Der Vorstoß der bayerischen Bischöfe stimmt die Justizministerin "hoffnungsfroh". "Das zeigt, dass in der katholischen Kirche eine Debatte über den Umgang mit Missbrauchsfällen in Gang gekommen ist, auch wenn der Vorstoß der bayerischen Bischöfe noch nicht von allen anderen Diözesen geteilt wird."
Am Mittwoch will das Kabinett die Einsetzung eines Runden Tisches von Politik, Kirchen und Opfervertretern entscheiden. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, man sei sich einig, "in diesem Gremium Prävention und Aufarbeitung der Vergangenheit gemeinsam anzugehen". Im Vorfeld der ersten Sitzung will sich die Justizministerin mit dem Chef der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, treffen. "Mich interessiert, wie die Kirche künftig bei der Strafverfolgung mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten will", sagte die Liberale.
Einer Verlängerung der Verjährungsfrist im Strafrecht erteilte die Justizministerin erneut eine Absage. Die Frist von 20 Jahren bei Volljährigen halte sie für ausreichend. Anders im Zivilrecht. Dort plädierte sie für eine Verlängerung der Frist von drei Jahren, in der ein Opfer Schadenseratz vom Täter verlangen kann.
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