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    02.12.2010: Parlament beschließt Gesetz zur Sicherungsverwahrung

    Gefängniszelle

    (02.12.2010) Das Parlament hat am Donnerstag das Gesetz zur Sicherungsverwahrung beschlossen. FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt nannte es ein „gutes Gesetzwerk“, das die Bundesregierung nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) vorgelegt hat. Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerim, Max Stadler, betonte, man habe damit der Detailgesetzgebung der vergangenen Jahren ein Ende bereitet und eine Reform „aus einem Guss“ vorgelegt.

Es sei der Ministerin gelungen, das Recht der Sicherungsverwahrung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Sie habe dabei auch Vorschlägen zu weiteren Gesetzesverschärfungen widerstanden und einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Parlament noch entscheidend verbessert wurde.

Die Sicherungsverwahrung kann demnach nur bei schweren Gewalttaten und Sexualstraftaten sowie bei Straftaten, die mit über zehn Jahren Haft geahndet werden, zur Sicherheitsverwahrung führen. Damit sei das Gesetz „sicher in der Anwendung“. Es sichere die Rechte der Bevölkerung, aber auch der Täter, die resozialisiert werden sollen. Es gebe diesen zudem die Möglichkeit, der Sicherungsverwahrung zu begegnen, indem sie aktiv an ihrer Resozialisierung mitarbeiten. „Damit achten wir darauf, dass wir die Grundrechte der Täter schützen“, so Ahrendt.

Zudem habe man die Rückfallverwahrung für Sexualstraftäter auf 15 Jahre verlängert und die Gradwanderung beim Therapieunterbringungsgesetz gemeistert. Dieses betrifft die Fälle, in denen infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterhin als gefährlich eingestufte Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden oder bereits entlassen wurden. Diese kämen dann aus dem Vollzug in die Therapie, so Ahrendt.

Seit 1970 die größte Reform des Rechts der Sicherheitsverwahrung

Der FDP-Rechtsexperte wehrte sich insbesondere gegen Kritik der Opposition, die christlich-liberale Koalition würde die Rechte der Täter nicht beachten. Die Grünen seien selbst Teil der Regierung gewesen, die das Gesetz gemacht habe, dass vom EMGR für rechtswidrig erachtet wurde. Jetzt beklage die Opposition, dass man ihr altes Gesetzes entsprechend verbessere.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler, betonte, die nachträgliche Sicherungsverwahrung habe sich nicht bewährt. Daher habe man eines der umfangreichsten und schwierigsten Vorhaben der aktuellen Legislaturperiode umsetzen müssen. Dies sei „seit 1970 die größte Reform des Rechts der Sicherheitsverwahrung aus einem Guss“, so Stadler. Nach der Detail-Gesetzgebung der letzten Jahren habe man bald ein in sich stimmiges System.

Stadler erklärte, die Sicherungsverwahrung sei notwendig, dürfe aber nur „ultima ratio“ sein. Er sei zudem sehr zufrieden, dass die Parlamentarier in den zuständigen Ausschüssen den Katalog der Anlasstaten durchforstet hätten. Im Ergebnis führen nun nur noch schwere Gewaltdelikte, Sexualdelikate und einige weitere schwere Strafdaten zur Sicherungsverwahrung. Damit werde „das Gebot der ultima ratio deutlich gewahrt“. MEHR ZUM THEMA:

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