im Februar 2009 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die rot-grüne Hartz IV-Gesetzgebung verfassungswidrig ist. Im Richterspruch hieß es, dass die Höhe der Regelsätze angemessen sei, die Berechnung aber intransparent.
Basis für die Berechnung der Regelsätze ist – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt - eine transparente und nachvollziehbare Bedarfsermittlung. Grundlage der Neuberechnung ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 des Statistischen Bundesamtes. Dafür wurden über drei Monate lang über 55.000 Haushalte befragt und die Kosten für ca. 230 Einzelposten dokumentiert. Der neue Satz wurde somit auf 364 Euro festgesetzt, was einen Anstieg um fünf Euro bedeutet. Neben dem Regelsatz werden die Kosten für Unterkunft, also Miete und Heizung, nach wie vor extra übernommen (im Durchschnitt 370 Euro).
Zum ersten Mal wurde der Grundbedarf für Kinder und Jugendliche eigenständig erfasst und nicht vom Erwachsenensatz abgeleitet, so wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Die Regelsätze für Kinder hätten nach der Berechnung des Statistischen Bundesamtes eigentlich gekürzt werden müssen, was die Koalition jedoch ablehnt. So bleibt es bei den bisherigen Regelsätzen (Kinder bis 6 Jahren erhalten 215 Euro, Kinder zwischen 6 und 14 Jahren 251 Euro und Kinder ab 14 Jahren 287 Euro).
Fakten AKTUELL der FDP-Fraktion (23.02.2011) MEHR ZUM THEMA:
Für die Hartz IV-Empfänger bedeutet das Verhandlungsergebnis vor allem, dass die von der Koalition errechnete Erhöhung der Regelsätze nun endlich beschlossen wurde und rückwirkend zum 01.01.2011 ausgezahlt wird. Der Regelsatz steigt zunächst um monatlich fünf auf 364 Euro.Ab Januar 2012 wird der Regelsatz um 3 Euro angepasst. Diese Anpassung wird sich, wie von Anfang an vorgesehen, nach der Preis- und Lohnentwicklung 2010 und 2011 richten. Hartz IV-Empfänger, die ehrenamtlich tätig sind, können zudem Aufwandsentschädigungen von bis 175 Euro im Monat behalten. Bisher wurden diese auf den Regelsatz angerechnet.
FDP-Generalsekretär Christian Lindner lobte die Reform im „Deutschlandfunk“. Scharfe Kritik übte er jedoch an den Grünen. Es sei bedauerlich, dass diese sich "aus der Verantwortung gestohlen haben". Die hätten lediglich versucht, sich gesichtswahrend rauszumogeln. Lindner hält den Grünen vor, einen Hartz IV-Regelsatz verlangt zu haben, der von keiner Statistik gedeckt gewesen sei.
Video: Birgit Homburger im Parlament (25.02.2011)
Video: Birgit Homburger (21.02.2011)
O-Ton Birgit Homburger (21.02.2011)
Christian Lindner im ''Deutschlandfunk'' (21.02.2011)
Der Kompromiss muss am Ende finanzierbar sein
Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger kritisierte im Parlament SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig. Diese habe sich mit den Ergebnissen „vollkommen unzufrieden“ gezeigt und dokumentiere damit, „dass es die Koalition gewesen ist, die den Kurs der Verfassungskonformität durchgesetzt hat".

Birgit Homburger und Heinrich Kolb
Kinder aus Hartz IV-Familien profitieren
Mit dem neuen Bildungspaket können jetzt rund 2,5 Millionen Kinder aus Hartz IV-Familien Zuschüsse zum Schulessen und für Nachhilfe in Anspruch nehmen. Als Ausgleich zur Finanzierung des Bildungspaketes durch die Kommunen übernimmt der Bund schrittweise die Grundsicherung im Alter. Ab 2014 trägt der Bund hierfür die vollen Kosten, die aktuell mit 3,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen.
Fakten AKTUELL der FDP-Fraktion (23.02.2011)
Bestandteile des Bildungspakets
Der neue Regelsatz
Kein allgemeiner Mindestlohn
Überblick des zeitlichen Ablaufs:
Nachdem die Hartz IV-Verhandlungen in der Nacht zum Mittwoch, den 9. Februar gescheitert waren, stimmte der Vermittlungsausschuss am selben Tag den Plänen der schwarz-gelben Koalition zu.
Video-Statement von Christian Lindner (09.02.2011)
Am 10. Februar fand dann die namentliche Abstimmung über das Vermittlungsergebnis im Bundestag statt. Dabei votierten die liberalen Abgeordneten ohne Gegenstimme oder Enthaltung für die Beschlussempfehlung.
Der Abstimmung folgte eine einstündige Debatte zu der Lage von Arbeitslosengeld-II-Empfängern und deren Kindern.
Die Länderkammer stimmte dann während ihrer Sitzung am 11. Februar nicht über das bisherige Ermittlungsergebnis ab, sondern rief erneut den Vermittlungsausschuss an für die Suche nach einem Kompromiss zur Hartz IV-Novelle der schwarz-gelben Koalition.
Ein Spitzentreffen am 20. Februar bringt den Durchbruch. Vertreter von Koalition und SPD einigen sich auf den Kompromiss. Die Grünen steigen zuvor aus den Verhandlungen aus.
Schwarz-Gelb hat weitreichende Angebote gemacht
Aus Sicht der Bundesregierung hat man sowohl inhaltlich als auch unter finanziellen Gesichtspunkten sehr weitreichende Angebote gemacht. So lagen die vollständige Übernahme der Sach- und Verwaltungskosten für das noch einmal ausgeweitete Bildungs- und Teilhabepaket durch den Bund im Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich auf dem Tisch. In einem Drei-Stufen-Modell soll zudem die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgen. Dies entspricht einem Volumen von rund 12,3 Milliarden Euro.
Statistisch nachvollziehbare Berechnung der Regelsätze
Im Februar 2009 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die rot-grüne Hartz IV-Gesetzgebung verfassungswidrig ist. Im Richterspruch hieß es, dass die Höhe der Regelsätze angemessen sei, die Berechnung aber intransparent.
Basis für die Berechnung der Regelsätze ist – wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt - eine transparente und nachvollziehbare Bedarfsermittlung. Grundlage der Neuberechnung ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 des Statistischen Bundesamtes. Dafür wurden über drei Monate lang über 55.000 Haushalte befragt und die Kosten für ca. 230 Einzelposten dokumentiert. Der neue Satz wurde somit auf 364 Euro festgesetzt, was einen Anstieg um fünf Euro bedeutet. Neben dem Regelsatz werden die Kosten für Unterkunft, also Miete und Heizung, nach wie vor extra übernommen (im Durchschnitt 370 Euro).
Zum ersten Mal wurde der Grundbedarf für Kinder und Jugendliche eigenständig erfasst und nicht vom Erwachsenensatz abgeleitet, so wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Die Regelsätze für Kinder hätten nach der Berechnung des Statistischen Bundesamtes eigentlich gekürzt werden müssen, was die Koalition jedoch ablehnt. So bleibt es bei den bisherigen Regelsätzen (Kinder bis 6 Jahren erhalten 215 Euro, Kinder zwischen 6 und 14 Jahren 251 Euro und Kinder ab 14 Jahren 287 Euro).
Fakten AKTUELL der FDP-Fraktion (23.02.2011) MEHR ZUM THEMA:





