Nach dem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss des Verfassungsgerichts ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen. Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter.
Union muss Widerstand gegen weiteren Abbau von Benachteiligungen aufgeben
Nach Ansicht von Michael Kauch ist der Beschluss von hoher Wichtigkeit. "Denn er macht klar: Es gibt keine verfassungsrechtliche Legitimation für die Diskriminierung Homosexueller im Steuerrecht." Die FDP erwarte nun vom Koalitionspartner, dass er seinen Widerstand gegen die Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer aufgebe, so Kauch.
Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Schwulen- und Lesbenpolitik verweist auch darauf, dass der Koalitionsvertrag für Homosexuelle den Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Steuerrecht und die volle Gleichstellung im Beamtenrecht vorsieht. "Neben den Regelungen zu Erbschaft- und Grunderwerbsteuer ist bereits die Gleichstellung beim BAföG umgesetzt worden. Ein Gesetzentwurf zur vollen Gleichstellung im Beamtenrecht befindet sich in der Ressortabstimmung. Darüber hinaus ist die Gründung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung gegen die Diskriminierung Homosexueller in Vorbereitung", erklärt Kauch. MEHR ZUM THEMA:
Union muss Widerstand gegen weiteren Abbau von Benachteiligungen aufgeben
Nach Ansicht von Michael Kauch ist der Beschluss von hoher Wichtigkeit. "Denn er macht klar: Es gibt keine verfassungsrechtliche Legitimation für die Diskriminierung Homosexueller im Steuerrecht." Die FDP erwarte nun vom Koalitionspartner, dass er seinen Widerstand gegen die Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer aufgebe, so Kauch.
Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Schwulen- und Lesbenpolitik verweist auch darauf, dass der Koalitionsvertrag für Homosexuelle den Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Steuerrecht und die volle Gleichstellung im Beamtenrecht vorsieht. "Neben den Regelungen zu Erbschaft- und Grunderwerbsteuer ist bereits die Gleichstellung beim BAföG umgesetzt worden. Ein Gesetzentwurf zur vollen Gleichstellung im Beamtenrecht befindet sich in der Ressortabstimmung. Darüber hinaus ist die Gründung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung gegen die Diskriminierung Homosexueller in Vorbereitung", erklärt Kauch. MEHR ZUM THEMA:




