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    Sicherungsverwahrung nicht für parteipolitische Profilierung nutzen

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (05.08.2010) Nach einem europäischen Gerichtsurteil müssen peu à peu gefährliche Straftäter aus der Haft entlassen werden. Das „liegt an Fehlern des Gesetzgebers in der Vergangenheit“, monierte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Zeitungsinterview. Diese will die Justizministerin mit ihrer Reform der Sicherungsverwahrung künftig vermeiden. Sie forderte die Union auf, sich konstruktiv an der Problemlösung zu beteiligen, statt sie zu blockieren. Vizekanzler Westerwelle stärkte der Parteikollegin den Rücken.
Nicht nur in Hamburg sind die Bürger besorgt, weil dort ein ehemaliger Seriensexualstraftäter nun auf freiem Fuß ist, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die nachträgliche Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt hatte. Auch in der Politik geht die Sorge um: „Wir haben als Gesetzgeber keinerlei Spielraum mehr“, konstatierte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“. Um die Freilassungen rechtspolitisch sicherer klären zu können, hat die Justizministerin eine Gesetzesänderung durchgesetzt, die für eine einheitliche Rechtsprechung sorgen soll.

Sie will auch den Umgang mit Schwerverbrechern von vornherein neu regeln. Ein Eckpunktepapier sieht vor, das umstrittene Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu beseitigen und stattdessen die primäre und vorbehaltene Sicherungsverwahrung auszuweiten. Außerdem soll die Überwachung ehemaliger Straftäter durch eine elektronische Fußfessel gestärkt werden. Für Kritik an den Plänen seitens des Koalitionspartners hat die FDP-Politikerin kein Verständnis: „Es wäre gut, wenn sich die Union endlich einmal konstruktiv an der Problemlösung beteiligen und nicht länger vernünftige Lösungen blockieren würde“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Für Freilassungen sind vergangene Regierungen verantwortlich

In der Auseinandersetzung um die Sicherungsverwahrung würden „bewusst unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt“ werden, monierte Leutheusser-Schnarrenberger. Für Straftäter, die vom Urteil aus Straßburg direkt betroffen seien, könne im Fall einer gerichtlich angeordneten Entlassung nicht erneut nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden, auch wenn die Union dies den Bürgern suggerieren wolle. Eine Neuregelung könne also nur künftige Fälle erfassen, da eine rückwirkende Verschärfung der Vorschriften zur Sicherungsverwahrung ausgeschlossen sei.

„Die Behauptung, die jetzt wegen des EGMR-Urteils anstehenden Entlassungen von Straftätern aus der Sicherungsverwahrung seien eine Folge meines Reformkonzepts, ist daher schlicht falsch“, verdeutlichte die Justizministerin. Stattdessen sind die Freilassungen Resultat von „Fehlern des Gesetzgebers in der Vergangenheit“. Das Thema soll nicht für parteipolitische Profilierungen ausgenutzt, sondern sachlich debattiert werden. Deshalb würden „am kommenden Freitag die Justizstaatssekretäre von Bund und Ländern gemeinsam über eine vernünftige Regelung beraten“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Westerwelle steht hinter der Justizministerin

Guido Westerwelle
Guido Westerwelle
Vizekanzler Guido Westerwelle stärkte Leutheusser-Schnarrenberger in ihren Bestrebungen den Rücken. Die Justizministerin argumentiere in der Frage um die Sicherungsverwahrung „sehr klug“. Er sei sich sicher, dass es ihr gelinge, praktische Sicherheit für die Bürger und Rechtssicherheit in Einklang zu bringen. Denn „praktische Sicherheit und Rechtssicherheit sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten einer Medaille“, so Westerwelle.

Für den FDP-Politiker führt nach dem europäischen Urteil kein Weg an einer Neuregelung vorbei. Man müsse verhindern, dass gemeingefährliche Täter nach ihrer Haftentlassung ihr Unwesen weiter treiben können, forderte Westerwelle. Deshalb arbeite das Justizministerium „jetzt an einer neuen Regelung, die größtmögliche Sicherheit gewährleisten soll“, bekräftigte Leutheusser-Schnarrenberger. MEHR ZUM THEMA:

Kommentare

Justizministerin

@ FDP:Ich weis nicht wo die Justizministerin Schnarrenberger und Westerwelle leben aber nicht in Deutschland. Der Schwerpunkt des europäischen Gerichtsurteils dient dazu Menschenrechte zu stärken in dem dass Sicherungsverwahrung nicht nur nachträglich eingesetzt werden kann, sonder die eine Laufzeit von nicht 10 Jahre überschritten werden darf. Hätte das Gericht, (W. in Hamburg,) damals Sicherungsverwahrung erteilt müsste Er trotzdem entlassen werden, in seinem Fall nach 16 Jahre und 9 Monate. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger praktiziert hier nur Populismus ohne eine greifende Lösung bei zu tragen. Straftäter durch eine elektronische Fußfessel zu überwachen ist best ein hilfsmittel zur Überwachung und schon gar nicht ein „Think Tank“ Ergebnis, ein Thema schon überarbeitet vor Ihre Zeit. Eine konstruktive Lösung für die Zukunft ist härter Bestrafungen für Schwerverbrecher MIT Sicherungsverwahrung.
Von: Edmund Friedrich | 05.08.2010 - 17:58

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