Die Ministerpräsidenten der Länder hatten im Juni beschlossen, ab 2013 die Rundfunkgebühr pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät zu erheben. Zudem sollen künftig bei der GEZ mehr Daten von jedem Inhaber einer Wohnung und eines Betriebes von den Rundfunkanstalten abgefragt werden dürfen als früher. „Die Pläne, die Gebühreneinzugszentrale zu einer Supermeldebehörde ausbauen zu wollen, können nur als schlechter Scherz gewertet werden“, monierte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz.
Die GEZ als eine Art zentrales Melderegister stelle „einen klaren Rückschritt für die Datenhoheit des Einzelnen dar“, so Piltz. Das geplante flächendeckende Abgreifen von Meldedaten und Mieterinformationen sei schon aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar. „Megadatenbanken sind stets in einem besonderen Maße geeignet, die Rechte des Einzelnen zu beschneiden.“
Der GEZ werden „Methoden gestattet, die als längst überwunden galten“
Auch die GEZ müsse sich an den Vorgaben des Grundgesetzes messen lassen. Mit einem solchen Sonderrecht bei der Datenerhebung beschritten die Länder „einen falschen Weg“, sagte die FDP-Politikerin. Das Anliegen des Entwurfes zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, Bürokratie abbauen zu wollen, werde in absurder Weise konterkariert. „Wer einerseits Datenschutz bei den Unternehmen einfordert, kann andererseits öffentlichen Institutionen keine derart weitreichende Schnüffelerlaubnis einräumen“, so Piltz. MEHR ZUM THEMA:
Die GEZ als eine Art zentrales Melderegister stelle „einen klaren Rückschritt für die Datenhoheit des Einzelnen dar“, so Piltz. Das geplante flächendeckende Abgreifen von Meldedaten und Mieterinformationen sei schon aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar. „Megadatenbanken sind stets in einem besonderen Maße geeignet, die Rechte des Einzelnen zu beschneiden.“
Der GEZ werden „Methoden gestattet, die als längst überwunden galten“
Auch die GEZ müsse sich an den Vorgaben des Grundgesetzes messen lassen. Mit einem solchen Sonderrecht bei der Datenerhebung beschritten die Länder „einen falschen Weg“, sagte die FDP-Politikerin. Das Anliegen des Entwurfes zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, Bürokratie abbauen zu wollen, werde in absurder Weise konterkariert. „Wer einerseits Datenschutz bei den Unternehmen einfordert, kann andererseits öffentlichen Institutionen keine derart weitreichende Schnüffelerlaubnis einräumen“, so Piltz. MEHR ZUM THEMA:




