Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Sicherheitsverwahrung abschaffen, Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will sie über eine „neue Form der Unterbringung“ umgehen: die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Straftätern. „Unter dem Etikett der psychologischen Unterbringung die nachträgliche Sicherungsverwahrung wieder neu einzuführen, ist eine Täuschung, die kurzfristig die Bevölkerung beruhigt, aber bei den oberen Gerichten keinen Bestand haben wird“, monierte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, im „Hamburger Abendblatt“ die Pläne der Union.

Christian Ahrendt Eine Sicherungsunterbringung dieser Art komme der Sicherungsverwahrung sehr nah und sei „damit nichts anderes als das, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig gewertet hat“, so Ahrendt. „Das ist mit der FDP sicher nicht zu machen“, stellte der rechtspolitische Fraktionssprecher außerdem in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ klar. Das Festhalten an der nachträglichen Sicherungsverwahrung würde zu keinem Sicherheitsgewinn führen. Nur durch die von der Justizministerin vorgeschlagenen Reform sei sichergestellt, dass auch künftig alle Straftäter hinter Gitter bleiben müssten, solange sie noch gefährlich seien.
Er schlug vor, dass die Bundesländer das Problem selbst regeln. Die Länder hätten entsprechende Unterbringungsgesetze für psychisch Kranke. Sie könnten gefährliche Straftäter also bereits heute schon nach der Haft unterbringen.
Fußfessel statt nachträglicher Sicherungsverwahrung
Für ältere Fälle, in denen Straftäter nun nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes entlassen werden müssten, bleibe als einzig rechtlich saubere Lösung nur die Kontrolle durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung. „Der Entlassene erhält eine Führungsauflage, dass er die elektronische Fußfessel tragen muss“, sagte Ahrendt. „Über diese Ortungshilfe ist er damit für die Polizei zu überwachen. Sie kann ihn wesentlich leichter rund um die Uhr observieren und mögliche Gefahren für die Bevölkerung abwehren.“
Zur wirksamen Überwachung der ehemaligen Straftäter gehöre die elektronische Aufenthaltsüberwachung „als zusätzliches Hilfsmittel“, bekräftigte auch der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP), im „ARD Morgenmagazin“. Sie könne „eine präventive Wirkung entfalten, denn mit der elektronischen Fußfessel kann man feststellen, ob der Betreffende gegen das Verbot, bestimmte Orte nicht zu betreten, verstößt“. Eine Verletzung der Auflagen wäre ein neuer Grund für eine Inhaftierung.
Neues Konzept zur Sicherungsverwahrung soll der Praxis gerecht werden

Max Stadler Im Interview mit dem „Deutschlandradio“ widersprach Stadler der Behauptung, „dass das Bundesjustizministerium die nachträgliche Sicherungsverwahrung ersatzlos streichen möchte“. Stattdessen werde sie durch den Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ersetzt. So zögen die Liberalen „die Konsequenzen aus der Tatsache, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung sich in der Praxis nicht bewährt hat“. Denn nur in wenigen Fällen sei sie seit der Einführung 2004 von den Gerichten überhaupt anerkannt worden.
Stadler betonte auch, dass der Reformvorschlag der CDU/CSU nichts bei den Fällen nutze, die derzeit durch das europäische Gerichtsurteil freikommen würden. Dennoch sei die Idee für die Zukunft ein Modell, „über das man sprechen muss“. Dazu hatte das Bundesjustizministerium am vergangenen Freitag Fachleute aus den Ländern nach Berlin eingeladen, denn die Kompetenz bei Maßnahmen zur „Gefahrenabwehr“ liege bei den Bundesländern und nicht beim Bundesgesetzgeber, so der Liberale.
Mehrheit der Bundesländer unterstützt Reformvorschläge des Justizministeriums
Das Bund-Länder-Fachgespräch habe deutlich gemacht, dass es beim Umgang mit gefährlichen Straftätern vor allem zahlreiche praktische Probleme zu bewältigen gebe, so die Staatssekretärin im Justizministerium Birgit Grundmann. Zwar gab es noch keine endgültige Einigung auf die künftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung, dennoch hätten die Bundesländer bekräftigt, „dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht darstellt“, sagte Grundmann.
„Wir begrüßen die Unterstützung der Länder für die Reformvorschläge zur Sicherungsverwahrung“, erklärte Ahrendt. Das Treffen am Freitag habe deutlich gezeigt, dass die Regierung mit ihren Vorschlägen die rechtlichen Möglichkeiten des Bundesgesetzgebers ausschöpfe. „Deswegen brauchen wir keine weitere Diskussion über das Thema der nachträglichen Sicherungsverwahrung, sondern ein schnelles Gesetzgebungsverfahren, für den Schutz der Bevölkerung“, so Ahrendt.
Hintergrund: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes und Reformpläne
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember 2009 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt. Nach einer Gesetzesänderung 1998 wurden in Deutschland bereits laufende Verwahrungen von zehn Jahren verlängert. Nach Ansicht der Straßburger Richter war das nicht zulässig, denn niemand dürfe wegen eines Gesetzes verurteilt werden, dass es bei seiner Tat noch nicht gab. Einige Täter, die davon betroffen sind, können jetzt auf ihre Freilassung hoffen bzw. sind bereits freigelassen worden.
Damit noch laufende Verfahren sicherer und klarer abgewickelt werden können, trat eine Gesetzesänderung im Juli in Kraft, die für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt. In Streitfällen müsste der Fall nun dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden. Außerdem hatte die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach der Entscheidung aus Straßburg ein Eckpunktepapier für eine Reform erarbeitet, die die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu Gunsten einer Ausweitung der primären und vorbehaltenden Sicherungsverwahrung „überflüssig“ machen soll. Ihr Gesetzesentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt. Des Weiteren soll es eine neue Regelung zur Stärkung der Führungsaufsicht mithilfe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung geben. MEHR ZUM THEMA:

Christian Ahrendt Eine Sicherungsunterbringung dieser Art komme der Sicherungsverwahrung sehr nah und sei „damit nichts anderes als das, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig gewertet hat“, so Ahrendt. „Das ist mit der FDP sicher nicht zu machen“, stellte der rechtspolitische Fraktionssprecher außerdem in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ klar. Das Festhalten an der nachträglichen Sicherungsverwahrung würde zu keinem Sicherheitsgewinn führen. Nur durch die von der Justizministerin vorgeschlagenen Reform sei sichergestellt, dass auch künftig alle Straftäter hinter Gitter bleiben müssten, solange sie noch gefährlich seien.
Er schlug vor, dass die Bundesländer das Problem selbst regeln. Die Länder hätten entsprechende Unterbringungsgesetze für psychisch Kranke. Sie könnten gefährliche Straftäter also bereits heute schon nach der Haft unterbringen.
Fußfessel statt nachträglicher Sicherungsverwahrung
Für ältere Fälle, in denen Straftäter nun nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes entlassen werden müssten, bleibe als einzig rechtlich saubere Lösung nur die Kontrolle durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung. „Der Entlassene erhält eine Führungsauflage, dass er die elektronische Fußfessel tragen muss“, sagte Ahrendt. „Über diese Ortungshilfe ist er damit für die Polizei zu überwachen. Sie kann ihn wesentlich leichter rund um die Uhr observieren und mögliche Gefahren für die Bevölkerung abwehren.“
Zur wirksamen Überwachung der ehemaligen Straftäter gehöre die elektronische Aufenthaltsüberwachung „als zusätzliches Hilfsmittel“, bekräftigte auch der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP), im „ARD Morgenmagazin“. Sie könne „eine präventive Wirkung entfalten, denn mit der elektronischen Fußfessel kann man feststellen, ob der Betreffende gegen das Verbot, bestimmte Orte nicht zu betreten, verstößt“. Eine Verletzung der Auflagen wäre ein neuer Grund für eine Inhaftierung.
Neues Konzept zur Sicherungsverwahrung soll der Praxis gerecht werden

Max Stadler Im Interview mit dem „Deutschlandradio“ widersprach Stadler der Behauptung, „dass das Bundesjustizministerium die nachträgliche Sicherungsverwahrung ersatzlos streichen möchte“. Stattdessen werde sie durch den Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ersetzt. So zögen die Liberalen „die Konsequenzen aus der Tatsache, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung sich in der Praxis nicht bewährt hat“. Denn nur in wenigen Fällen sei sie seit der Einführung 2004 von den Gerichten überhaupt anerkannt worden.
Stadler betonte auch, dass der Reformvorschlag der CDU/CSU nichts bei den Fällen nutze, die derzeit durch das europäische Gerichtsurteil freikommen würden. Dennoch sei die Idee für die Zukunft ein Modell, „über das man sprechen muss“. Dazu hatte das Bundesjustizministerium am vergangenen Freitag Fachleute aus den Ländern nach Berlin eingeladen, denn die Kompetenz bei Maßnahmen zur „Gefahrenabwehr“ liege bei den Bundesländern und nicht beim Bundesgesetzgeber, so der Liberale.
Mehrheit der Bundesländer unterstützt Reformvorschläge des Justizministeriums
Das Bund-Länder-Fachgespräch habe deutlich gemacht, dass es beim Umgang mit gefährlichen Straftätern vor allem zahlreiche praktische Probleme zu bewältigen gebe, so die Staatssekretärin im Justizministerium Birgit Grundmann. Zwar gab es noch keine endgültige Einigung auf die künftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung, dennoch hätten die Bundesländer bekräftigt, „dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht darstellt“, sagte Grundmann.
„Wir begrüßen die Unterstützung der Länder für die Reformvorschläge zur Sicherungsverwahrung“, erklärte Ahrendt. Das Treffen am Freitag habe deutlich gezeigt, dass die Regierung mit ihren Vorschlägen die rechtlichen Möglichkeiten des Bundesgesetzgebers ausschöpfe. „Deswegen brauchen wir keine weitere Diskussion über das Thema der nachträglichen Sicherungsverwahrung, sondern ein schnelles Gesetzgebungsverfahren, für den Schutz der Bevölkerung“, so Ahrendt.
Hintergrund: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes und Reformpläne
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember 2009 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt. Nach einer Gesetzesänderung 1998 wurden in Deutschland bereits laufende Verwahrungen von zehn Jahren verlängert. Nach Ansicht der Straßburger Richter war das nicht zulässig, denn niemand dürfe wegen eines Gesetzes verurteilt werden, dass es bei seiner Tat noch nicht gab. Einige Täter, die davon betroffen sind, können jetzt auf ihre Freilassung hoffen bzw. sind bereits freigelassen worden.
Damit noch laufende Verfahren sicherer und klarer abgewickelt werden können, trat eine Gesetzesänderung im Juli in Kraft, die für eine einheitliche Rechtsprechung sorgt. In Streitfällen müsste der Fall nun dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden. Außerdem hatte die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach der Entscheidung aus Straßburg ein Eckpunktepapier für eine Reform erarbeitet, die die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu Gunsten einer Ausweitung der primären und vorbehaltenden Sicherungsverwahrung „überflüssig“ machen soll. Ihr Gesetzesentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt. Des Weiteren soll es eine neue Regelung zur Stärkung der Führungsaufsicht mithilfe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung geben. MEHR ZUM THEMA:




