Durch das Bundeskinderschutzgesetz sollen alle Akteure besser vernetzt werden, um Missbrauch, Verwahrlosung oder Vereinsamung von Kindern wirksam vorzubeugen und bei Verdachtsfällen gezielt einschreiten zu können.

Miriam Gruß Künftig sollen Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt sowie auch in den ersten Lebensjahren des Kindes leichter zugänglich gemacht werden. „Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die Familienhebammen“, erklärte FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß. Solche Hebammen mit einer sozialpädagogischen Zusatzausbildung sollen Eltern in Krisensituationen zukünftig bis zu einem Jahr nach der Geburt gezielt begleiten. Dafür stellt der Bund von 2012 an vier Jahre lang jeweils 30 Millionen Euro zur Verfügung, erklärte Gruß.
Sibylle Laurischk, Mitglied der FDP-Fraktion im Familienausschuss, erklärte, dass außerdem die einzelnen Bereiche besser vernetzt werden. Das bedeutet: „Mehr Kooperation all derer, die in diesem Bereich beschäftigt sind. Beispielsweise werde mit der Gesetzesnovelle das so genannte „Jugendamt-Hopping“ unterbunden. Auffällige Familien konnten sich bislang durch einen Wohnortwechsel der Beobachtung durch das Jugendamt entziehen. Durch bessere Vernetzung gebe es künftig keine Ausreden mehr. „Die Akte wandert mit“, erklärte Laurischk.
Zudem gebe das Gesetz Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern die Möglichkeit, Informationen an die Jugendämter weiterzuleiten, wenn diese auf die Gefährdung eines Kindes in ihrer Arbeit aufmerksam werden, sagte die Liberale.

Sibylle Laurischk Auch im Bereich der Jugend- und Kinderhilfe soll künftig stärker auf Prävention gesetzt werden - jedoch ohne die Ämter mit unnötigem Bürokratieaufwand zu überlasten, unterstrich Laurischk. So müssen beispielsweise hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, bei Ehrenamtlichen werde es von der Tätigkeit abhängen.
„Ein Kinderschutzgesetz, das höchstes Lob verdient“, erklärte die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion abschließend. Bewusst habe die Koalition im Familien-Ausschuss gefordert, dass die Neuregelungen auch bundesweit Geltung erlangen. Gruß appellierte in diesem Zusammenhang an die Mitglieder der Opposition im Bundesrat, das Gesetz zum Kinderschutz nicht scheitern zu lassen. MEHR ZUM THEMA:
Gezielte Begleitung durch Familienhebammen

Miriam Gruß Künftig sollen Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt sowie auch in den ersten Lebensjahren des Kindes leichter zugänglich gemacht werden. „Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die Familienhebammen“, erklärte FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß. Solche Hebammen mit einer sozialpädagogischen Zusatzausbildung sollen Eltern in Krisensituationen zukünftig bis zu einem Jahr nach der Geburt gezielt begleiten. Dafür stellt der Bund von 2012 an vier Jahre lang jeweils 30 Millionen Euro zur Verfügung, erklärte Gruß.
Bessere Vernetzung der Behörden
Sibylle Laurischk, Mitglied der FDP-Fraktion im Familienausschuss, erklärte, dass außerdem die einzelnen Bereiche besser vernetzt werden. Das bedeutet: „Mehr Kooperation all derer, die in diesem Bereich beschäftigt sind. Beispielsweise werde mit der Gesetzesnovelle das so genannte „Jugendamt-Hopping“ unterbunden. Auffällige Familien konnten sich bislang durch einen Wohnortwechsel der Beobachtung durch das Jugendamt entziehen. Durch bessere Vernetzung gebe es künftig keine Ausreden mehr. „Die Akte wandert mit“, erklärte Laurischk.
Berufsgeheimnisträger dürfen eingreifen
Zudem gebe das Gesetz Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern die Möglichkeit, Informationen an die Jugendämter weiterzuleiten, wenn diese auf die Gefährdung eines Kindes in ihrer Arbeit aufmerksam werden, sagte die Liberale.
Erweiterte Führungszeugnisse für Jugendhelfer

Sibylle Laurischk Auch im Bereich der Jugend- und Kinderhilfe soll künftig stärker auf Prävention gesetzt werden - jedoch ohne die Ämter mit unnötigem Bürokratieaufwand zu überlasten, unterstrich Laurischk. So müssen beispielsweise hauptamtliche Mitarbeiter der Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, bei Ehrenamtlichen werde es von der Tätigkeit abhängen.
Appell an den Bundesrat: Kinderschutzgesetz nicht scheitern lassen
„Ein Kinderschutzgesetz, das höchstes Lob verdient“, erklärte die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion abschließend. Bewusst habe die Koalition im Familien-Ausschuss gefordert, dass die Neuregelungen auch bundesweit Geltung erlangen. Gruß appellierte in diesem Zusammenhang an die Mitglieder der Opposition im Bundesrat, das Gesetz zum Kinderschutz nicht scheitern zu lassen. MEHR ZUM THEMA:




