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    Missbrauchsfälle: Längere Verjährungsfristen helfen nicht weiter

    justitia (08.03.2010) Nach den Vorfällen im Berliner Canisius-Kolleg kommen auch in anderen Institutionen immer mehr Missbrauchsfälle ans Licht. Die Mauer des Schweigens sei durchbrochen, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im ''Deutschlandfunk''. Gleichwohl sprach sie sich gegen eine Verlängerung von Verjährungsfristen aus. Nach 40 bis 50 Jahren seien Sachverhalte nicht mehr objektiv zu ermitteln.

Neben Missbrauchsvorfällen in kirchlichen Einrichtungen sind jetzt auch in der hessischen Odenwaldschule Fälle von Missbrauch bekannt geworden. Seit 1971 sollen dort laut Angaben der Schulleiterin Schülerinnen und Schüler sexuell missbraucht worden sein. Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) regte an, die Verjährungsfristen für diese Art von Straftaten zu verlängern.

In vielen Schulen und Einrichtungen habe es eine Art Schweigemauer gegeben, wegen der Informationen nicht ausreichend an die Justiz gelangt seien, sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit dem "Deutschlandfunk". Sie sprach sich jedoch gegen eine Verlängerung von Verjährungsfristen aus. Es sei schwierig, 40 bis 50 Jahre nach einer Tat Sachverhalte objektiv zu ermitteln und Zeugen zu finden. Vielmehr müsse nach Wegen gesucht werden, das Schweigen zu durchbrechen und bereits bei Anhaltspunkten auf Missbrauch möglichst frühzeitig Ermittlungen einzuschalten.

Mit Blick auf Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen erneuerte die Justizministerin ihr Angebot eines Runden Tisches. Dabei sollen Vertreter von Staat, Kirche und Opfern trotz Ablauf der Verjährungsfristen über Entschädigungen sprechen.

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