Seit 2005 haben sich die Liberalen gegen die Umsetzung der Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz gekippt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat in diesem Jahr Vorschläge zur Reform der Richtlinien vorgelegt, bei denen das "Schockfrosten" (Quick Freeze) von Daten zum Einsatz kommen soll.
"So kann bei konkretem Verdacht die Identität eines potentiellen Straftäters ermittelt werden, ohne dass - wie bei der Vorratsdatenspeicherung - die gesamte telekommunizierende Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden muss", erkärte der stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Schadowski. Der von der regierenden Koalition aus CDU und SPD in Mecklenburg-Vorpommern angestrebten Wiedereinführung der anlasslosen Speicherung erteilte er eine Absage. MEHR ZUM THEMA:
Quickfreeze ist bessere Alternative zum Generalverdacht
"So kann bei konkretem Verdacht die Identität eines potentiellen Straftäters ermittelt werden, ohne dass - wie bei der Vorratsdatenspeicherung - die gesamte telekommunizierende Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden muss", erkärte der stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Schadowski. Der von der regierenden Koalition aus CDU und SPD in Mecklenburg-Vorpommern angestrebten Wiedereinführung der anlasslosen Speicherung erteilte er eine Absage. MEHR ZUM THEMA:
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