Die Regierung plant, die Fälle an einem Runden Tisch aufzuarbeiten. Verantwortlich dafür sind die Familienministerin Kristina Schröder und Bildungsministerin Annette Schavan (beide CDU) sowie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Den Vorsitz übernimmt die SPD-Politikerin Christine Bergmann. Der Runde Tisch soll sich neben den sexuellen Missbrauchsfällen in kirchlichen und weltlichen Einrichtungen auch mit Fällen in Familien befassen. Ziel sollen in erster Linie Maßnahmen zur Stärkung und Sensibilisierung von Jugendlichen und Eltern sein.
Familienministerin Kristina Schröder betonte in der Debatte, dass Verantwortung nun bedeute, „den Opfern zuzuhören und die Fakten auf den Tisch zu legen, welche lange ungehört blieben“. Sie kritisierte aber auch diejenigen, welche Missbrauchsfälle vertuscht und die Täter auf andere Stellen verschoben hatten
Runder Tisch kommt am 23. April zusammen
Auch das Parlament müsse beim Treffen des Gremiums am 23. April vertreten sein, erklärte die Justizministerin. Schließlich müsse man unabhängig vom Runden Tisch auch im Parlament parallel immer wieder Debatten führen. „Wir wollen, dass durch die Diskussion eine öffentliche Debatte erzeugt wird, so dass auch in den Institutionen selbst Veränderungen erfolgen“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Nur wenn dort ein Umdenken erfolge und Täter nicht mehr gedeckt würden, könnte man einen Schutz für Kinder und Jugendliche erreichen.
Die Liberale nannte als eine sinnvolle Maßnahme die Errichtung von Stellen, an die sich Jugendliche vertrauensvoll wenden können. Diese müssten die Informationen dann angemessen behandeln. Es gehe darum, die Struktur aufzubrechen, die Missbrauchsfälle bisher nicht ermöglicht und das Schweigen erst möglich gemacht hätten.
Leutheusser-Schnarrenberger: Opferhilfe auf freiwilliger Basis
Das Bekanntmachen von Missbrauchsfällen müsse einer Debatte um Verjährungsfristen voraus gehen. Bereits bei Anhaltspunkten auf Missbrauch müssten möglichst frühzeitig Ermittlungen durch die Justiz erfolgen können, so die Justizministerin. Sie äußerte sich optimistisch mit Blick auf Verjährungsfristen für Entschädigungen bei Kindesmissbrauch. Bei Fällen, die in der Vergangenheit liegen, helfe eine gesetzliche Veränderung jedoch nicht mehr. Für Fälle der Vergangenheit regte sie Opferhilfe auf freiwilliger Basis an.
FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt sagte in der Debatte, die Politik müsse sich die richtigen Fragen stellen. Eine davon sei, wie lange es brauche, bis ein Opfer den Mut finde, sich zu öffnen. Wenn man sich die Fragen so stelle, werde man Antwort vor allem im Bereich Prävention finden, so Ahrendt, der auf das Projekt „Kein Täter werden“ der Berliner Charité verwies. Dort können sich potenzielle Täter therapieren lassen, bevor sie straftätig werden. Solche Projekt müssten auch an anderen Universitäten etabliert werden, so Ahrendt.
Ahrendt: Sinnvolle Therapieansätze finden
Neue Ansätze müssten aber auch für Opfer gefunden werden, welche Angst hätten sich zu melden. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass der Täter häufig aus dem gleichen sozialen Netzwerk komme. Auch Dritten, welche Zeuge eines Missbrauchs werden, müsse Mut gegeben werden, sich zu melden.
Schließlich müsse man sich die Frage stellen, „was können wir im strafrecht machen?“, so der FDP-Rechtsexperte. Es könne nicht sein, dass ein Verkehrssünder zur medizinisch-psychologischen Untersuchung müsse, es bei Pädophilie jedoch keine vergleichbaren Mechanismen gebe. Insbesondere beim Besitz von Kinderpornografie sei es ein „sinnvoller Ansatz, eine „therapeutische Behandlung zur Auflage“ zu machen. MEHR ZUM THEMA:
Familienministerin Kristina Schröder betonte in der Debatte, dass Verantwortung nun bedeute, „den Opfern zuzuhören und die Fakten auf den Tisch zu legen, welche lange ungehört blieben“. Sie kritisierte aber auch diejenigen, welche Missbrauchsfälle vertuscht und die Täter auf andere Stellen verschoben hatten
Runder Tisch kommt am 23. April zusammen
Auch das Parlament müsse beim Treffen des Gremiums am 23. April vertreten sein, erklärte die Justizministerin. Schließlich müsse man unabhängig vom Runden Tisch auch im Parlament parallel immer wieder Debatten führen. „Wir wollen, dass durch die Diskussion eine öffentliche Debatte erzeugt wird, so dass auch in den Institutionen selbst Veränderungen erfolgen“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Nur wenn dort ein Umdenken erfolge und Täter nicht mehr gedeckt würden, könnte man einen Schutz für Kinder und Jugendliche erreichen.
Die Liberale nannte als eine sinnvolle Maßnahme die Errichtung von Stellen, an die sich Jugendliche vertrauensvoll wenden können. Diese müssten die Informationen dann angemessen behandeln. Es gehe darum, die Struktur aufzubrechen, die Missbrauchsfälle bisher nicht ermöglicht und das Schweigen erst möglich gemacht hätten.
Leutheusser-Schnarrenberger: Opferhilfe auf freiwilliger Basis
Das Bekanntmachen von Missbrauchsfällen müsse einer Debatte um Verjährungsfristen voraus gehen. Bereits bei Anhaltspunkten auf Missbrauch müssten möglichst frühzeitig Ermittlungen durch die Justiz erfolgen können, so die Justizministerin. Sie äußerte sich optimistisch mit Blick auf Verjährungsfristen für Entschädigungen bei Kindesmissbrauch. Bei Fällen, die in der Vergangenheit liegen, helfe eine gesetzliche Veränderung jedoch nicht mehr. Für Fälle der Vergangenheit regte sie Opferhilfe auf freiwilliger Basis an.
FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt sagte in der Debatte, die Politik müsse sich die richtigen Fragen stellen. Eine davon sei, wie lange es brauche, bis ein Opfer den Mut finde, sich zu öffnen. Wenn man sich die Fragen so stelle, werde man Antwort vor allem im Bereich Prävention finden, so Ahrendt, der auf das Projekt „Kein Täter werden“ der Berliner Charité verwies. Dort können sich potenzielle Täter therapieren lassen, bevor sie straftätig werden. Solche Projekt müssten auch an anderen Universitäten etabliert werden, so Ahrendt.
Ahrendt: Sinnvolle Therapieansätze finden
Neue Ansätze müssten aber auch für Opfer gefunden werden, welche Angst hätten sich zu melden. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass der Täter häufig aus dem gleichen sozialen Netzwerk komme. Auch Dritten, welche Zeuge eines Missbrauchs werden, müsse Mut gegeben werden, sich zu melden.
Schließlich müsse man sich die Frage stellen, „was können wir im strafrecht machen?“, so der FDP-Rechtsexperte. Es könne nicht sein, dass ein Verkehrssünder zur medizinisch-psychologischen Untersuchung müsse, es bei Pädophilie jedoch keine vergleichbaren Mechanismen gebe. Insbesondere beim Besitz von Kinderpornografie sei es ein „sinnvoller Ansatz, eine „therapeutische Behandlung zur Auflage“ zu machen. MEHR ZUM THEMA:




