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    Schweickert: Initiative für strengere EU-Spielzeugrichtlinie

    Erik Schweickert (28.07.2010) Kinder nehmen vieles in den Mund, gern auch ihre Spielzeuge. Doch gerade diese sind für die Kleinen oft besonders schädlich. So enthalten sie beispielsweise krebserregende Stoffe. Eine neue Spielzeugrichtlinie der EU soll das bald eindämmen. Dem FDP-Verbraucherexperten Erik Schweickert gehen die anvisierten Grenzwerte jedoch nicht weit genug. Er will sie senken, indem er Puppen & Co. als „Lebensmittel“ deklariert. Bei Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) findet die Idee Zustimmung.
Plastikpferde, Barbiepuppen oder der quietschbunte Roller: Für diese Kinderfreuden fordert Erik Schweickert strengere Grenzwerte für Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), sogenannte Weichmacher. Letztere sind nach der neuen EU-Richtlinie in Spielzeugen in einer tausendfach höheren Konzentration erlaubt als in Autoreifen, monierte schon das Bundesamt für Risikobewertung. Das will der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Fraktion ändern.

Sein Eckpunktepapier sieht eine deutliche Absenkung der Grenzwerte vor. Um dies zu erreichen, sollen Spielzeuge als „Lebensmittelbedarfsgegenstände“ klassifiziert werden. Schließlich würden Kinder diese oft in den Mund nehmen. Die Grenzwerte im Lebensmittelrecht seien niedriger als die im Chemikalienrecht.

Unterstützung aus dem Wirtschaftsministerium


Laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ begrüßte Rainer Brüderle die Anregungen. Die Bundesregierung habe die EU-Kommission schon Anfang Juni aufgefordert, den PAK-Gehalt in Spielzeugen auf 0,2 Milligramm je Kilogramm zu begrenzen, heißt es in einem Brief des Wirtschaftsministers. Für die „Unterstützung der deutschen Position bei den Mitgliedern im EU-Parlament wäre ich dankbar“, so Brüderle.

Die Pläne von Schweickert könnten rechtlich durchaus umgesetzt werden: Eine Klausel in der reformierten EU-Spielzeugrichtlinie besage, dass Grenzwerte im Falle neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst werden können. Die Richtlinie muss spätestens bis nächstes Jahr in nationales Recht umgesetzt werden. MEHR ZUM THEMA:

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