Einige Pharmafirmen hatten kurz vor Inkrafttreten von Zwangsrabatt und Preismoratorium ihre Preise zunächst angehoben und dann wieder gesenkt. Damit nutzen die Hersteller einen Passus im neuen Spargesetz, nach dem sie freiwillige Preisnachlässe mit dem eigentlich fälligen Zwangsrabatt verrechnen können. So sollten die Pharmafirmen den neuen Zwangsrabatt selbst vorwegnehmen können und Kassen die Abrechnung erleichtern.

Daniel Bahr Eine „Preisschaukel“, also die Anrechnung von Nachlässen auf zuvor angehobene Preise, wird Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) jedoch nicht akzeptieren. Bis zum 1. Januar 2011 werde das Ministerium die Bestimmungen dementsprechend präzisieren, kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), an. Man prüfe außerdem bereits, „wie durch höhere Abschläge ein möglicherweise entstandener finanzieller Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung ausgeglichen werden kann“.
Bislang ist nicht klar, wie viele Unternehmen ihre Preise kurzfristig erhöht haben, um sie später wieder zu senken. Solche Preistricks werden allerdings „nicht ohne Konsequenzen“ bleiben, stellte das Gesundheitsministerium klar. Man habe die Pharmahersteller rechtzeitig „vor einem Ausnutzen der gesetzlichen Regeln gewarnt“, so Bahr.




