Das Versorgungsstrukturgesetz, auch als "Landärztegesetz" bezeichnet, hat den Bundesrat passiert und wird ab Januar 2012 geltendes Recht. Derweil arbeitet man im Gesundheitsministerium an einer Neuregelung der Ärzte-Ausbildung, um jungen Medizinern den Einstieg in den Beruf zu erleichtern und das Studium attraktiver zu machen. Zeit für den Minister, in der "Ärztezeitung" das Erreichte zu bilanzieren und auf die nächsten Reformbaustellen im Gesundheitswesen zu schauen.
Nach zwei Jahren Gesundheitspolitik unter FDP-Führung sind die gesetzlichen Kassen heute nicht nur aus dem Defizit, sondern verzeichnen sogar Überschüsse. Dank der noch von Bahrs Amtsvorgänger Rösler in die Wege geleiteten Reform sind die Preise für Medikamente und dementsprechend die Ausgaben der Versicherer erstmals gesunken. Mit dem geplanten Transplantationsgesetz will Bahr mehr Organspender gewinnen. In der Pflege ist ein Einstieg in eine stärkere private Vorsorge und eine bessere Versorgung von Demenzkranken geschafft. Und schließlich leite das neue Versorgungsgesetz einen "Paradigmenwechsel" ein, so Bahr. "Das ist ein Programm, das andere nicht in zwei Wahlperioden erledigt haben", resümiert der Minister.

Mit dem Versorgungsgesetz will Gesundheitsminister Bahr dem Mediziner-Nachwuchs eine verlässliche Perspektive geben Bei Bahrs zentralem Vorhaben geht es nicht nur darum, Versorgungslücken auf dem Land zu schließen, betont der FDP-Politiker. Vielmehr ziele sein Gesetz darauf ab, der neuen Lebenswirklichkeit junger Mediziner gerecht zu werden. Dem Nachwuchs will der Minister "eine verlässliche Perspektive geben". Diese Absicht steht auch bei den geplanten Änderungen der Approbationsordnung im Vordergrund.
Viele junge Ärzte möchten auf ein großstädtisches Lebensumfeld nicht verzichten, wenn sie in den Beruf eintreten. Damit sie dennoch dazu angeregt werden, sich mit ihrer Praxis abseits der Ballungsräume niederzulassen, wird die Residenzpflicht abgeschafft. Die legte bisher fest, dass sich der Dienstsitz im Wohnort des Arztes befinden muss. Änderungen bei den Vertretungsregelungen für Vertragsärzte erleichtern Medizinerinnen mit Kind die Vereinbarkeit von Erziehung und Berufstätigkeit.
Bei der Umsetzung der Reform spielen die Organe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, also die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die gesetzlichen Versicherer (GKV) die zentrale Rolle. "Ich bin ein Anhänger der Selbstverwaltung" sagt Bahr, deshalb gebe er den verantwortlichen Akteuren "mehr Gestaltungsmöglichkeiten, statt alles zentral von Berlin zu bestimmen". So sollen Arztpraxen und Krankenhäuser mit Unterstützung der Kassen enger kooperieren. Wo sich nicht genug niedergelassene Mediziner finden, können die Kommunen in Zukunft selbst aktiv werden.
Mit der beabsichtigten Dezentralisierung von Befugnissen und der Stärkung der Eigenverantwortung werde "ein grundlegender Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik" eingeleitet, betont Bahr. Um Flexibilität und Verbindlichkeit gleichsam zu ermöglichen, sieht das Gesetzespaket ein "Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen" vor, erklärt der Minister. Damit können Versicherer und Kassenärzte in Einzelfällen von der Gesamtvereinbarung abweichen, welche die Vergütung von ärztlichen Leistungen regelt, und etwa Zuschläge in unterversorgten Gebieten gewähren.
Ob Akteure ihre neuen Möglichkeiten auch wirklich ausschöpfen, will der Gesundheitsminister durch ein Monitoring prüfen lassen. Als nächstes hat sich Bahr die Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgenommen. Die bereits angelaufenen Gespräche von Bundesärztekammer und privaten Versicherern sieht er "mit Wohlwollen" und hofft auf einen Konsens zwischen den Verhandlungspartnern. Bei der Regelung der Vergütung medizinischer Leistungen komme es zu aller erst die Verlässlichkeit an, sagte Bahr. "Öffnungsklauseln für Dumpingpreise" werde es mit ihm als Minister nicht geben.
Darüber hinaus will Bahr zusammen mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Jahr 2012 ein Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte vorlegen. Damit soll gesetzlichen Ansprüchen der Versicherten zur Durchsetzung verholfen werden. Kein Widerspruch besteht für Bahr darin, dass eine liberale Gesundheitspolitik gleichzeitig auch die Rahmenbedingungen für die Erbringer von Leistungen im Gesundheitswesen verbessern will, denn: "Wer Patienten und Ärzte gegeneinander ausspielt, der schadet dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und seinen Patienten." MEHR ZUM THEMA:
Versorgungsgesetz ist ein Paradigmenwechsel
Nach zwei Jahren Gesundheitspolitik unter FDP-Führung sind die gesetzlichen Kassen heute nicht nur aus dem Defizit, sondern verzeichnen sogar Überschüsse. Dank der noch von Bahrs Amtsvorgänger Rösler in die Wege geleiteten Reform sind die Preise für Medikamente und dementsprechend die Ausgaben der Versicherer erstmals gesunken. Mit dem geplanten Transplantationsgesetz will Bahr mehr Organspender gewinnen. In der Pflege ist ein Einstieg in eine stärkere private Vorsorge und eine bessere Versorgung von Demenzkranken geschafft. Und schließlich leite das neue Versorgungsgesetz einen "Paradigmenwechsel" ein, so Bahr. "Das ist ein Programm, das andere nicht in zwei Wahlperioden erledigt haben", resümiert der Minister.

Mit dem Versorgungsgesetz will Gesundheitsminister Bahr dem Mediziner-Nachwuchs eine verlässliche Perspektive geben Bei Bahrs zentralem Vorhaben geht es nicht nur darum, Versorgungslücken auf dem Land zu schließen, betont der FDP-Politiker. Vielmehr ziele sein Gesetz darauf ab, der neuen Lebenswirklichkeit junger Mediziner gerecht zu werden. Dem Nachwuchs will der Minister "eine verlässliche Perspektive geben". Diese Absicht steht auch bei den geplanten Änderungen der Approbationsordnung im Vordergrund.
Viele junge Ärzte möchten auf ein großstädtisches Lebensumfeld nicht verzichten, wenn sie in den Beruf eintreten. Damit sie dennoch dazu angeregt werden, sich mit ihrer Praxis abseits der Ballungsräume niederzulassen, wird die Residenzpflicht abgeschafft. Die legte bisher fest, dass sich der Dienstsitz im Wohnort des Arztes befinden muss. Änderungen bei den Vertretungsregelungen für Vertragsärzte erleichtern Medizinerinnen mit Kind die Vereinbarkeit von Erziehung und Berufstätigkeit.
Bahr: Ich bin ein Anhänger der Selbsverwaltung
Bei der Umsetzung der Reform spielen die Organe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, also die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die gesetzlichen Versicherer (GKV) die zentrale Rolle. "Ich bin ein Anhänger der Selbstverwaltung" sagt Bahr, deshalb gebe er den verantwortlichen Akteuren "mehr Gestaltungsmöglichkeiten, statt alles zentral von Berlin zu bestimmen". So sollen Arztpraxen und Krankenhäuser mit Unterstützung der Kassen enger kooperieren. Wo sich nicht genug niedergelassene Mediziner finden, können die Kommunen in Zukunft selbst aktiv werden.
Mit der beabsichtigten Dezentralisierung von Befugnissen und der Stärkung der Eigenverantwortung werde "ein grundlegender Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik" eingeleitet, betont Bahr. Um Flexibilität und Verbindlichkeit gleichsam zu ermöglichen, sieht das Gesetzespaket ein "Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen" vor, erklärt der Minister. Damit können Versicherer und Kassenärzte in Einzelfällen von der Gesamtvereinbarung abweichen, welche die Vergütung von ärztlichen Leistungen regelt, und etwa Zuschläge in unterversorgten Gebieten gewähren.
GOÄ-Reform: Keine Öffnung für Dumpingpreise
Ob Akteure ihre neuen Möglichkeiten auch wirklich ausschöpfen, will der Gesundheitsminister durch ein Monitoring prüfen lassen. Als nächstes hat sich Bahr die Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgenommen. Die bereits angelaufenen Gespräche von Bundesärztekammer und privaten Versicherern sieht er "mit Wohlwollen" und hofft auf einen Konsens zwischen den Verhandlungspartnern. Bei der Regelung der Vergütung medizinischer Leistungen komme es zu aller erst die Verlässlichkeit an, sagte Bahr. "Öffnungsklauseln für Dumpingpreise" werde es mit ihm als Minister nicht geben.
Patientenrechte: Ärzte und Versicherte nicht gegeneinander ausspielen
Darüber hinaus will Bahr zusammen mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Jahr 2012 ein Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte vorlegen. Damit soll gesetzlichen Ansprüchen der Versicherten zur Durchsetzung verholfen werden. Kein Widerspruch besteht für Bahr darin, dass eine liberale Gesundheitspolitik gleichzeitig auch die Rahmenbedingungen für die Erbringer von Leistungen im Gesundheitswesen verbessern will, denn: "Wer Patienten und Ärzte gegeneinander ausspielt, der schadet dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und seinen Patienten." MEHR ZUM THEMA:
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