Eine Grundgesetzänderung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Arbeitsagentur und Kommunen (Argen) für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Richter sahen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr gewährleistet. Die Zuständigkeiten seien für den Bürger nicht mehr klar erkennbar.
Mit einer Grundgesetzänderung stellt der Bundestag diese Regelung jetzt auf sichere Füße. Zudem wird die Zahl der Optionskommunen auf 110 erweitert und zugleich begrenzt. Das entspricht rund einem Viertel aller Jobcenter im Land. Bei dieser Verwaltungsform kümmern sich Städte und Landkreise eigenständig um Hartz IV-Empfänger. Die Zulassung von Optionskommunen würde ohne eine neue gesetzliche Regelung zum 31. Dezember 2010 auslaufen. Jetzt sollen sie unbefristet arbeiten.
Ein Bürger, ein Bescheid
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, stellte in der Debatte den gemeinsamen Erfolg aller Beteiligten bei der Entscheidungsfindung heraus. Am Ende eines langen Weges stehe ein "guter Kompromiss". Dies zeige, dass unsere Demokratie funktioniert. Trotz aller Differenzen sei es am Ende gelungen, die "aktuell größte sozialpolitische Herausforderung" zu meistern: "Langzeitarbeitslose dürfen künftig auf bessere Leistung aus einer Hand hoffen". Bald werde es in ganz Deutschland heißen, "ein Bürger, ein Bescheid".
Das Gesetz mache die gute Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen verfassungssicher, betonte Kolb. Die dafür notwendige Grundgesetzänderung sei eine sichere Grundlage und könne sich bei "Verfassungsästheten sehen lassen". Kolb begrüßte zudem, dass die Entfristung der Optionskommunen gelungen sei. Mit der Obergrenze von 110 bleibe zudem das Regelausnahmeverhältnis gewahrt. Der Liberale erwartet, dass der Wettbewerb zwischen den Organisationsformen die Effizienz der Arbeitsvermittlung steigert.
Ahrendt: Arbeitsverwaltung rückt näher an den Menschen
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, stellte klar, dass die vorgenommene Grundgesetzänderung eine Ausnahme bleiben müsse. Mischverwaltungen liefen dem Grundsatz einer klaren Aufgabenzuständigkeit zuwider. Die Liberalen unterstützten aber die Änderung, weil sie in diesem Fall weiterhelfe und die Arbeitsverwaltung "näher an den Menschen" bringe.
Auch FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger begrüßte das Gesetz. Mit der Entfristung und Ausweitung der Optionskommunen habe man ein "hervorragenden Ergebnis" erreicht, das die langwierigen Mühen belohne. "Damit schaffen wir Sicherheit und Klarheit für Arbeitsplätze und Kommunen". MEHR ZUM THEMA:
Mit einer Grundgesetzänderung stellt der Bundestag diese Regelung jetzt auf sichere Füße. Zudem wird die Zahl der Optionskommunen auf 110 erweitert und zugleich begrenzt. Das entspricht rund einem Viertel aller Jobcenter im Land. Bei dieser Verwaltungsform kümmern sich Städte und Landkreise eigenständig um Hartz IV-Empfänger. Die Zulassung von Optionskommunen würde ohne eine neue gesetzliche Regelung zum 31. Dezember 2010 auslaufen. Jetzt sollen sie unbefristet arbeiten.
Ein Bürger, ein Bescheid
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, stellte in der Debatte den gemeinsamen Erfolg aller Beteiligten bei der Entscheidungsfindung heraus. Am Ende eines langen Weges stehe ein "guter Kompromiss". Dies zeige, dass unsere Demokratie funktioniert. Trotz aller Differenzen sei es am Ende gelungen, die "aktuell größte sozialpolitische Herausforderung" zu meistern: "Langzeitarbeitslose dürfen künftig auf bessere Leistung aus einer Hand hoffen". Bald werde es in ganz Deutschland heißen, "ein Bürger, ein Bescheid".
Das Gesetz mache die gute Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen verfassungssicher, betonte Kolb. Die dafür notwendige Grundgesetzänderung sei eine sichere Grundlage und könne sich bei "Verfassungsästheten sehen lassen". Kolb begrüßte zudem, dass die Entfristung der Optionskommunen gelungen sei. Mit der Obergrenze von 110 bleibe zudem das Regelausnahmeverhältnis gewahrt. Der Liberale erwartet, dass der Wettbewerb zwischen den Organisationsformen die Effizienz der Arbeitsvermittlung steigert.
Ahrendt: Arbeitsverwaltung rückt näher an den Menschen
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, stellte klar, dass die vorgenommene Grundgesetzänderung eine Ausnahme bleiben müsse. Mischverwaltungen liefen dem Grundsatz einer klaren Aufgabenzuständigkeit zuwider. Die Liberalen unterstützten aber die Änderung, weil sie in diesem Fall weiterhelfe und die Arbeitsverwaltung "näher an den Menschen" bringe.
Auch FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger begrüßte das Gesetz. Mit der Entfristung und Ausweitung der Optionskommunen habe man ein "hervorragenden Ergebnis" erreicht, das die langwierigen Mühen belohne. "Damit schaffen wir Sicherheit und Klarheit für Arbeitsplätze und Kommunen". MEHR ZUM THEMA:




