„Es ist gut, dass Google den Zeitraum der Widerspruchsfrist verdoppelt, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnnen“, erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Nun gelte es, schnellstmöglich gesetzgeberisch tätig zu werden. „Mich treibt die Frage, wie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch im Internet konsequent zur Geltung gebracht werden kann, schon lange um“, sagte die Justizministerin der „Saarbrücker Zeitung“.
Die Kritik, dass die Bundesregierung hysterisch und populistisch über den Internetdienst Google Street View debattiert, wies sie zurück. „Eine Debatte, bei der es darum geht, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch im Netz ihre Datenschutzrechte sichern und durchsetzen können, ist alles andere als hysterisch“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Sie habe bereits selbst schon im letzten Sommer einen Widerspruch gegen die Aufnahme ihres Privathauses eingelegt.
Nachhaltige Reform statt Lex Google
Die Liberale habe grundsätzlich davor gewarnt, eine Reform des Datenschutzrechts – wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde – auf die lange Bank zu schieben. Der Vorschlag des Bundesrats, der am Mittwoch vom Bundeskabinett abgelehnt worden war, sei jedoch zu eng auf den Einzelfall Google ausgelegt gewesen. Eine „Lex Google“ helfe „nicht weiter, weil wir neuen technischen Entwicklungen dann permanent hinterhinken würden. Wir wollen nicht ständig nachbessern, sondern eine nachhaltige Regelung schaffen, die das Datenschutzrecht wirklich internetfähig macht“, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Es wurde daher verabredet, „dass der Umgang mit Geodatendiensten der allgemeinen Reform des Datenschutzgesetzes zunächst vorgezogen wird“, sagte die Ministerin. Ein Spitzentreffen im September mit Daten- und Verbraucherschützern, mit Google und anderen Anbietern diene daher „der Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes, der dann zügig auf den Weg gebracht werden sollte“. MEHR ZUM THEMA:
Die Kritik, dass die Bundesregierung hysterisch und populistisch über den Internetdienst Google Street View debattiert, wies sie zurück. „Eine Debatte, bei der es darum geht, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch im Netz ihre Datenschutzrechte sichern und durchsetzen können, ist alles andere als hysterisch“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Sie habe bereits selbst schon im letzten Sommer einen Widerspruch gegen die Aufnahme ihres Privathauses eingelegt.
Nachhaltige Reform statt Lex Google
Die Liberale habe grundsätzlich davor gewarnt, eine Reform des Datenschutzrechts – wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde – auf die lange Bank zu schieben. Der Vorschlag des Bundesrats, der am Mittwoch vom Bundeskabinett abgelehnt worden war, sei jedoch zu eng auf den Einzelfall Google ausgelegt gewesen. Eine „Lex Google“ helfe „nicht weiter, weil wir neuen technischen Entwicklungen dann permanent hinterhinken würden. Wir wollen nicht ständig nachbessern, sondern eine nachhaltige Regelung schaffen, die das Datenschutzrecht wirklich internetfähig macht“, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Es wurde daher verabredet, „dass der Umgang mit Geodatendiensten der allgemeinen Reform des Datenschutzgesetzes zunächst vorgezogen wird“, sagte die Ministerin. Ein Spitzentreffen im September mit Daten- und Verbraucherschützern, mit Google und anderen Anbietern diene daher „der Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes, der dann zügig auf den Weg gebracht werden sollte“. MEHR ZUM THEMA:




