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    Keine überzogenen Klagen gegen Kinderlärm

    Vater und Sohn

    (16.08.2010) Die Bundesregierung will überzogene Klagen gegen Kinderlärm erschweren und Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten erleichtern. Eine entsprechende Regelung soll nach der Sommerpause erfolgen. FDP-Lärmschutzexpertin Judith Skudelny sieht darin ein gutes Zeichen für ein familienfreundliches Deutschland und wirbt für einen fairen Ausgleich zwischen Anwohnern und Kindergärten.

Wenn Kinder toben und lärmen, sieht so mancher Nachbar Rot und klagt. Die Bundesregierung will jetzt klar machen, dass Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Toleranz und Akzeptanz gegenüber Kindern soll nach Ansicht der Koalition eine Selbstverständlichkeit sein.

Nach der Sommerpause will die Regierung mit einer Novelle des Baugesetzbuches Kindertagesstätten in Wohngebieten zulassen. Bislang mussten dafür Ausnahmeregelungen erteilt werden. Auch soll die Rechtslage dahingehend verändert werden, dass Kinderlärm im Sinne des Immissionsschutzgesetzes nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet wird.

Eine kinderfreundliche Gesellschaft lässt sich nur zusammen erreichen

Judith Skudelny
Judith Skudelny
Die Berichterstatterin für Lärmschutz der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny, bezeichnet das Vorhaben als gutes Zeichen für ein familienfreundliches Deutschland. Nach dem Motto "kurze Beine, kurze Wege" werde es in Zukunft einfacher sein, Kindergärten in reinen Wohngebieten zu bauen. Dazu müsse gewährleistet sein, dass Anwohner von Kindergärten nicht in überzogenem Maße wegen Kinderlärm klagen können.

Skudelny hält dafür einen fairen Ausgleich zwischen den Anwohnern und den Kindergärten für wichtig. "Eine kinderfreundliche Gesellschaft - auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels - lässt sich nur zusammen erreichen", betont die Liberale.

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