Seit 2007 verhandeln Vertreter einzelner Staaten hinter verschlossenen Türen über das Abkommen gegen Produktpiraterie. Bislang unterlagen die Verhandlungen, an denen unter anderem die USA, Japan, Korea, Australien und die EU beteiligt sind, strenger Geheimhaltung. Jüngst wurden erste Details aus den Diskussionspapieren bekannt. Demnach sollen Internetprovider bei Copyright-Verstößen ihrer Kunden aktiv werden und mit der Sperrung von Netzzugängen reagieren. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte bereits klar, dass sie solche Netzsperren ablehnt.
Kommission muss sich an bestehendes Recht halten
Das Europäische Parlament (EP) hatte im März in einer Resolution die Veröffentlichung des Vertragsentwurfs für das internationale Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) gefordert. Alexander Alvaro, Innenexperte der FDP im EP, sagte, Abkommen, die einen derart massiven Einfluss auf das Leben der europäischen Bürger haben, müssten transparent und öffentlich beraten werden – insbesondere, wenn über Maßnahmen wie Internetsperren und Dritthaftungen für Provider entschieden werden soll. „Wir erwarten von der Kommission, dass sie sich an bestehendes Recht hält und verhindert, dass ACTA zum Akronym für ‚Another Crazy Treaty Agreed’ wird“, so Alvaro.
Etappensieg für parlament
Mit der überraschenden Veröffentlichung hat das Parlament nun einen Etappensieg errungen. „Es hat zwar gedauert, aber letztlich hat der Druck, den wir aufgebaut haben, sich positiv ausgewirkt", erklärte Alexander Alvaro. Es zeige sich, dass das Europäische Parlament "mehr und mehr in der Lage ist", die Interessen europäischer Bürger durchzusetzen. Dies sei nicht zuletzt ein spürbarer Erfolg des Vertrages von Lissabon, bewertet der innenpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament die Veröffentlichung.
Internetsperren sind nicht vorgesehen
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Entscheidung. Sie unterstrich gegenüber ''heise'': '' Besonders wichtig ist, dass im Verhandlungstext von ACTA keine Internetsperren vorgesehen sind. Internetsperren sind grundsätzlich der falsche Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen. Das Kappen von Internetzugängen als schärfste Form des Sperrens dürfte bereits nach den deutschen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben unzulässig sein." Einem völkerrechtlichen Abkommen, das Netzsperren enthalte, werde die Bundesregierung daher auch nicht zustimmen. MEHR ZUM THEMA:
Kommission muss sich an bestehendes Recht halten
Das Europäische Parlament (EP) hatte im März in einer Resolution die Veröffentlichung des Vertragsentwurfs für das internationale Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) gefordert. Alexander Alvaro, Innenexperte der FDP im EP, sagte, Abkommen, die einen derart massiven Einfluss auf das Leben der europäischen Bürger haben, müssten transparent und öffentlich beraten werden – insbesondere, wenn über Maßnahmen wie Internetsperren und Dritthaftungen für Provider entschieden werden soll. „Wir erwarten von der Kommission, dass sie sich an bestehendes Recht hält und verhindert, dass ACTA zum Akronym für ‚Another Crazy Treaty Agreed’ wird“, so Alvaro.
Etappensieg für parlament
Mit der überraschenden Veröffentlichung hat das Parlament nun einen Etappensieg errungen. „Es hat zwar gedauert, aber letztlich hat der Druck, den wir aufgebaut haben, sich positiv ausgewirkt", erklärte Alexander Alvaro. Es zeige sich, dass das Europäische Parlament "mehr und mehr in der Lage ist", die Interessen europäischer Bürger durchzusetzen. Dies sei nicht zuletzt ein spürbarer Erfolg des Vertrages von Lissabon, bewertet der innenpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament die Veröffentlichung.
Internetsperren sind nicht vorgesehen
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Entscheidung. Sie unterstrich gegenüber ''heise'': '' Besonders wichtig ist, dass im Verhandlungstext von ACTA keine Internetsperren vorgesehen sind. Internetsperren sind grundsätzlich der falsche Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen. Das Kappen von Internetzugängen als schärfste Form des Sperrens dürfte bereits nach den deutschen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben unzulässig sein." Einem völkerrechtlichen Abkommen, das Netzsperren enthalte, werde die Bundesregierung daher auch nicht zustimmen. MEHR ZUM THEMA:




