In seinem Urteil zum EU-Reformvertrag hatte das Bundesverfassungsgericht Ende Juni verlangt, die Mitwirkungsrechte von Parlament und Ländern bei wesentlichen Entscheidungen auf EU-Ebene zu stärken. Die Chancen, dass sich die Bundestagsfraktionen bald auf einen Gesetzentwurf einigen stehen gut. Der Bundestag befasst sich am 26. August und am 8. September in zwei Sondersitzungen mit dem Begleitgesetz. Damit der EU-Integrationsprozess fortgeführt werden kann, soll das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
In einem gemeinsamen Pressegespräch informierten die drei FDP-Experten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Werner Hoyer und Markus Löning am Mittwoch in Berlin über den Stand der Beratungen. Sie bezeichneten die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen und Institutionen als konstruktiv. Wesentliche Kernforderungen der Liberalen seien berücksichtigt. So drängt die FDP-Fraktion darauf, eine Neuregelung transparenter und rechtssicherer zu machen. Die verschiedenen Regelungen und Vereinbarungen sollen daher künftig auf gesetzlicher Basis erfolgen.

Werner Hoyer Werner Hoyer betonte, dass die Handlungsfähigkeit Deutschlands in der EU nicht reduziert werden dürfe. Man befinde sich an einer "entscheidenden Stelle im EU-Integrationsprozess. Es wäre unvorstellbar, dass dieses Projekt an Deutschland scheitern würde", warnte der außenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion. Bei den Verhandlungen suche man jedoch nicht nach einem Minimalkonsens, sondern nach einer Lösung, die dem Geist des Urteils auch entspreche.
Gerade in den Bereichen Familien- und Strafrecht, in denen die Bürger am meisten in ihren Persönlichkeitsrechten betroffen seien, bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, unterstrich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Dies bedeute auch eine Änderung der Arbeitsweise des Parlaments. Sie begrüßte, dass die CSU nach ihren anfänglich weitreichenden Forderungen auf eine konstruktive Haltung in den Beratungen eingeschwenkt sei.
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion hält eine Grundgesetzänderung für das Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag zudem für unnötig. Die Stärkung der Mitwirkungsrechte des Bundestags in EU-Angelegenheiten sei auch ohne eine solche Änderung zu erreichen, hatte Leutheusser-Schnarrenberger zuvor im "Deutschlandradio Kultur" bekräftigt.
"Wenn der Gesetzentwurf so in Kraft tritt, wird die EU demokratischer und die weitere Integration trittsicherer", zeigte sich der europapolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, Markus Löning, überzeugt. Dann müssten die gewonnenen Rechte aber auch wahrgenommen werden. Denn: "Ohne politischen Willen zur Mitwirkung nutzen die stärksten Rechte nichts". Löning warb dafür, die Beratungen erfolgreich zu Ende zu bringen. Ein Scheitern in einem zweiten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre eine Blamage für den Bundestag, so Löning.
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