Was im Internet als gratis angepriesen wird, entpuppt sich im Nachhinein oft als teurer Service. Nämlich dann, wenn teure Rechnungen ins Haus, beziehungsweise in den Email-Briefkasten flattern. Trotz fehlender eindeutiger Rechtslage wurden so in den vergangenen Jahren mehr als fünf Millionen Verbraucher mit scharf formulierten Briefen von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten zur Kasse gebeten. Ohne einen rechtwirksamen Vertrag abgeschlossen zu haben, zahlten die Opfer oft aus Unkenntnis.
Mit dem am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf könnte diesem Treiben ein für allemal ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Erst nach der Bestätigung der eindeutigen Zahlungspflicht per Mausklick ist der Verbraucher dann an einen Kaufvertrag gebunden. „Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen bei Online-Geschäften. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere“, freute sich die Bundesjustizministerin.
Der Bestellbutton muss unmissverständlich und klar erkennbar auf die entstehenden Kosten und die Zahlungspflicht hinweisen. Die Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet – sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC. „So wird das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel gestärkt“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Justizministerin geht aber noch einen Schritt weiter: „In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird.“ Das Europäische Parlament hat die Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Es wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Mitgliedstaaten diese Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Da Kostenfallen ein drängendes Problem darstellen, hat die Bundesregierung bereits jetzt das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.
„Durch den heute verabschiedeten Gesetzentwurf verbessern FDP und Union den Schutz der Verbraucher im Internet“, lobten der Rechtsexperte Stephan Thomae und der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert. Darüber hinaus forderten sie, die Verbraucher zukünftig besser über ihre Rechte aufzuklären. Nur dann könne der Nährboden für Internetabzocker effizient entzogen werden. MEHR ZUM THEMA:
Mit dem am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf könnte diesem Treiben ein für allemal ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Erst nach der Bestätigung der eindeutigen Zahlungspflicht per Mausklick ist der Verbraucher dann an einen Kaufvertrag gebunden. „Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen bei Online-Geschäften. Rechnungen für scheinbare Gratisleistungen laufen künftig ins Leere“, freute sich die Bundesjustizministerin.
Der Bestellbutton muss unmissverständlich und klar erkennbar auf die entstehenden Kosten und die Zahlungspflicht hinweisen. Die Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet – sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC. „So wird das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel gestärkt“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.
Deutschland gibt das Startsignal zum Beendigung der Abzocke
Die Justizministerin geht aber noch einen Schritt weiter: „In Brüssel habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Buttonlösung auch in eine neue europäische Richtlinie aufgenommen wird.“ Das Europäische Parlament hat die Richtlinie am 23. Juni 2011 in erster Lesung beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Rates im Herbst des Jahres gilt als sicher. Es wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Mitgliedstaaten diese Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Da Kostenfallen ein drängendes Problem darstellen, hat die Bundesregierung bereits jetzt das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.
Videostatement der Bundesjustizministerin
Schwarz-Gelb verbessert Verbraucherschutz im Internet
„Durch den heute verabschiedeten Gesetzentwurf verbessern FDP und Union den Schutz der Verbraucher im Internet“, lobten der Rechtsexperte Stephan Thomae und der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert. Darüber hinaus forderten sie, die Verbraucher zukünftig besser über ihre Rechte aufzuklären. Nur dann könne der Nährboden für Internetabzocker effizient entzogen werden. MEHR ZUM THEMA:




