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  • FDP | Sommerserie: „Versprochen. Gehalten.“

    Versprochen. Gehalten.: Datenschutz

    (02.09.2010) Die FDP plädiert für einen transparenten Umgang mit den Daten der Bürger und schiebt der unkontrollierten Datensammelwut einen rechtlichen Riegel vor. Ganz im Gegensatz zu den Vorgänger- regierungen, welche in den vergangenen elf Jahren etliche Gesetze beschlossen haben, die einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhielten. Liberale Innenpolitik bedeutet die Innere Sicherheit, Datenschutz sowie die Rechte und Freiheiten der Bürger in Einklang zu bringen.

„Wir setzen uns für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein und wollen Mitarbeiter vor Bespitzelungen an ihrem Arbeitsplatz wirksam schützen. Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind.“

Die Liberalen machen sich dafür stark, die Datensammelwut des Staates einzugrenzen, um somit E-Government und Datenschutz wieder in die richtige Balance zu bringen. Daher wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA), mit dem Arbeitgeber Mitarbeiterdaten an eine zentrale Speicherstelle übermitteln, auf Drängen der Liberalen auf den Prüfstand gestellt.

Darüber hinaus verabschiedete das Bundeskabinett Ende August einen Gesetzesentwurf , der die Bespitzelung durch Videokameras am Arbeitsplatz unterbinden soll. Arbeitgeber sollen zwar auch in Zukunft Mitarbeiter kontrollieren dürfen, doch zugleich soll es erschwert werden, Daten ohne Wissen der Beschäftigten zu sammeln. Die mittlerweile seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit beim Datenschutz am Arbeitsplatz werde damit beendet. Arbeitgeber hätten künftig nur noch Anspruch auf Informationen, die tatsächlich erforderlich sind.

Automatische Datenabgabe beim SWIFT-Abkommen verhindert

„Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt.“

Beim SWIFT-Abkommen handelte es sich um einen Vertrag, der es US-Fahndern bei Terrorverdacht erlaubt, Bankdaten europäischer Bürger bei Überweisungen ins nicht-EU-Ausland zu überprüfen. Die erste Fassung sorgte für eine Protestwelle, vor allem von Seiten der Liberalen und wurde vom Europa Parlament wegen Datenschutzgründen abgelehnt. Im überarbeiteten Abkommen konnten die Parlamentarier den USA eine ganze Reihe von Zugeständnissen abringen. Einer der wichtigsten Verhandlungserfolge der EU-Parlamentarier ist, dass eine europäische Stelle vor der Datenübermittlung prüft, ob die Voraussetzungen für die Weitergabe von Daten gegeben sind. Einem automatischen Zugriff durch die USA wird somit ein Riegel vorgeschoben. Zudem wird die Auswertung der Daten in den Vereinigten Staaten von einem europäischen Beamten überwacht und gegebenenfalls blockiert.

Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: Epochaler Sieg für die Grundrechte

„Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung hat die datenschutzrechtlichen Einwände der Liberalen bestätigt. Die Richter sahen das bisherige Gesetz als verfassungswidrig an, da das anlasslose Speichern umfangreicher Daten von Nutzern elektronischer Kommunikationsdienste gegen Artikel 10 des Grundgesetzes verstoße. Errungen wurde der Erfolg nicht zuletzt durch das Engagement der Gelben: das liberale Trio Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Burkhard Hirsch und Gerhart Baum klagte neben anderen Beschwerdestellern vor dem Verfassungsgericht. Das Justizministerium erarbeitet derzeit eine neue Regelung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten. MEHR ZUM THEMA:

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