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  • FDP-Fraktion | Interview der Woche

    Thomae: Das Petitionswesen lebt von individuellen Anliegen

    Stephan Thomae (06.07.2010) Ein nicht gegebenes Tor, verpasste Folgen einer Daily-Soap und die GEMA: Vieles kann Bestandteil einer Petition sein, doch nicht alles wird politisch diskutiert. Dennoch sind gerade individuelle Bitten und Beschwerden primärer Gedanke des Petitionswesen, meint Stephan Thomae, FDP-Fraktionsmitglied im Petitionsausschuss des Bundestages. Im Exklusiv-Interview mit „Portal Liberal“ spricht er über unvergessliche Fälle und das Spannungsverhältnis von Einzel- und Massenpetitionen.
Der Petitionsausschuss hat am Dienstag seinen Jahresbericht 2009 vorgestellt – und dabei den neuesten Eingang preisgegeben: Ein Petent aus Mönchengladbach fordert den Bundestag auf, Maßnahmen einzuleiten, um das bei der Fußball-Weltmeisterschaft den Engländern abgesprochene zweite Tor im Achtelfinale gegen Deutschland doch zu werten. Der Petitionsausschuss weiß noch nicht, wie er sich zu dieser Frage verhalten wird. Was denken Sie persönlich über das Anliegen des Bittstellers?

Ganz streng und formal – ich bin ja Jurist, insofern möge man es mir nachsehen – müsste man überlegen, haben wir überhaupt die Zuständigkeit für solch eine Frage? Ich denke, an dieser Klippe scheitert das Anliegen bereits. Das ist ja eine Entscheidung der FIFA und ob da eine Verzichtserklärung möglich ist, glaube ich nicht. Wenn eine Verzichtserklärung möglich wäre, dann fiele es immer noch nicht in die Kompetenz des Gesetzgebers, sondern die des Deutschen Fußballbundes. Auf den könnten wir allenfalls informell einwirken, da er keine Behörde des Bundes ist. Abgesehen davon, gilt es zu klären, wie entscheidungserheblich das Unentschieden zur Pause gewesen wäre. Eigentlich müsste dann die zweite Halbzeit unter gleichen Bedingungen wiederholt werden.

Persönlich denke ich, der Fairplay-Gedanke, mit dem der Bittsteller sein Anliegen begründet hat, ist ein richtiger. Ich finde die Geste des Petenten sehr respektabel, wenn jemand zum Ergebnis gelangt, dass er zu Unrecht einen Vorteil erhalten hat, und dann zum Ausdruck bringt, dass er diesen Vorteil gar nicht haben will, sondern darauf verzichtet. Aber dazu zwingen kann man natürlich niemanden.

Sie sind seit acht Monaten Obmann der FDP-Fraktion im Petitionsausschuss. Was war die kurioseste Petition, die Ihnen während Ihrer Arbeit im Ausschuss untergekommen ist?

Ich würde keine Petition als „kurios“ bezeichnen, aber es gibt schon Fälle, bei denen man schmunzeln muss. Es gab einen Petenten, der großer Fan ein Fernsehserie war, der Daily-Soap „Alles was zählt“. Dieser wollte die Folgen regelmäßig auf DVD aufnehmen, konnte diese aber von der Mediathek des Senders nicht downloaden. Wir sollten nun dafür sorgen, dass er die verpassten Sendungen ohne Kosten und ohne große Mühen aufnehmen kann. Es gibt schon Leute, die glauben, wir sind für alles und jedes da.

Stephan Thomae bei der Präsentation des Jahresberichts des Petitionsausschusses
Stephan Thomae bei der Präsentation des Jahresberichts des Petitionsausschusses
Wurde über diesen Fall bereits entschieden?


Der Ausschuss hat die Petition noch nicht zum Abschluss gebracht, ich habe aber schon votiert und bin – nachdem ich tief in mich gegangen bin – zu dem Schluss gekommen, dass wir leider nichts für ihn tun können.

Welche Chancen haben solch „bunte“ Anliegen, in der parlamentarischen Beratung Beachtung zu finden?

Das hat mit bunt sein nichts zu tun. Es ist der primäre Gedanke des Petitionswesens, dass Petenten ihre individuellen Bitten oder Beschwerden vorbringen. Es ist nicht Voraussetzung, dass sie von allgemeinem öffentlichen Interesse sind. Es ist sogar eher die Ausnahme, dass allgemeine Belange Gegenstand der Petitionen sind.

Wenn nun ein Anliegen „bunt“, „kurios“ oder „schräg“ erscheint, kann es sein, dass die Petition einfach komisch formuliert oder schief argumentiert ist. Packt man das zur Seite und findet dahinter doch einen relevanten Kern, wird dieser schon beraten. Es gibt Fälle, in denen es um etwas Ernstes geht, die Formulierung jedoch verbessert werden muss. Wir sind schließlich kein Petitionsvernichtungskommando, sondern ein Petitionsrettungskommando.

Abgesehen von den skurrileren Fällen, welche Petition ist Ihnen während Ihrer Zeit im Ausschuss besonders in Erinnerung geblieben?

Da gab es eine Petition aus meinem Landkreis, von einer Petentin aus dem Oberallgäu, die sich über Mängel der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA beschwerte, wie etwa Intransparenz. Dies war berechtigt, denn es gibt gewisse Transparenz-Mängel, doch hier hatten wir keine Kompetenz zum Handeln, da die GEMA ein eigener Verein ist, der das selbst regeln kann. Dennoch haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt, um so informell einen gewissen Einfluss ausüben zu können. Das ist sicher bei der GEMA wahrgenommen worden.

Im Mai hat die FDP nach einer Klausurtagung des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik verkündet, eine Art „Bürgerstunde“ voranzutreiben. Petitionen, die innerhalb von zwei Monaten mehr als 100 000 Unterstützer finden, sollen künftig im Bundestag und in den Fachausschüssen beraten werden. Bei der Präsentation des Jahresberichts haben Sie erklärt, dass die Koalition derzeit an einem Konzept dazu arbeite. Inwieweit wird dieser Entwurf den Vorstellungen der Liberalen entsprechen?

Die Idee selbst, steht im Koalitionsvertrag drin und muss umgesetzt werden. Das heißt wie werden solch Massenpetitionen im Plenum beraten. Ein Konzept der FDP ist in Arbeit. Wir stimmen uns noch mit der Gesamtfraktion ab und werden dann ein Eckpunkte-Papier anfertigen, welches Ende September der AG Petitionen der Union vorgestellt werden soll. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Idee an sich, unabhängig von Fristen und Quoren, die eine Petition erfüllen muss, umgesetzt wird. Es steht im Koalitionsvertrag, die Richtung ist ziemlich klar.

Wie stehen Massenpetitionen im Verhältnis zu Einzelpetitionen?

Massenpetitionen werden öffentliche Petitionen nur informell genannt, eigentlich sind das sogenannte Mehrfach- oder Sammelpetitionen. In der 16. Wahlperiode hatten wir 51 Petitionen mit mehr als 2000 Mitunterzeichnern, etwa 15 bis 20 mit mehr als 50 000 und sechs mit über 100 000 Unterschriften. Insgesamt gab es im letzten Jahr knapp 19 000 Petitionen, das heißt der große Teil sind Einzelpetitionen.

Die größten Petitionen in der vergangenen Wahlperiode war eine Petition zum Verbot der NPD und neonazistischer Organisationen mit 178 000 Unterstützern und zur Netzsperre im Internet mit 134 000. Man neigt psychologisch dazu, Massenpetitionen verstärkt wahrzunehmen, da sie auch auf öffentliche Wirksamkeit getrimmt sind. Das bedeutet aber nicht, dass solche Anliegen signifikanter oder relevanter sind als Einzelanliegen. Manchmal kann eine Einzelpetition die Sache treffender darstellen und den Finger genauer in die Wunde legen. Ob nun eine Petition gut oder nicht gut ist, ist keine Frage der Anzahl der Unterzeichner. Gesetzgeberisches Handeln lösen aber eher größere Petitionen aus.

In der Bundestagsdebatte zum Jahresbericht des Petitionsausschusses haben Sie erklärt, dass die Beratung von Massenpetitionen im Plenum keine Routine, sondern besondere Ausnahme sein soll. Welche Verantwortung trägt der Ausschuss dann gegenüber den Bürgern?

Die Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, sich sehr gründlich und verantwortungsbewusst mit jeder dieser 19 000 Petitionen zu befassen. Das können wir nicht allein machen, da steht uns ein Ausschussdienst zur Seite, der vorsortiert. Die Petitionen, die dann zu uns durchdringen, müssen politisch gesichtet und bearbeitet werden, wobei jede Bitte und jede Beschwerde sehr ernst zu nehmen ist. Eine öffentliche Anhörung des Petenten oder die Weiterleitung des Anliegens an verantwortliche Gremien können folgen.

Die angesprochene „Bürgerstunde“ oder wie auch immer sie heißen wird, sollte ein besondere Ausnahme bleiben, um zu vermeiden, dass Plenarsitzungen von Petitionen lahmgelegt werden. Es sollte etwas Besonderes sein, dass der Bundestag eine Petition von vielen Bürgern berät. Wenn es zu etwas Gewöhnlichem wird, gehen die Anliegen unter. MEHR ZUM THEMA:

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