Bereits in der vergangenen Woche hatten sich Experten im Finanzausschuss geäußert. So erklärte Professor Christoph Kaserer (Technische Universität München), dass mittlerweile erwiesen sei, dass das Entstehen der Finanzkrise durch fehlgeleitete Vergütungssysteme begünstigt worden sei. Ulrich Thielemann vom Institut für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen erklärte, ohne die Boni-Systeme hätten Bankenmitarbeiter keinen Anlass gehabt, riskante Kettenverbriefungen vorzunehmen. Eine Begrenzung der variablen Vergütung ist laut Thielemann besser als eine nachträgliche Besteuerung.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Verdi begrüßten den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich. Das unverantwortliche Renditerennen werde durch fragwürdige Anreiz- und Vergütungssysteme beflügelt, erklärte der DGB. Beide Gewerkschaften forderten jedoch eine genauere Eingrenzung des Entwurfs, damit nicht in variable Gehaltsbestandteile, die durch Tarifverträge geregelt seien, eingegriffen werde.

Finanzstandort Frankfurt FDP-Finanzexperte Björn Sänger sieht damit ein wenig mehr Vernunft und unternehmerische Verantwortungskultur in die Finanzbranche einziehen. Die christlich-liberale Koalition macht damit bei Regulierung der Finanzmärkte ernst, vermeidet aber, dabei über das Ziel hinaus zu schießen. Das Problem seien schließlich nicht die Bankberater, das Problem sei vielmehr „oberhalb der Schalterhalle, angesiedelt“, so Sänger.
Zudem ist es ein wichtiges liberales Anliegen, die Tarifautonomie nicht zu beschädigen. Das entspricht auch den Forderungen von DGB und Verdi. So sollen Arbeitnehmer, die unter den persönlichen Geltungsbereich der einschlägigen Tarifverträge fallen, nicht von der Neuregelung erfasst werden.
Mit Blick auf das ebenfalls noch zu regelnde Bankeninsolvenzrecht wurde bereits jetzt entschieden, „dass zukünftig Ansprüche auf Boni dann untergehen, wenn ein Restrukturierungs- oder Abwicklungsverfahren notwendig wird“. „Dies ist eine echte Malus-Regelung, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht“, so Sänger. Es zeige sich, dass Union und FDP bei der Neuregulierung der Finanzmärkte „an einem Strang ziehen“.

Volker Wissing Bereits vergangene Woche hatte die schwarz-gelbe Koalition missbräuchlichen Finanzmarktspekulationen im Parlament den Kampf angesagt. Union und FDP brachten dazu am Donnerstag im Bundestag einen Gesetzentwurf ein, der ungedeckte Leerverkäufe verbietet. FDP-Finanzexperte Volker Wissing sprach von einem notwendigen und ausgewogenen Entwurf. Fraktionskollege Björn Sänger betonte, dass Deutschland mit diesem Vorhaben in Europa nicht allein stehe.
Bereits Anfang Juni hatte das Wirtschaftsministerium in einem Gutachten zur Bankenregulierung eine höhere Eigenkapitalquote, die persönliche Haftung von Leitungsgremien und ein spezifisches Insolvenzrecht für Banken empfohlen. Der zuständige Minister Rainer Brüderle (FDP) sieht darin wichtige Impulse für die internationale Debatte und spricht sich für mehr Eigenverantwortung und Haftung in der Branche aus. Das Justizministerium prüft eine schärfere Managerhaftung.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Verdi begrüßten den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich. Das unverantwortliche Renditerennen werde durch fragwürdige Anreiz- und Vergütungssysteme beflügelt, erklärte der DGB. Beide Gewerkschaften forderten jedoch eine genauere Eingrenzung des Entwurfs, damit nicht in variable Gehaltsbestandteile, die durch Tarifverträge geregelt seien, eingegriffen werde.

Finanzstandort Frankfurt FDP-Finanzexperte Björn Sänger sieht damit ein wenig mehr Vernunft und unternehmerische Verantwortungskultur in die Finanzbranche einziehen. Die christlich-liberale Koalition macht damit bei Regulierung der Finanzmärkte ernst, vermeidet aber, dabei über das Ziel hinaus zu schießen. Das Problem seien schließlich nicht die Bankberater, das Problem sei vielmehr „oberhalb der Schalterhalle, angesiedelt“, so Sänger.
Zudem ist es ein wichtiges liberales Anliegen, die Tarifautonomie nicht zu beschädigen. Das entspricht auch den Forderungen von DGB und Verdi. So sollen Arbeitnehmer, die unter den persönlichen Geltungsbereich der einschlägigen Tarifverträge fallen, nicht von der Neuregelung erfasst werden.
Mit Blick auf das ebenfalls noch zu regelnde Bankeninsolvenzrecht wurde bereits jetzt entschieden, „dass zukünftig Ansprüche auf Boni dann untergehen, wenn ein Restrukturierungs- oder Abwicklungsverfahren notwendig wird“. „Dies ist eine echte Malus-Regelung, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht“, so Sänger. Es zeige sich, dass Union und FDP bei der Neuregulierung der Finanzmärkte „an einem Strang ziehen“.

Volker Wissing Bereits vergangene Woche hatte die schwarz-gelbe Koalition missbräuchlichen Finanzmarktspekulationen im Parlament den Kampf angesagt. Union und FDP brachten dazu am Donnerstag im Bundestag einen Gesetzentwurf ein, der ungedeckte Leerverkäufe verbietet. FDP-Finanzexperte Volker Wissing sprach von einem notwendigen und ausgewogenen Entwurf. Fraktionskollege Björn Sänger betonte, dass Deutschland mit diesem Vorhaben in Europa nicht allein stehe.
Bereits Anfang Juni hatte das Wirtschaftsministerium in einem Gutachten zur Bankenregulierung eine höhere Eigenkapitalquote, die persönliche Haftung von Leitungsgremien und ein spezifisches Insolvenzrecht für Banken empfohlen. Der zuständige Minister Rainer Brüderle (FDP) sieht darin wichtige Impulse für die internationale Debatte und spricht sich für mehr Eigenverantwortung und Haftung in der Branche aus. Das Justizministerium prüft eine schärfere Managerhaftung.




