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    KFA-Urteil: Bewegung in die Diskussion gebracht

    Gerichtsurteil zum KFA: Klarheit geschaffen (03.11.2011) Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die bisherige Praxis des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) für verfassungskonform erklärt. Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, die den Prozess angestoßen hatte, verbuchte einen Teilerfolg für sich: Mit dem Urteil sei "Bewegung in die Diskussion" gekommen, sagte der rechtspolitische Sprecher Dirk Bergner. Die Landesregierung hat bereits angekündigt, den KFA zu reformieren.
"Damit liegt nun zumindest juristisch Klarheit vor", sagte FDP-Rechtspolitiker Bergner nach der Verkündung des Urteils. Der Richterspruch aus Weimar "schafft Rechtssicherheit und ist ein Beitrag, um die angekündigte Neuordnung des KFA voranzubringen". Die Thüringer Liberalen hatten gegen die bisherige Praxis des Finanzausgleichs mit der Begründung geklagt, die Berechnung der Mittel sei nicht transparent gewesen und hätte die Kommunen möglicherweise benachteiligt.

Dirk Bergner (Bild: FDP Thüringen)
Dirk Bergner

FDP will Rechtssicherheit für die Kommunen



Der FDP war es darum gegangen, "Rechts- und Planungssicherheit für die Kommunen" zu schaffen, hatte Bergner erklärt. Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, sehen sich die Liberalen diesem Ziel nun näher. Das Gericht habe deutlich gemacht, so Bergner, dass insbesondere der strittige KFA von 2010 keine optimale Lösung gewesen sei. Bereits während der Verhandlung hatten sich die Regierungsfraktionen von CDU und SPD bewegt und angekündigt, den KFA reformieren und die Kommunen an etwaigen Steuermehreinnahmen beteiligen zu wollen. Finanzminister Wolfgang Voss (CDU) will das Verfahren bei der Aufstellung des KFA für 2013 ändern.

Bergner: Landesregierung verfährt nach Gutsherrenart



Unterdessen verfahre die Landesregierung weiter nach der undurchsichtigen, bisherigen Praxis, kritisierte Bergner: "Das Land legt weiter nach Kassensituation fest, was eine angemessene Finanzausstattung ist und teilt nach Gutsherrenart zu." Die Liberalen fordern, den teilweise erheblichen Investitionsstau in vielen Thüringer Gemeinden bei der Zuweisung der Mittel zu berücksichtigen. Die Ausgaben der Kommunen dürften nicht länger nach einer "willkürlichen Korridorbildung", die auf Durchschnittswerten basiert, bestimmt werden. "An unserer grundsätzlichen Forderung nach einem fairen und transparenten Verfahren, das die Kommunen einbezieht, halten wir fest", so Bergner. MEHR ZUM THEMA:

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