Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz UN-Kinderrechtskonvention, legt Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest und stellt deren Wert und Wohlbefinden heraus. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur Konvention, die die Bundesregierung 1992 bei der Ratifizierung abgegeben hatte, „ist ein wichtiger Schritt mit starker Signalwirkung“, erklärte Außenminister Guido Westerwelle (FDP). „Sie unterstreicht 
Guido Westerwelle unser deutsches Engagement für die internationale Festschreibung von Kinderrechten und die nicht minder wichtige Durchsetzung dieser Rechte.“
Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und von 193 Staaten ratifiziert – wenn auch nicht immer ohne Einschränkungen. Die CDU, CSU und FDP hatten sich im Koalitionsvertag darauf verständigt, das Übereinkommen vollständig geltend zu machen. Ein entsprechender Beschluss folgte im Mai. Am Donnerstag hat nun auch der UN-Generalsekretär diesen Wunsch notifiziert.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Rechtssetzung kritisch überprüfen
Damit wurden die deutschen Vorbehalte im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts ausgeräumt. Flüchtlingen ab 16 Jahren kam bislang kein besonderes Schutzrecht zu. Im Asylverfahren werden sie wie Erwachsene behandelt. Doch „Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigten einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe“, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Justizministerin appellierte an die Bundesländer, die Rücknahme des Vorbehalts zum Anlass zu nehmen, auch ihre Gesetzgebung kritisch zu überprüfen.
„Die Länder sollten jetzt ihre Chance nutzen, die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen weiter zu verbessern“, so die Ministerin. Dabei ginge es vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Die Abschiebehaft müsse auf die kürzeste, noch angemessene Zeit reduziert werden. Auch bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes sollte auf die Schutzbedürftigkeit der Heranwachsenden Rücksicht genommen werden. In Asylverfahren bräuchten nicht nur Jugendliche bis zum 16., sondern bis zum 18. Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand.
Kinder im Fokus der Politik
„Faire Chancen und gesicherte Rechte für Kinder sind von zentraler Bedeutung für die Zukunftschancen unserer Gesellschaft“, betonte Westerwelle. Dafür trete die Bundesregierung auch international „mit allem Nachdruck“ ein.
Miriam Gruß Dass das Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer Politik steht, demonstriere die Rücknahme der Vorbehaltserklärung „eindrucksvoll“, bemerkte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die schwarz-gelbe Koalition habe erneut bewiesen, „wie wichtig ihr eine weltweite Achtung der Kinderrechte ist und dass Deutschland bereit ist, seiner Aufgabe bei der Umsetzung dieser Rechte nachzukommen“, erklärte die familienpolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Miriam Gruß. Die vollständige Anerkennung der Konvention sei ein Erfolg, für den sich die Fraktion und sie persönlich „seit vielen Jahren eingesetzt haben“. MEHR ZUM THEMA:

Guido Westerwelle unser deutsches Engagement für die internationale Festschreibung von Kinderrechten und die nicht minder wichtige Durchsetzung dieser Rechte.“
Die Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und von 193 Staaten ratifiziert – wenn auch nicht immer ohne Einschränkungen. Die CDU, CSU und FDP hatten sich im Koalitionsvertag darauf verständigt, das Übereinkommen vollständig geltend zu machen. Ein entsprechender Beschluss folgte im Mai. Am Donnerstag hat nun auch der UN-Generalsekretär diesen Wunsch notifiziert.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Rechtssetzung kritisch überprüfen
Damit wurden die deutschen Vorbehalte im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts ausgeräumt. Flüchtlingen ab 16 Jahren kam bislang kein besonderes Schutzrecht zu. Im Asylverfahren werden sie wie Erwachsene behandelt. Doch „Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigten einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe“, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Justizministerin appellierte an die Bundesländer, die Rücknahme des Vorbehalts zum Anlass zu nehmen, auch ihre Gesetzgebung kritisch zu überprüfen.
„Die Länder sollten jetzt ihre Chance nutzen, die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen weiter zu verbessern“, so die Ministerin. Dabei ginge es vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Die Abschiebehaft müsse auf die kürzeste, noch angemessene Zeit reduziert werden. Auch bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes sollte auf die Schutzbedürftigkeit der Heranwachsenden Rücksicht genommen werden. In Asylverfahren bräuchten nicht nur Jugendliche bis zum 16., sondern bis zum 18. Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand.
Kinder im Fokus der Politik
„Faire Chancen und gesicherte Rechte für Kinder sind von zentraler Bedeutung für die Zukunftschancen unserer Gesellschaft“, betonte Westerwelle. Dafür trete die Bundesregierung auch international „mit allem Nachdruck“ ein.

Miriam Gruß Dass das Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer Politik steht, demonstriere die Rücknahme der Vorbehaltserklärung „eindrucksvoll“, bemerkte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die schwarz-gelbe Koalition habe erneut bewiesen, „wie wichtig ihr eine weltweite Achtung der Kinderrechte ist und dass Deutschland bereit ist, seiner Aufgabe bei der Umsetzung dieser Rechte nachzukommen“, erklärte die familienpolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Miriam Gruß. Die vollständige Anerkennung der Konvention sei ein Erfolg, für den sich die Fraktion und sie persönlich „seit vielen Jahren eingesetzt haben“. MEHR ZUM THEMA:




