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  • FDP | Mindestlohn

    Kommt der gesetzliche Mindestlohn?

    (26.04.2012) Nein. Was in den jeweiligen Branchen ausgehandelt wird, ist Sache der Tarifpartner und nicht der Politik. Einen flächendeckenden, gesetzlich festgelegten Mindestlohn wird es mit der FDP nicht geben.

Die FDP lehnt die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns ab. Denn: Die Soziale Marktwirtschaft funktioniert. 80 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland werden mittelbar und unmittelbar durch Tarifverträge geregelt. Insgesamt gibt es über 70.000 Tarifverträge, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Gehälter und Arbeitsbedingungen in über 300 Wirtschaftszweigen und mehr als 1.100 Tarifbereichen ordnen.

Weniger als sechs Prozent aller Beschäftigten arbeiten für einen Stundenlohn von unter 7,50 Euro – wobei auch viele dieser Gehälter durch Tarifverträge vereinbart sind. Andere Parteien wollen solche Löhne grundsätzlich verbieten und einen flächendeckenden, allgemeinen, gesetzlich festgelegten Mindestlohn einführen. Die FDP spricht sich klar dagegen aus; denn dieses Instrument führt nicht zu höheren Löhnen, sondern zu höherer Arbeitslosigkeit.

Lohnfestsetzung ist Aufgabe der Tarifparteien. Darauf hat sich die schwarz-gelbe Koalition im Koalitionsvertrag verständigt. Die Höhe des Lohnes muss der Wertschöpfung der Tätigkeit entsprechen.

Wie will die FDP Bezieher niedriger Löhne unterstützen?



Als Koalition schaffen wir bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten und entlasten durch eine faire Abgaben- und Steuerpolitik Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen. Wir als FDP setzen zudem auf das Bürgergeld. Darin werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe, der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst.

Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Anders als ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist das Bürgergeld im Koalitionsvertrag verankert und das zuständige Ministerium damit beauftragt, die Einführung eines solchen Modells zu prüfen.

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