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  • FDP | Gesundheitspolitik

    Kabinett beschließt Neuordnung des Arzneimittelmarkts

    Neuordnung des Arzneimittelmarkts (02.07.2010) Das Bundeskabinett hat eine Neuordnung des Arzneimittelmarkts beschlossen. „Wir entlasten Ärzte von bürokratischen Regelungen, wir schaffen Transparenz für die Versicherten und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb“, sagte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). In Kombination mit dem Arzneimittel-Sparpaket sollen so 2011 rund 1,7 Milliarden Euro gespart werden. Der Gesetzentwurf war am Donnerstag Inhalt einer Fragestunde im Parlament.
Röslers Gesetzentwurf verpflichtet die Pharmaunternehmen, zunächst den Nutzen neuer Arzneimittel nachzuweisen, bevor ein Erstattungspreis bestimmt wird. Auch können die Hersteller ihre Preise nicht mehr wie bisher autonom festlegen, sondern müssen sie in Verhandlungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Kommt im Laufe eines Jahres keine Einigung zustande, legt eine zentrale Schiedsstelle den Preis fest. Bei Medikamenten, die keinen Zusatznutzen aufweisen, wird die Erstattung auf den Preis vergleichbarer Medikamente begrenzt.

„Mit dem Gesetzentwurf haben wir grundlegende strukturelle Änderungen im Arzneimittelmarkt auf den Weg gebracht und gleichzeitig die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft“, so Rösler. „Wir entlasten Ärzte von bürokratischen Regelungen, wir schaffen Transparenz für die Versicherten und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb.“

Mehr Wahlfreiheit, weniger Bürokratie

Philipp Rösler
Philipp Rösler
Die Patienten erhalten durch das neue Gesetz wieder mehr Wahlfreiheit. Wenn sie bereit sind, dafür in Vorleistung zu gehen, dürfen sie ihr gewohntes Medikament behalten und sind nicht mehr verpflichtet, günstigere Ersatzpräparate, so genannte Generika, zu nehmen. Eine unabhängige Patientenberatung soll für mehr Transparenz und bessere Information der Bürger sorgen.

Auch die Ärzte werden von bürokratischem Aufwand entlastet. So wird unter anderem die „Bonus-Malus“-Regelung abgeschafft, nach der Ärzte bisher mit Strafzahlungen rechnen müssen, wenn sie zu teure Therapien verschreiben, beziehungsweise eine Belohnung für besonders günstige Verordnungen bekommen. Zudem sollen Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse klarer geregelt werden.

Durch die Neuregelung will die Bundesregierung schon im nächsten Jahr Einsparungen von bis zu 500 Millionen Euro erreichen. In Kombination mit dem bereits beschlossenen Arzneimittelsparpaket werden die Pharmakosten um rund 1,7 Milliarden Euro reduziert. Das Gesetz soll im Herbst im Bundestag verabschiedet werden und zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Klausur zur Gesundheitsreform

In Berlin beraten die Koalitionsspitzen derzeit über die weiteren Schritte in der Gesundheitsreform. Bis zur Sommerpause will die Regierung Eckpunkte vorlegen. Der Gesetzlichen Krankenversicherung droht für 2011 ein Defizit von bis zu elf Milliarden Euro. Union und FDP sind sich daher einig, dass die Reform des Systems zügig angegangen werden muss. MEHR ZUM THEMA:

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