Ihren Frieden mit der Entscheidung der Karlsruher Richter können längst nicht alle Politiker aus den Reihen der Union machen. Uneinsichtig zeigte sich beispielsweise auch Siegfried Kauder (CDU), der Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes übte. Nicht wenig verwunderlich, denn das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stammt aus schwarz-roter Regierungszeit.
Jetzt verlangte De Maizière in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause. Unter anderem mit der Begründung, dass sich die "Sicherheitslücke" herumsprechen könne und dann "Internetkriminalität nach Deutschland verlagert".
Schnellschüsse zu Lasten der Verfassung darf es nicht geben
Die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, macht deutlich, dass das Gericht ein kluges Urteil gesprochen hat, "denn es hat den Gesetzgeber einmal mehr in den Rahmen des Grundgesetzes verwiesen." Es habe eine genaue Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit vorgenommen. "Wer dem höchsten deutschen Gericht nun vorwirft, es eröffne Sicherheitslücken, verkennt den Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Diesem Grundsatz ist auch der Gesetzgeber verpflichtet. Er darf nicht noch einmal verletzt werden", stellte Piltz klar.
Es sei überzogen, wenn jetzt Drohkulissen und überspitzte Gefahrszenarien aufgebaut werden. Piltz bezeichnet es als unverantwortlich, Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Auch habe das Urteil im Sauerland-Prozess gezeigt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden sehr effektiv arbeiten, und das ganz ohne Einsatz der Vorratsdatenspeicherung. Zudem arbeiteten auch andere europäische Länder ohne Vorratsdatenspeicherung – zum Beispiel Schweden – und hätten sich deswegen nicht zum Hauptquartier der Internetkriminalität entwickelt.
"Ich rate zu mehr Gelassenheit in der Sache. Die christlich-liberale Koalition wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sauber und gründlich prüfen. Schnellschüsse zu Lasten der Verfassung darf es nicht geben. Maßstab für unsere Politik ist und bleibt das Grundgesetz", betont Piltz.
Seminar der Virtuellen Akademie zum Thema Datenschutz
Die Virtuelle Akademie der Stiftung für die Freiheit veranstaltet ab dem 15. März ein Online-Seminar zum Thema Datenschutz. Kommerzielle Dienste wie zum Beispiel Facebook, Google Street View, aber auch Behörden greifen mit ihren Webdiensten erheblich in die Privatsphäre ein oder machen diese öffentlich. Im Seminar soll daher diskutiert werden, inwiefern gesetzlichen Regelungen nötig sind und wie diese technische und wirtschaftliche Chancen hemmen. MEHR ZUM THEMA:
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Schnellschüsse zu Lasten der Verfassung darf es nicht geben
Die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, macht deutlich, dass das Gericht ein kluges Urteil gesprochen hat, "denn es hat den Gesetzgeber einmal mehr in den Rahmen des Grundgesetzes verwiesen." Es habe eine genaue Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit vorgenommen. "Wer dem höchsten deutschen Gericht nun vorwirft, es eröffne Sicherheitslücken, verkennt den Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Diesem Grundsatz ist auch der Gesetzgeber verpflichtet. Er darf nicht noch einmal verletzt werden", stellte Piltz klar.
Es sei überzogen, wenn jetzt Drohkulissen und überspitzte Gefahrszenarien aufgebaut werden. Piltz bezeichnet es als unverantwortlich, Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Auch habe das Urteil im Sauerland-Prozess gezeigt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden sehr effektiv arbeiten, und das ganz ohne Einsatz der Vorratsdatenspeicherung. Zudem arbeiteten auch andere europäische Länder ohne Vorratsdatenspeicherung – zum Beispiel Schweden – und hätten sich deswegen nicht zum Hauptquartier der Internetkriminalität entwickelt.
"Ich rate zu mehr Gelassenheit in der Sache. Die christlich-liberale Koalition wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sauber und gründlich prüfen. Schnellschüsse zu Lasten der Verfassung darf es nicht geben. Maßstab für unsere Politik ist und bleibt das Grundgesetz", betont Piltz.
Seminar der Virtuellen Akademie zum Thema Datenschutz
Die Virtuelle Akademie der Stiftung für die Freiheit veranstaltet ab dem 15. März ein Online-Seminar zum Thema Datenschutz. Kommerzielle Dienste wie zum Beispiel Facebook, Google Street View, aber auch Behörden greifen mit ihren Webdiensten erheblich in die Privatsphäre ein oder machen diese öffentlich. Im Seminar soll daher diskutiert werden, inwiefern gesetzlichen Regelungen nötig sind und wie diese technische und wirtschaftliche Chancen hemmen. MEHR ZUM THEMA:



